Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0431Ausgegeben am 29.08.2013

Eing. Dat. 29.08.2013

 

 

Bebauungsplan Nr. 639
– Platz der Deutschen Einheit / Stadthof / Frankfurter Straße –

Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 303/13 (Dezernat I, Amt 62 und Amt 60) vom 28.08.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 639 (Anlagen 1 und 2) für den westlichen Bereich des Stadthofs, zwischen dem Platz der Deutschen Einheit, dem Stadthof und der Frankfurter Straße sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), beide in der Fassung vom 19.08.2013, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie den Änderungen der Planung in Anlage 4 wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 639 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ordnung des Blockbereichs im o.g. Geltungsbereich geschaffen werden.

 

Dem Bebauungsplan liegt ein städtebauliches Konzept zugrunde, das als Städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (2011-16/DS-I(A)0383) und die städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen zur Umgebung des Stadthofs unter Berücksichtigung der Ziele des Integrierten Handlungskonzepts „Aktive Innenstadt Offenbach“ darstellt. Das städtebauliche Konzept sieht eine attraktive Platzrandbebauung mit entsprechenden Raumkanten vor. Der Bebauungsplan soll die Regelungen zur äußeren Gestaltung der Gebäude und die Gestaltung der Werbeanlagen festsetzen. Weitere Ziele des Bebauungsplanes sind die Sicherung und Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion in zentraler Lage in Offenbach am Main sowie die Definition von Maßgaben für das Wohnen im Kerngebiet. Nutzungen, die dieser Zielsetzung zuwider laufen können, sollen ausgeschlossen werden. Um ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen zu ermöglichen, soll zudem die Erschließung und Andienung der Grundstücke im Bebauungsplan geregelt werden.

Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

 

Von dem Gebrauch des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB wird abgesehen, da die Aufstellung weiterer Bebauungspläne in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 639 geplant ist.

 

Im Zeitraum vom 26.06.2013 bis 25.07.2013 hatte die Öffentlichkeit im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 12.06.2013 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 18.07.2013 aufgefordert. Der Scoping-Termin fand am 08.05.2012 statt.

 

Die von der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen sind in der Anlage 4 dargestellt und ausgewertet. Kleinere Änderungen wurden in den Bebauungsplan-Entwurf sowie in die Begründung eingearbeitet.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 639 mit Begründung und Umweltbericht für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Anlagen:

1) Bebauungsplan - Planzeichnung

 

2) Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

 

3) Begründung mit Umweltbericht

4) Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren

 

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

 

 

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen das Schallgutachten und das Verkehrsgutachten mit Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 639 aus.