Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0450Ausgegeben am 02.10.2013

Eing. Dat. 02.10.2013

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Antrag Magistratsvorlage Nr.338/13 (Dezernat I, Amt 20) vom 02.10.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. die Haushaltssatzung 2014 und 2015 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2014 und 2015 und der Stellenplan für die Jahre 2014 und 2015 festgesetzt.

 

2. das beigefügte Investitionsprogramm 2014 und 2015 für die Jahre 2013 bis 2018 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage (* im Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, damit eine Einbringung der Haushaltssatzung noch in die Stadtverordnetenversammlung im Oktober möglich ist. Dadurch steht den politischen Gremien ein angemessener Zeitraum für die Beratung vor einer Beschlussfassung im Dezember zur Verfügung.

 

* redaktionell ergänzt

Anlagen