Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0468Ausgegeben am 18.11.2013

Eing. Dat. 14.11.2013

 

 

 

 

 

Haushaltssicherungskonzept 2014/2015

Antrag Magistratsvorlage Nr.397/13 (Dezernat I, Amt 20) vom 13.11.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2014/2015 wird beschlossen.

 

Begründung:

 

Die Beschlussfassung über das HSK ist eine Voraussetzung für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des städtischen Haushaltsplans.

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 26.06.2013 den Haushaltsplan 2013 genehmigt. Der Regierungspräsident stuft mit dieser Genehmigung die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Offenbach am Main für das Jahr 2013 als äußerst gefährdet ein.

 

Im Gegensatz zu vorangegangenen Haushaltsgenehmigungen enthält die Genehmigung für den Haushaltsplan 2013 keine konkreten Auflagen, jedoch verweist sie darauf, dass die Einhaltung der zwischen der Stadt Offenbach am Main und dem Land Hessen abgeschlossenen Konsolidierungsvereinbarung ab dem Haushaltsjahr 2013 ein wesentlicher Beurteilungsmaßstab bei den Haushaltsgenehmigungen ist. Darüber hinaus werden in der Haushaltsgenehmigung verschiedene Empfehlungen ausgesprochen, welche die Einhaltung des Konsolidierungspfades sicherstellen sollen.

 

Die Genehmigung für den Haushaltsplan 2013 enthält im Vergleich zur vorangegangenen Genehmigung keine Auflage zur qualitativen Fortentwicklung des Konzepts zur Haushaltskonoslidierung. Jedoch ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung des HSK aus § 92 Abs. 4 der Haushaltsgemeindeordnung, sofern der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann.

 

Das HSK 2014/2015 basiert auf dem Konsolidierungsvertrag (Schutzschirmgesetz - SchuSG) zwischen dem Land Hessen und der Stadt Offenbach am Main, welcher am 07.02.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 18.02.2013 vom Magistrat unterzeichnet wurde.

 

Auch in den nächsten Jahren ist ein Haushaltsausgleich trotz Spar- und Kompensationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen nicht in Sicht. Der Konsolidierungsvertrag sieht einen ausgeglichenen Haushalt erstmals im Haushaltsjahr 2022 vor.

Anlage