Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0513Ausgegeben am 06.03.2014

Eing. Dat. 06.03.2014

 

 

Grundsatzbeschluss geförderter Mietwohnungsbau

hier: Grundsatzbeschluss über Leitlinien zur Vergabe städtischer Darlehen im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus (kommunale Kofinanzierung der Landesförderung)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 071/14 (Dez. I, Amt 60) vom 05.03.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Den vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Referat Stadtentwicklung und Wohnbauförderung, erstellten Leitlinien (Anlage 1) als Grundlage für durchzuführende Projekte im geförderten Mietwohnungsbau wird zugestimmt.

 

2.    Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Projekte erfolgt zweckgebunden über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung soz. Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“ Investitionsnummer 1002031000601201.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Das Landesprogramm zur Förderung des Mietwohnungsbaus stellt zinsgünstige Darlehen für Investoren zur Verfügung. Dafür werden die gebauten Wohnungen für 20 Jahre gebunden, d.h. sie dürfen nur durch Personen mit einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBB) bezogen werden und die Mieten müssen mindestens 15% unter dem Niveau des mittleren Mietspiegelwertes liegen. Gem. Förderrichtlinie des Landes 2013 ist die Bewilligung der Landesmittel an die kommunale Unterstützung des Vorhabens gebunden. Im Gegenzug müssen die Kommunen mindestens 10.000,00 € pro Wohneinheit zur Kofinanzierung bereit stellen oder eine Bürgschaft über die eingesetzten Landesmittel in Höhe von mindestens 20.000,00 € pro Wohneinheit übernehmen.

 

Im Ballungsraum sind jedoch aufgrund der hohen Bau- und Grundstückskosten höhere kommunale Finanzierungsbeteiligungen erforderlich. Zur Erreichung der Zielmiete von 15% unter Mietspiegel wurden in der Vergangenheit in Offenbach üblicherweise 30.000,00 € bis 40.000,00 € pro Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

 

Die kommunale Kofinanzierung berechtigt die Kommune dabei, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konkrete Bedingungen mit den Investoren an die Vergabe der Darlehen zu knüpfen. Daher sollen zur Vergabe städtischer Darlehen im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus der Stadt Offenbach a.M. künftig die als Anlage beigefügten Leitlinien der Förderung zugrunde gelegt werden. Sie beinhalten über die reine Kofinanzierung hinaus konkrete quantitative und qualitative Ziele des geförderten Wohnungsbaus in Offenbach.

 

Die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt mit steigenden Preisen macht Investitionen in den gef. Mietwohnungsbau für Investoren zunehmend uninteressant. Daher ist damit zu rechnen, dass die Quote des gebundenen Wohnraums auf unter 7% abfällt und dann unter der Zielquote der wohnungspolitischen Leitlinien (StvV-Beschluss vom 24.02.2011) liegt.

 

Mit den Leitlinien für die Vergabe städtischer Darlehen im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus (siehe Anlage) will die Stadt Offenbach a.M. dem kommunalen Versorgungsauftrag (Sicherung der Wohnfunktion für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen) und den Zielen der wohnungspolitischen Leitlinien nachkommen. So sollen in Offenbach im Rahmen von Verhandlungen auf Basis der beigefügten Leitlinien Investoren im Wohnungsmarkt ab einer Objektgröße von 50 Wohneinheiten (WE) überzeugt werden, 30% davon im gef. Mietwohnungsbau zu erstellen.

 

Zu 2:

Bis ins Jahr 2011 hat Offenbach für den geförderten Mietwohnungsbau ausschließlich Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe (Landesmittel) verwendet, da keine eigenen Haushaltsmittel zur Verfügung standen. Dabei handelt es sich um Landesmittel, die hätten zurückgeführt werden müssen, wenn die Mittel nicht innerhalb bestimmter Fristen wieder für den geförderten Mietwohnungsbau eingesetzt worden wären. Durch die Einstellung der Fehlbelegungsabgabe im Jahr 2011, stehen seither nur noch die Rückflüsse früher vergebener Darlehen von jährlich ca. 75.000,00 € für den geförderten Mietwohnungsbau zur Verfügung.

 

Sofern aufgrund der angespannten Haushaltslage die Stadt den Eigenanteil von mind. 10.000,00 € je Wohneinheit (künftig) nicht mehr finanzieren kann, unterstützt sie den Investor in der Förderverhandlung mit dem Land, damit dieses möglichst auf die kommunale Kofinanzierung verzichtet. Für die zweckgebundenen Mittel werden über die einzelnen Projekte jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.

Anlage:

Leitlinien für die Vergabe städtischer Darlehen im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

   2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro