Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0529Ausgegeben am 23.04.2014

Eing. Dat. 17.04.2014

 

 

 

 

 

MATO-Gelände Bieberer Str. 215, Löschung einer Rückübertragungsvormerkung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 120/14 (Dez. I, Amt 80) vom 16.04.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Löschung der im Grundbuch eingetragenen Rückübertragungsvormerkung zu Lasten des Grundstücks Gem. Bürgel Flur 9 Nr. 18/18 = 821 m² wird zugestimmt.

2.     Die Kosten der Löschung werden vom Grundstückseigentümer übernommen.

 

 

Begründung:

 

Mit Tauschvertrag vom 12.05.1960 wurde das genannte Grundstück an den Inhaber der damaligen Firma MATO übereignet. Nach den vertraglichen Vereinbarungen war die Firma MATO verpflichtet, das Tauschgrundstück bis spätestens 01.01.1970 mit einem den betrieblichen Zwecken dienenden Verwaltungs- und Sozialgebäude zu bebauen. Durch betriebsinterne Gründe konnte das Bauvorhaben nicht fristgemäß durchgeführt werden. Mit Magistratsbeschluss vom 26.10.1970 wurde die Bebauungsfrist verlängert.

 

Aufgrund weiterer Umplanungen und nach einer weiteren Verlängerung wurde auf dem Grundstück schließlich ein Parkplatz für die Beschäftigten angelegt und von einer Bebauung Abstand genommen. Von einer Geltendmachung des Rückübertagungs­anspruchs wurde abgesehen, da in diesem Fall auch das Tauschgrundstück hätte zurückgegeben werden müssen, welches zwischenzeitlich von der Stadt veräußert worden war. Eine Löschung der Vormerkung ist damals nicht erfolgt.

 

Im Zusammenhang mit der jetzt vorgesehenen Veräußerung des Geländes soll nun auch die Vormerkung gelöscht werden.

Anlage:

Lageplan