Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0581Ausgegeben am 10.07.2014

Eing. Dat. 10.07.2014

 

 

 

 

 

Umlegungsverfahren Strahlenbergerstraße West

1. Aufhebung der Anordnungsbeschlüsse der Umlegungen „Kaiserlei II“ und „Kaiserlei Süd“

2. Anordnung des Umlegungsverfahrens „Strahlenbergerstraße West“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 206/14 (Dez. I, Amt 62) vom 09.07.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der am 08.07.1965 gefasste Anordnungsbeschluss der Umlegung „Kaiserlei II“ sowie der am 10.03.1988 gefasste Anordnungsbeschluss der Umlegung „Kaiserlei Süd“ werden aufgehoben. Die ehemaligen Geltungsbereiche sind im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

2.    Zur Verwirklichung des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 610 „Strahlenbergerstraße West“ und eines Teils des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 609 (Bereich der Amsterdamer Straße) wird für das in der Anlage 2 gekennzeichnete Gebiet nach § 46 Abs. 1 BauGB die Umlegung angeordnet.

 

3.    Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB) beauftragt.

 

4.    Die erforderlichen Mittel für die Kosten des Umlegungsverfahrens inklusive notwendiger Zahlungen an die Umlegungsbeteiligten werden im noch einzurichtenden Produktkonto im Produkt 09010100 „Aktivierung von Bauland“ für die Jahre 2015 und 2016 im Haushalt zur Verfügung gestellt. Die Kosten belaufen sich auf je ca. 10.000 € im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt auf
ca. 100.000 € in 2015 und 2016. In 2016 sind ca. 100.000 € als Einzahlung zu veranschlagen.

 

5.    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigaben der Kämmerei und Genehmigung des jeweiligen Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

1965 wurde die Anordnung des Umlegungsverfahrens „Kaiserlei II“ beschlossen. Die damalige Intention war es, die planerischen Ziele des Fluchtlinienplans Nr. 385 (festgestellt am 08.05.1961), insbesondere dessen neue Straßenführung, umzusetzen. Weiterhin beabsichtigte man die Anzahl der vorhandenen Grundstücke und die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse neu zu ordnen. Zu einem abgeschlossen Umlegungsverfahren mit Rechtskraft kam es jedoch nie.

 

Im Jahr 1988 wurde der Anordnungsbeschluss für die Umlegung „Kaiserlei-Süd“ gefasst. Ziel war es, die ca. 9,42 ha große Fläche, die im damaligen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen war, neuzuordnen. Der Grundstückszuschnitt machte die Realisierung der im Flächennutzungsplan vorgesehenen und in einem Bebauungsplan zu konkretisierenden Nutzungen unmöglich.

 

Das Gebiet der Umlegung „Kaiserlei-Süd“ schließt das Gebiet der Umlegung „Kaiserlei II“ mit ein.

 

Im Jahr 1998 wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Nr. 609, Nr. 610 und Nr. 614 zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei gefasst. Außerdem wurde 1999 zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach mit dem Vertrag zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei und einem Grenzänderungsvertrag die gemeinsame Grundlage für die Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei geschaffen.

 

Am 18.05.1999 wurde für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 609 der Teilumlegungsplan „Kaiserlei I“ (das Gebiet zwischen Strahlenbergerstraße im Norden und der Gemeindegrenze Offenbach/Frankfurt im Süden, dem Kaiserleikreisel im Osten und der nach Süden verlängerten Kaiserleistraße im Westen) rechtsverbindlich.

 

Aus Gründen der Klarheit und Eindeutigkeit zur Beschlusslage sowie wegen der zwischenzeitlich geänderten Gemarkungsgrenze Frankfurt/Offenbach im Bereich Kaiserlei und der bereits rechtsverbindlichen Teilumlegung „Kaiserlei I“ ist es notwendig geworden, die bestehenden alten Anordnungsbeschlüsse vom 08.07.1965 und vom 10.03.1988 aufzuheben.

 

Zu 2:

Die Anordnung eines Umlegungsverfahrens kann gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes durchgeführt werden, wenn zur Erschließung und Neugestaltung von Gebieten unbebaute und bebaute Grundstücke für eine Bebaubarkeit neu geordnet werden müssen.

 

Zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei als Standort für Dienstleistung und Gewerbe, zur Definition des städtebaulichen Rahmens, zur verkehrlichen Erschließung des Gebietes und zur Festsetzung des notwendigen Verkehrssystems nach Umbau der Autobahnanschlussstelle Kaiserlei befindet sich der Bebauungsplan Nr. 610 „Strahlenbergerstraße West“ in Aufstellung. Die Neuordnung des Grund und Bodens ist in diesem Bereich notwendig, da die derzeitige Grundstücksstruktur keine planungsadäquate Bebauung zulässt und die öffentliche Erschließung herzustellen ist.

 

Mit dem Teilumlegungsplan „Kaiserlei I“ wurde zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 609 keine Regelung zur Bereitstellung der Verkehrsflächen der Amsterdamer Straße getroffen, welche zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 610 erforderlich ist.

 

Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Nr. 610 wird somit ein Umlegungsverfahren erforderlich.

Der Geltungsbereich der Anordnung umfasst deshalb den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 610 sowie im Westen die östliche Grenze der Amsterdamer Straße aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 609.

 

Zu 3:

Mit dem Beschluss zur Anordnung des Umlegungsverfahrens erhält der Magistrat als zuständige Umlegungsstelle den Auftrag, das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

Zu 4:

Die Stadt als Umlegungsstelle trägt die anfallenden Verfahrenskosten bei der Durchführung von Umlegungsverfahren. Es werden Haushaltsmittel im Ergebnis- und Finanzplan benötigt. Im Ergebnisplan sind dies insbesondere anfallende Gebühren für die Übernahme notwendiger Katastervermessungen in das Liegenschaftskataster.

 

Im Finanzplan sind insbesondere Mittel für Auszahlungen für Ausgleichsleistungen für Mehrwerte an die Eigentümer sowie Einnahmen aus der Umlegung zu veranschlagen, da die Gemeinde nach § 64 Abs. 1 BauGB Gläubigerin und Schuldnerin für die festgesetzten Geldleistungen im Umlegungsplan ist.

 

Die benötigten Mittel sind derzeit pauschaliert für die Planung der Haushalte 2015 und 2016 der Kämmerei angemeldet worden, da sich die endgültigen Beträge zu diesem Zeitpunkt noch nicht ermitteln lassen.

 

Es ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen unter dem Produkt 09010100 - Aktivierung von Bauland - beim Vermessungsamt:

 

Ergebnisplan:

Ausgabe-Sachkonto (noch nicht eingerichtet): - 10.000 € für 2015

Ausgabe-Sachkonto (noch nicht eingerichtet): - 10.000 € für 2016

 

Finanzplan:

Investitionsmaßnahme: Durchführung des Umlegungsverfahrens Kaiserlei (B-Plan 610):

Auszahlungen (noch nicht eingerichtet):            100.000 € für 2015

Einzahlungen (noch nicht eingerichtet): -          100.000 € für 2016

Anlagen:

1) Übersichtsplan alte Umlegungsverfahren „ Kaiserlei II“ und „Kaiserlei – Süd“

2) Plan zum Anordnungsbeschluss der Umlegung „Strahlenbergerstraße West“

3) Stellungnahme der Kämmerei

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro