Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0583Ausgegeben am 10.07.2014

Eing. Dat. 10.07.2014

 

Beitritt zur KAG Rodau-Bieber
(Kommunale Arbeitsgemeinschaft der Anliegerkommunen von Rodau und Bieber) hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 210/14 (Dez. II, Amt 33) vom 09.07.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Die Interkommunale Zusammenarbeit bei den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes für das Gewässersystem
Rodau – Bieber ist durch die Zusammenführung der beiden bestehenden Arbeitsgemeinschaften „Koordination des Hochwasserschutzes und Unterhaltung des Gewässers Rodau und Bieber“ und „Unterhaltung des Gewässers Bieber“ zu stärken.

Mit Wirkung zum 01.01.2015 tritt die Stadt Offenbach am Main der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Koordination des Hochwasserschutzes sowie die Unterhaltung des Gewässers Rodau und Bieber“ bei, deren örtlicher Geltungsbereich alle Abschnitte der Bieber im Gemarkungsbereich der Stadt Offenbach umfasst.

 

2. Die „öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Unterhaltung des Gewässers Bieber“, der die Städte Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, Offenbach und Mühlheim seit dem 21.12.2009 angehören, wird zum 31.12.2014 aufgehoben. Der dafür nach § 10 der Vereinbarung notwendige Beschluss des Lenkungsrates liegt seit 21.01.2013 vor. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt dies zur Kenntnis.

 

3. Der Magistrat wird ermächtigt, den Beitritt zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Koordination des Hochwasserschutzes sowie die Unterhaltung des Gewässers Rodau und Bieber“ zu erklären und einen entsprechenden Nachtrag zu der in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.08.2011 zu unterzeichnen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu dieser Arbeitsgemeinschaft erfährt durch den Beitritt keine inhaltlichen Veränderungen.

 

4. Die Stadt Offenbach wird im Lenkungsrat der KAG Rodau – Bieber durch Bürgermeister Peter Schneider vertreten.

 

(Nachrichtlich: Zu Ziffer 2 erfolgt keine Abstimmung, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.)

 

Begründung:

 

In § 6 Wasserhaushaltsgesetz sind die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung definiert. Die daraus resultierenden Aufgaben (z. B. Hochwasserschutz, Schutz der Uferbereiche, Sicherung der Abflussbereiche) werden regelmäßig in interkommunalen Arbeitsgemeinschaften organisiert. Da an Fließgewässern eine Vielzahl von Anliegerkommunen zuständig sind und alle Aufgaben im Sinne des gesamten Gewässersystems koordiniert werden müssen, sind Arbeitsgemeinschaften notwendig.

 

Seit dem Jahr 2009 ist die Stadt Offenbach Mitglied in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Unterhaltung des Gewässers Bieber“. Diese KAG entstand nach Auflösung des Wasserverbandes „Bieber“. Mit den Städten Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, und Mühlheim werden hier gemeinsam die gesetzlichen Aufgaben zur Gewässerunterhaltung im Sinne von § 6 Wasserhaushaltsgesetz abgestimmt und von den einzelnen Kommunen dann für ihren jeweiligen Gewässerabschnitt umgesetzt. Grundlage ist eine am 11.12.2009 unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung wurde am 03.09.2009 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Drucksache I (A) 247).

 

Parallel organsierten sich im Jahr 2011 die Städte Dietzenbach, Heusenstamm, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau und Rödermark in der KAG „Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber“. Grundlage für die Arbeitsgemeinschaft ist die anliegende, am 19.08.2011 unterzeichnete, öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Die Aufgabenstellung dieser KAG unterscheidet sich nicht von derjenigen der Arbeitsgemeinschaft „Unterhaltung des Gewässers Bieber“.

 

Um Doppelstrukturen zu vermeiden, haben sich die Lenkungsräte beider Arbeitsgemeinschaften dafür ausgesprochen, die Kräfte zukünftig zu bündeln und die Aufgaben für die Gewässer Rodau und Bieber nicht mehr in zwei getrennten, sondern einer gemeinsamen KAG zu organisieren. Auf der Arbeitsebene waren beide Arbeitsgemeinschaften über Jahre durchgängig mit den gleichen Themen und Fragen beschäftigt. Eine Zusammenlegung wurde daher allseits angestrebt.

 

Im Zuge der Zusammenlegung soll die Arbeitsgemeinschaft zur Bieber zum 31.12.2014 aufgelöst werden und die Städte Dreieich und Offenbach ab dem 01.01.2015 der KAG „Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber“ beitreten. Entsprechende Empfehlungen und Beschlüsse der beiden Lenkungsräte liegen vor. Inhaltlich ergeben sich für die Stadt Offenbach keine Veränderungen.

 

Das Regierungspräsidium in Darmstadt in der Funktion der Oberen Wasserbehörde begrüßt diese Absicht, da man bei Rodau und Bieber geografisch und geologisch und auch rechtlich von einem Gewässersystem „Rodau und Bieber“ ausgeht.

 

In der KAG „Koordination des Hochwasserschutzes sowie die Unterhaltung des Gewässer Rodau und Bieber“ wird Herr Bürgermeister Schneider in seiner Funktion als Umweltdezernent die Stadt Offenbach am Main vertreten.

Anlage:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Koordination des Hochwasserschutzes und die Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro