Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0590Ausgegeben am 10.07.2014

Eing. Dat. 10.07.2014

 

Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus (ECCAR)

Antrag Piraten vom 10.07.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach tritt der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus bei.

 

Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und den Vertretern der Zivilgesellschaft einen auf Offenbach angepassten 10-Punkte Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung in Offenbach zu erstellen.

 

 

Begründung:

 

Die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus [1] ist eine von UNESCO gestartete Initiative die Städte zu vernetzen, die daran interessiert sind ihre Maßnahmen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung miteinander auszutauschen. Zentral dabei ist der 10-Punkte Aktionsplan, welcher konkrete Maßnahmen auflistet:

 

1. Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus

 

Aufbau eines Überwachungs- und Solidaritäts-Netzwerkes

 

Beispiele für Aktivitäten:

·         Einrichtung eines Beratungsgremiums, in dem verschiedene gesellschaftliche Akteure vertreten sind (Jugendliche, Künstler, Repräsentanten von Nichtregierungs-organisationen, der Polizei, der Justiz, der  Stadtverwaltung etc.), um die örtliche Situation einschätzen zu können.

 

·         Entwicklung  eines Systems in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, um rasch auf rassistische Handlungen reagieren und die zuständigen Behörden informieren zu können.

 

·         Thematisierung von Rassismus und Diskriminierung in möglichst vielen Institutionen und Organisationen in der Stadt.

 

2. Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen

 

Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können.

 

Beispiele für Aktivitäten:

·         Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, um die Daten und Informationen regelmäßig analysieren und Studien zur örtlichen Situation erstellen zu können.

 

·         Entwicklung konkreter, stadtspezifischer Empfehlungen auf der Grundlage der Datenanalyse.

 

3. Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung

Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Diskriminierung wehren können.

 

Beispiele für Aktivitäten:

·         Einrichtung der Stelle einer Ombudsperson oder einer Anti-Diskriminierungs-Abteilung in der Stadtverwaltung, die sich mit entsprechenden Beschwerden befasst.

 

·         Förderung örtlicher Einrichtungen, die Opfern rechtlichen und psychologischen Beistand leisten.

 

·         Entwicklung vorbeugender Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung.

 

·         Einführung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung, die sich rassistischen Verhaltens schuldig gemacht haben.

 

4. Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürger/innen

 

Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen, rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen für rassistisches Verhalten.

 

Beispiele für Aktivitäten:

·         Verbreitung von Publikationen, die über die Rechte und Pflichten der Bürger/innen in einer multikulturellen Gesellschaft, über die Anti-Rassismus-Politik der Stadtverwaltung, über Sanktionen für rassistisches Verhalten und über Kontaktadressen informieren, an die sich Opfer oder Zeugen gegebenenfalls wenden können.

 

·         Regelmäßige Durchführung eines vielfältigen Veranstaltungsprogramms zum "Internationalen Tag gegen Rassismus und Diskriminierung" am 21. März, um die Öffentlichkeit zu informieren und zu sensibilisieren.

 

·         Unterstützung der Nichtregierungsorganisationen in ihren Bemühungen, über Rassismus und Diskriminierung aufzuklären und Aktionen gegen diese Phänomene zu entwickeln.

 

5. Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen.

 

Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

 

Beispiele für Aktivitäten:

·         Aufnahme von Anti-Diskriminierungs-Bestimmungen in städtische Verträge und bei der Vergabe von Lizenzen (z. B. Gaststätten, Diskotheken etc.).

·         Öffentliche Auszeichnung von örtlichen Unternehmen, die den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung aktiv unterstützen.

 

·         Wirtschaftliche Förderung diskriminierter Gruppen.

 

·         Förderung von interkulturellen Fortbildungsangeboten für Firmenangestellte in Kooperation mit Gewerkschaften, Berufs-, Handels- und Industrievereinigungen.

 

6. Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin, die gleiche Chancen nachhaltig fördert.

 

Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten.

 

Beispiele für Aktivitäten:

·         Einführung von Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung.

 

·         Förderung der Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund und aus diskriminierten Gruppen in der Stadtverwaltung.

 

7. Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt

 

Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen.

 

Beispiele für Aktivitäten:

 

·         Entwicklung von Leitlinien oder Verhaltenskodices für städtische und private Unternehmen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, um Diskriminierungen bei Vermietung und Verkauf von Wohnraum zu bekämpfen.

 

·         Gewährung von Anreizen für Hauseigentümer und Immobilienmakler, die sich zur Einhaltung des städtischen Verhaltenskodex' gegen Diskriminierung verpflichten.

 

·         Unterstützung von Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, bei der Suche nach Wohnraum.

 

8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung

 

Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung.

 

Beispiele für Aktivitäten:

 

·         Entwicklung von Maßnahmen, um Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und Erziehung sicherzustellen.

·         Einführung einer Anti-Diskriminierungs-Charta für städtische Bildungseinrichtungen.

 

·         Verleihung des Titels "Schule ohne Rassismus" als Auszeichnung für vorbildliche anti-rassistische Aktivitäten und Stiftung eines Preises, der regelmäßig für die besten schulischen Initiativen gegen Rassismus und Diskriminierung vergeben wird.

 

·         Entwicklung von Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Menschenrechten und interkultureller Verständigung.

 

9. Förderung der kulturellen Vielfalt

 

Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben.

 

Beispiele für Aktivitäten:

 

·         Förderung der Herstellung von Filmmaterial, Dokumentationen etc., die es den von Rassismus und Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen und Personenkreisen ermöglichen, ihre Anliegen und Erfahrungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

 

·         Regelmäßige finanzielle Förderung von kulturellen Projekten und Begegnungsstätten, die die kulturelle Vielfalt der städtischen Bevölkerung repräsentieren. Integration dieser Programme in die offiziellen Kulturangebote der Stadt.

 

·         Benennung öffentlicher Bereiche (Straßen, Plätze, etc.) zur Erinnerung an diskriminierte Personen oder Gruppen, bzw. entsprechende Ereignisse.

 

10. Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement

 

Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements.

 

Beispiele für Aktivitäten:

 

·         Einsetzung eines Expertengremiums (Wissenschaftler, Praktiker, Betroffene), das die Stadtverwaltung und die Bevölkerung berät, Konfliktsituationen analysiert und vor übereilten Reaktionen warnt.

 

·         Entwicklung eines Angebots an Konfliktmanagement- und Mediationsprogrammen für relevante Institutionen wie Polizei, Schulen, Jugendzentren, Integrationseinrichtungen etc.

 

Die Mitgliedschaft für Offenbach in ECCAR kostet 1000 Euro jährlich, kann aber auf Antrag nach der ECCAR Satzung gestundet oder reduziert werden. Dieser Betrag ist aber gering im Vergleich mit dem benötigten Aufwand, wenn man die von ECCAR abgedeckten Themen im Alleingang und über separat zu beschließende Ziele und zugehörige Maßnahmen erreichen will.

 

Von der Vernetzung mit anderen Städten kann zudem erwartet werden, dass diese das Tempo erhöht, mit dem Verbesserungen umgesetzt werden können und die Qualität der Umsetzung steigert.

[1] European Coalition of cities against racism http://www.eccar.info/