Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0592Ausgegeben am 26.08.2014

Eing. Dat. 07.08.2014

 

 

 

Grundstücksverkauf Konrad-Adenauer-Straße 82 E, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 238/14 (Dez. I, Amt 80) vom 06.08.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 2 Nr. 1345/5 = 128 m², Nr. 1345/15 = 13 m²  sowie ein 1/9-Anteil an der Wegeparzelle Nr. 1345/10 = 290 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 58.925,00 EUR (385,00 EUR/m² für die beiden Erbbaugrundstücke -Stammgrundstück und Garagenparzelle- bzw. 145,00 EUR/m² für den Anteil an der Wegeparzelle) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Das Grundstück Konrad-Adenauer-Straße 82 E, die Garagenparzelle und die Wegeparzelle sind derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die in der Anlage genannten Käufer haben nunmehr Interesse am Erwerb ihrer Grundstücke sowie am Anteil der Wegeparzelle.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der Grundstücke. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2082. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 5,64 EUR/m² = 975,72 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Kaufinteressenten sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage