Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0605Ausgegeben am 18.09.2014

Eing. Dat. 17.09.2014

 

 

 

Wiederaufnahme der Bezuschussung der Fraktionen der Stadtverordneten-

versammlung

Antrag REP vom 17.09.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Kämmerer wird angewiesen die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs notwendige Bezuschussung der Fraktionen unverzüglich wiederaufzunehmen. Die seit August einbehaltenen Beträge sind nachzuzahlen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 36a, Absatz 4, HGO kann die Gemeinde den Fraktionen aus ihrem Haushalt zu den sachlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung Mittel gewähren. Die Höhe der monatlichen Zuwendungen für die einzelnen Fraktionen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung (hier: Stadtverordnetenversammlung) geregelt und wurde demgemäß in den vergangenen Jahrzehnten von der Stadt Offenbach immer monatlich an die Fraktionen überwiesen.

 

Für die Monate August und September 2014 haben die Fraktionen der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung allerdings keinerlei finanzielle Zuweisung seitens der Stadt mehr erhalten. Dies hat zwischenzeitlich dramatische Auswirkungen auf die Liquiditätslage einiger Fraktionen und kann so nicht länger hingenommen werden. Abhilfe ist daher dringend geboten, zumal auf juristischer Basis bisher keinerlei Rechtfertigung für die Maßnahme seitens des Kämmerers erfolgte.