Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0610Ausgegeben am 18.09.2014

Eing. Dat. 18.09.2014

 

 

 

 

 

Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen

hier: Ergänzender Projektbeschluss zu „Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen“ 2011-16/DS-I(A)0147 vom 26.01.2012

Antrag Magistratsvorlage Nr. 274/14 (Dez. I, Amt 60) vom 17.09.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Beschluss 2011-16/DS-I(A)0147 vom 26.01.2012 wird aufgehoben.

 

2.       Der Umsetzung der Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und vom Ingenieurbüro Cooperative Infrastruktur und Umwelt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 295.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

3.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und werden vorbehaltlich der Resteübertragung auf dem Produktkonto 12010100.0952003660, Investitionsnummer 1201010900601209, PN 1046, „Radverkehrskonzept“ wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsplan 2013 und früher:                                                    295.000,00 €

4.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel nach Klimaschutzinitiative des Bundes  (KSI) 

(Zuwendung Klimaschutzprogramm):                                             75.500,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                               219.500,00 €
Gesamt:                                                                                               295.000,00 €

 

5.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 38.495,48 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

6.       Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistungen ESO), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um

9.196,36 €/pa.

 

7.       Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der entsprechende Förderbescheid vorliegt.

 

Begründung:

 

Allgemeines:

 

Der für dieses Vorhaben bereits vorliegende Projektbeschluss „Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen“  DS I (A) 0147 vom 26.01.2012 muss geändert werden, da die in diesem Beschluss genannte GFVG-Förderung nicht bewilligt wurde. Es wurde daraufhin eine Förderung über die Klimaschutzinitiative des Bundes (KSI) beantragt, womit sich in diesem Fall eine geänderte Förderquote ergibt. Im Rahmen der Ausführungsplanung – für den damaligen Projektbeschluss lag lediglich eine Vorplanung vor – haben sich zudem einige Details geändert, was insgesamt zu einer niedrigeren Gesamtprojektkostenberechnung geführt hat.

 

Mit Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2007 (Vorlage DS I (A) 209) wurde der Verkehrsmanagementplan für die Stadt Offenbach beschlossen. Er soll die Ziele des regionalen Verkehrsmanagements auf der lokalen Ebene realisieren und gleichzeitig die Ziele der Offenbacher Verkehrs- und Stadtentwicklung in das regionale Verkehrsmanagement einspeisen.

 

Ein maßgeblicher mit dem Verkehrsmanagementplan beschlossener Teil ist das Radverkehrskonzept. Diesem entsprechend soll eine flächendeckende, stadtweite Radverkehrswegweisung umgesetzt werden. Die begleitenden baulichen Maßnahmen ergeben sich aus der Notwendigkeit, dass der Radverkehr entsprechend der Routen und der Wegweisung konform mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und sicher geführt werden muss.

 

Derzeit existiert in Offenbach keine aktuelle, dem Radwegenetz aus dem Radverkehrskonzept angepasste Wegweisung für den Alltags-Radverkehr. Weiterhin sind die Schilder im Bestand schlecht wahrnehmbar und entsprechen nicht den Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Eine stringente Fahrradwegweisung bietet für den Radverkehr eine schnelle und sichere Orientierung im Routennetz und trägt dazu bei, Umwege zu vermeiden und die Wahl einer sicheren Route deutlich zu erleichtern. Eine konsequente Wegweisung für den Radverkehr ist hierbei nicht nur unmittelbar für Radfahrer hilfreich, sie stärkt auch in besonderer Form die Wahrnehmung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Fahrrad.

 

Die vorgesehene Radverkehrswegweisung kann im öffentlichen Raum als weithin sichtbares Instrument wahrgenommen werden und dient damit als wichtiger Hinweis auf das Vorhandensein eines geschlossenen, umfassenden Radroutennetzes. Sie ist ein maßgeblicher Baustein zur Förderung des Radverkehrs.

 

Erläuterungen zur Ausführung der Wegweisung:

 

Im Verkehrsmanagementplan der Stadt Offenbach wurde im Rahmen des Radverkehrskonzepts für den Alltagsradverkehr ein Routennetz festgelegt. Dieses Routennetz stellt die Grundlage für die Ausarbeitung des Beschilderungsplanes dar. Dieser Plan legt für jede Routenkreuzung die Ziele, die Richtungen und die Entfernungsangaben auf den Wegweisern fest. Dabei werden sowohl innerörtliche als auch Ziele außerhalb des Stadtgebietes berücksichtigt. Die Übergänge zu dem bereits bestehenden beschilderten Routennetz des Landkreises Offenbach sind abgestimmt.

Die Ausführung der Wegweisung orientiert sich am Merkblatt 1 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Das Konzept sieht vor, an Routenkreuzungen Hauptwegweiser und an Stellen von unklaren Streckenverläufen Zwischenwegweiser einzusetzen. Ziel ist es, eine möglichst sichere und den Verkehrsregeln entsprechende Führung des Radverkehrs durch die Schilder zu gewährleisten.

 

Insgesamt sind 177 Hauptwegweiser-Standorte mit 716 Schildern und 93 Zwischenwegweiser-Standorte mit 259 Schildern vorgesehen. Anhand der örtlichen Gegebenheiten sind Standorte und Art der Anbringung der Schilder festgelegt worden. Wenn möglich, werden vorhandene Befestigungsmöglichkeiten (Rohrpfosten, Laternen) genutzt.

 

Die alte, nicht mehr richtlinienkonforme Beschilderung wird, sofern noch vorhanden, entfernt.

 

Die baulichen Begleitmaßnahmen werden an insgesamt 16 Standorten ausgeführt. Sie bestehen aus straßenbaulichen Maßnahmen (Änderungen an Asphalt- oder Plattenbelägen, Bordabsenkungen, -umsetzungen oder –vorziehungen sowie dem Ein- oder Ausbau von Begrenzungs- und Schutzelementen), Markierungsarbeiten (Um- und Neumarkierung), Beschilderungsergänzungen nach StVO und Anpassungen an Lichtsignalanlagen (Um- und Nachrüstung der Signalgeber, Anpassung der Signalprogramme und ggf. Nachrüstung der Steuergeräte).

 

Immissionsschutz/Klimaschutz und Energie:

 

Im Entwurf der „2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main – Teilplan Offenbach am Main“ wird der Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs ein hoher Stellenwert eingeräumt. Vorrangiges Ziel ist hierbei Fahrten mit dem Privat-PKW insbesondere im besonders emissionsintensiven Kurzstreckenverkehr zu reduzieren.

 

In diesem Zusammenhang werden im Radverkehrskonzept unter anderem als zielführende Maßnahmen

 

-       eine verbesserte Wegweisung

 

-       das Schließen von Lücken im Radverkehrsnetz,

 

-       die Qualifizierung bzw. der Ausbau bestehender Radverkehrsanlagen sowie

 

-       ein Fahrradstadtplan und weitere Informationsangebote

 

aufgeführt. Zu diesen Punkten leistet das Projekt  „Radverkehrswegweisung mit begleiten­den baulichen Maßnahmen“ einen wesentlichen Beitrag. Es unterstützt die angestrebte Verlagerung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr hin zum umweltverträglicheren Verkehrsmittel Fahrrad. Damit ist das Projekt nicht nur ein wichtiger Bestandteil der Radverkehrsförderung, sondern auch ein Baustein zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität und gleichzeitig ein Beitrag zur Verbesserung der Luftreinhaltung sowie zur Einhaltung der von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte.

Umweltbelange:

 

Aufgrund der Art der geplanten Maßnahmen (Arbeiten an Plattenbelägen und Asphaltdeckschichten, Markierungsarbeiten, Setzen von Schilderpfosten, Modifikationen an Lichtsignalanlagen, verkehrsrechtliche Änderungen etc.) sind keine negativen umweltrelevanten Auswirkungen zu erwarten, welche die Bereiche Altlasten und Bodenschutz sowie Natur und Artenschutz tangieren. Eine Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität (Amt 33) ist daher in diesem Fall nicht erforderlich.

 

Erschließungsbeiträge:

 

Aufgrund der Art der auszuführenden Maßnahmen ergeben sich keine Erschließungsbeiträge.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel bzw. nach dem Erhalt des Förderbescheids begonnen werden. Die Umsetzung muss dabei zwei Jahre nach Erhalt des Förderbescheids abgeschlossen sein.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und vom Ingenieurbüro Cooperative Infrastruktur und Umwelt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 295.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement hat entsprechende Zuschüsse gemäß Klimaschutzinitiative des Bundes (KSI) beantragt.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 38.495,48 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Übersichtsplan der Wegweiser- und Begleitmaßnahmen-Standorte

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro