Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0613Ausgegeben am 18.09.2014

Eing. Dat. 18.09.2014

 

 

 

 

 

„Netzwerk Elternschule“ und „Frühe Hilfen“; Durchführung des Projektes „Säuglings- und Kleinkind Ambulanz“ am SANA-Klinikum Offenbach a.M.;

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 278/14 (Dez. II, Amt 51) vom 17.09.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der in Anlage beigefügten Zuwendungsvereinbarung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der „Sana Klinikum Offenbach GmbH“ zur Durchführung des Projekts „Säuglings- und Kleinkind Ambulanz“ mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten wird zugestimmt.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, alle weiteren Schritte zur Umsetzung des Projekts durchzuführen.

 

3.    Die für das Projekt vorgesehenen Fördermittel in Höhe von 140.000,00 Euro für 24 Monate Laufzeit stehen im Haushalt 2014 bei Produktsachkonto 06030300. 7124000351 – „Kinderschutz, Frühe Hilfen und Elternkompetenz“ - zur Verfügung.

 

4.    Sofern die notwendigen Haushaltsmittel in 2014 bei Produktsachkonto 06030300. 7124000351. – „Kinderschutz, Frühe Hilfen und Elternkompetenz “ - für eine Projektausweitung auf 36 Monate zur Verfügung stehen, ohne andere Trägerprojekte unter dem Dach des „Netzwerkes Elternschule“ zu gefährden, kann der Magistrat eine entsprechende zeitliche Erweiterung der Zuwendungsvereinbarung abschließen.

 

5.    Spätestens nach Ablauf von 2/3 der Projektlaufzeit ist dem Jugendhilfeausschuss ein Zwischenbericht zum Projektverlauf und der Wirkung des Angebots der „Säuglings-und Kleinkind Ambulanz“ vorzulegen. Der Jugendhilfeausschuss legt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung gegebenenfalls Vorschläge hinsichtlich der Konsequenzen aufgrund dieser Evaluation für die Weiterentwicklung des Systems „Früher Hilfen“ zur Entscheidung vor.

 

 

Begründung:

 

Am 8.10.2009 wurde durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses zum Haushalt 2010 auf Veranlassung der zuständigen Jugenddezernentin und als Ausfluss des Runden Tisches Kinderschutz die Einrichtung einer Haushaltsstelle „Stärkung von Elternkompetenz“ mit einer Ausstattung in Höhe von 210.000,- € vorgeschlagen. Die Stadtverordnetenversammlung ist dieser Anregung mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2010 gefolgt.

Der damaligen Begründung zur Einrichtung dieser Haushaltsposition ist zu entnehmen:

 

„Während festzustellen ist, dass die institutionellen Instrumente unmittelbarer Intervention bei akuter Gefährdung des Wohls von Kindern insbesondere durch das Jugendamt in Offenbach hervorragend funktionieren, sind präventive - vor allem die Elternkompetenz stärkende - Maßnahmen und Angebote eher unterentwickelt. Dies, obwohl alle Expertisen belegen, dass niederschwellige, eher präventive Dienste, Angebote und Programme wesentlich wirksamer sind, als nachgehende und kontrollierende Hilfen in akuten Situationen.

 

Aufgrund dieser Einsicht ist geboten, eine Reihe von die Elternkompetenz stärkenden Maßnahmen einzurichten:

 

(a)  Einrichtung eines Frühförderdienstes für Eltern unmittelbar vor und nach der Geburt am Klinikum in Kooperation zwischen der Kinderklinik und Gynäkologie sowie der Erziehungsberatungsstelle des Jugendamtes. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass insbesondere bei Gedeihstörungen und Störungen im Verstehen der Eltern ihrer Kinder unmittelbar nach der Geburt einerseits der individuelle Zugang besonders einfach zu erreichen ist und andererseits mit relativ geringfügigen Unterstützungs- die Beratung Aufwand beste Wirkungen zu erzielen sind.

Hierfür werden circa sie 70.000 € benötigt. Mit diesen Mitteln sollen am Klinikum eine Stelle nach TVöD 13 sowie die notwendige Sachausstattung finanziert werden.

 

(b)  Zur Stärkung von Elternkompetenz, insbesondere von Eltern mit Migrationshinter-grund, sollen 30.000 € bereitgestellt werden, um im Kontext von Kindertagesstätten sprachfördernde und die Erziehungskompetenz stärkende Bildungsangebote in Kooperation mit der Volkshochschule und auch freien Trägern durchführen zu können.

 

(c)  30.000 € sollen verwendet werden, um das mit Unterstützung der EU entwickelte Programm „VIP – School - Visiting Immigrant Parents - Aufsuchende Elternschule für Zuwandererfamilien mit Kindern im Alter von 2 - 5 Jahren zu erproben und bei Erfolg einzuführen.

 

(d)  50.000 € sollen verwendet werden für Maßnahmen der in 2009 bereits entwickelten und in Kooperation mit den freien Trägern in der Stadt Offenbach begonnenen virtuellen Elternschule.

 

(e)  Zur Ausstattung mit einer halben Stelle nach TVöD 11 für die zentrale fachliche Be-treuung und Bildungsberatung des Programms sowie der virtuellen Elternschule werden 30.000 € benötig. Angesiedelt werden kann dieser Dienst im Rahmen des vom EKO und der Volkshochschule gemeinsam betriebenen Selbstlernzentrums und der damit verbundenen Bildungsberatung.“

 

Die ursprüngliche Haushaltsposition ist in das Produktsachkonto 06030300.7124000351. – „Kinderschutz, Frühe Hilfen und Elternkompetenz “ übergegangen.

 

Die oben unter (b) bis (e) aufgeführten Projekte und Maßnahmen sind zwischenzeitlich mit Erfolg umgesetzt. Der Magistrat hat erfolgreich das „Netzwerk Elternschule“ (NES) gegründet, in dem sich derzeit die Stadt Offenbach und 15 Träger vertraglich zur Kooperation und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur vereinbart haben. Das unter (a) geforderte Projekt konnte lange Zeit aufgrund der besonderen Situation des Klinikums nicht verwirklicht werden.

 

Nunmehr ermöglicht die Sana Klinikum Offenbach GmbH mit dem in Anlage beigefügten Zuwendungsantrag die Erprobung eines der ursprünglichen Intention der Mittelbereitstellung folgenden Pilotprojektes. Insbesondere deshalb, da das Sana Klinikum den ursprünglichen Projektentwurf der Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und deren Eltern als konzeptionelle Basis aufgenommen hat.

 

Sowohl die leitenden Ärzte wie die Geschäftsführung des Sana Klinikums haben die in Anlage beigefügte Zuwendungsvereinbarung in inhaltlicher und fachlicher Abstimmung mit dem Jugendamt erarbeitet. Die hieraus resultierende Zuwendungsvereinbarung wurde vom Jugendamt vorbereitet und seitens der Geschäftsleitung des Sana Klinikums hinsichtlich rechtlich formeller Fragen in Abstimmung mit dem Jugendamt geprüft.

 

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass insbesondere bei Entwicklungsstörungen sowie Störungen im Verstehen der Eltern ihrer Kinder unmittelbar nach der Geburt der individuelle Zugang besonders einfach zu erreichen ist. Gleichzeitig können mit einem relativ geringfügigen Unterstützungs- und Beratungs-Aufwand beste Wirkungen erzielt werden.

 

Das Sana Klinikum ist als erfahrener Betreiber von Kliniken an der Entwicklung wirkungsvoller Kooperationsstrukturen mit der öffentlichen Jugendhilfe und deren Weiterentwicklung interessiert. Das besondere Interesse liegt hierbei auf der Entwicklung von niederschwelligen Zugangsstrukturen der Jugendhilfe für das Aufgabenfeld „Frühe Hilfen“ im Kontext von Kinder- und Frauenkliniken.

 

Im Rahmen der Kooperation bietet das Klinikum dem Träger der Öffentlichen Jugendhilfe als Kooperationspartner eine umfassende medizinisch fachwissenschaftliche Beratung, Zugang zu den Zielgruppen über seine Kliniken, Räumlichkeiten für Angebote „Früher Hilfen“ sowie fachärztliche Ergänzung der Angebote und Beratung. Darüber hinaus wird Sana die Prozess- und Ergebnisevaluation unterstützen sowie die operative Umsetzung gewährleisten.

 

Das Sana Klinikum gewährleistet das untenstehend näher beschriebene Angebot in Kooperation mit der Stadt Offenbach als Öffentlichem Träger der Jugendhilfe für mindestens 24 Monate. Gegebenenfalls für weitere 12 Monate.

 

Das Sana Klinikum gewährleistet insbesondere eine beratende und organisierende Begleitung sowie

 

•           medizinisch fachwissenschaftliche Beratung

 

•           Zugang zu den Zielgruppen

 

•          fachärztliche Ergänzung der Angebote und Beratung des Jugendamtes

•           Prozess- und Ergebnisevaluation

 

•          Die Bereitstellung von eigenem Personal für Beratungs- und Vermittlungsprozesse im Sinne der Jugendhilfe im Kontext des Angebotes des Öffentlichen Trägers der Jugendhilfe

 

Das Sana Klinikum bringt insbesondere ein:

 

·         Die gemeinsame operative Planung und Abstimmung einer „Mutter-Kind-Ambulanz“ im Rahmen der „Frühen Hilfen“ des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.

 

·         Die Einbringung von 39 Wochenstunden fachlich qualifizierter Beteiligung an der „Mutter-Kind-Ambulanz“.

 

·         Mitarbeit an wissenschaftlich qualifizierter Evaluation dieses Angebotes des Öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.

 

·         Einbringung medizinischen Fachwissens und ärztlicher Diagnostik in das Beratungsangebot im Rahmen der „Frühen Hilfen“ des Öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.

 

Der Öffentliche Träger der Jugendhilfe ist im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes verpflichtet, Netzwerke aller möglichen, beteiligten Akteure im Feld des Kinderschutzes zu implementieren und insbesondere mit Einrichtungen des Gesundheitswesens niederschwellige, wirkungsvolle Angebots- und Hilfestrukturen zu schaffen.

 

Hierzu gehören solche Beratungsangebote mit Brückenfunktionen zur Jugendhilfe an Orten, die einen effektiven und niederschwelligen Zugang zu der Zielgruppe (insbesondere Eltern von Kindern unter drei Jahren sowie in der Phase unmittelbar nach der Geburt) bieten. Das schließt sowohl Kliniken als auch niedergelassene Pädiater ein. Diese Angebote sind zudem geeignet, langfristig die Senkung der Ausgabensteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung positiv zu beeinflussen.

 

Die Fachliteratur sowie der Gesetzgeber gehen davon aus, dass protektive Hilfen zum möglichst frühen Zeitpunkt Kindeswohlgefährdungen effektiv vermeiden helfen und später notwendige wie dann wesentlich teurere Hilfen vermeiden helfen. Die Erfahrungen der Kinderklinik sowie der Gynäkologie der Sana GmbH in Offenbach bestätigen den hohen Bedarf an Beratungsleistungen der Jugendhilfe für die potentielle Zielgruppe.

 

Die Erprobung eines entsprechenden Angebotes des SANA Klinikums gemeinsam mit der Jugendhilfe ist damit aus der Sicht des Magistrats bestens begründet.

 

Am Ende des Gesamtprozesses soll eine aussagefähige Evaluation der Kasuistiken wie des ermittelten Bedarfes vorliegen.

 

Die in den Vorjahren eingesparten Haushaltsmittel, da das Projekt bislang nicht zu Stande kam, wurden bis zum Haushaltsjahr 2013 in das jeweils nächste Haushaltsjahr übertragen, um die Voraussetzungen für das Pilotprojekt zu erhalten. Im Haushaltsjahr 2014 wurde das Produktsachkonto 06030300.7124000351. – „Kinderschutz, Frühe Hilfen und Elternkompetenz“ mit gleichen Mitteln wie bislang plus der nicht mehr übertragenen, unverbrauchten Mittel aus den Vorjahren ausgestattet. Insgesamt stehen bei Produktsachkonto 06030300.7124000351 Euro 586.259,- zur Verfügung. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 140.000,- € stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.

 

Die Vorlage ist mit Amt 20 – Kämmerei – abgestimmt.

Anlagen:

Anlage 1: Zuwendungsantrag/Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Sana Klinikum

Anlage 2: Zuwendungsvereinbarung Stadt OF/Sana Klinikum OF

Anlage 3: Konzept Säuglings- und Kleinkind Ambulanz im Sana Klinikum Offenbach

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro