Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0643Ausgegeben am 13.11.2014

Eing. Dat. 13.11.2014

 

 

 

 

 

Land Hessen will Kommunen zu weiteren Steuererhöhungen zwingen – Kommunale Selbstverwaltung erhalten!

Antrag FDP vom 12.11.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die  Stadtverordnetenversammlung appelliert eindringlich an die Hessische Landesregierung, das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Prinzip der Kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere das Recht auf „finanzielle Eigenverantwortung“ (Art. 28 Absatz 2 GG), zu achten und die durch aufsichtsrechtliche Erlasse des Hessischen Innenminister erfolgen Einschränkungen dieser Rechte zurückzunehmen.

 

Insbesondere die vom Hessischen Innenminister verfügten Erlasse vom 3. März 2014 (Rosenmontags-Erlass) und vom 29. Oktober 2014 (Finanzplanungserlass) greifen konkret und massiv in die grundgesetzlich garantierte finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen ein.

 

Die Landesregierung wird außerdem aufgefordert, das Grundprinzip der kommunalen Selbstverwaltung und die finanzielle Eigenverantwortung auch bei der Ausgestaltung des künftigen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) umfassend zu berücksichtigen und nicht auszuhöhlen. Das Land Hessen muss eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen im Sinne der Kommunalen Spitzenverbände sicherstellen. Trotzdem Offenbach eine etwas höhere Zuweisung erwarten darf, bleibt auch danach eine Finanzierungslücke, die nach dem Erlass vom 03.03. zu weiteren Steuererhöhungen zwingen wird. Das Land darf nicht die Erhöhung kommunaler Steuern erzwingen. Die Folge ist eine weitere, zusätzliche Belastung der Bürger und eine Schwächung des Standortes Offenbach im regionalen Wettbewerb bei Unternehmensansiedlungen sowie bei der Attraktivität für neue Einwohner (Wohnungsbau).

 

 

Begründung:

Die vom Hessischen Innenminister verfügten Erlasse vom 3. März 2014 (Rosenmontags-Erlass) und vom 29. Oktober 2014 (Finanzplanungserlass) greifen in die grundgesetzlich garantierte finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen ein, weil sie zwingende Vorgaben zur Höhe der zu erhebenden Realsteuersätze (Grundsteuer B, Gewerbesteuer) sowie zum Defizitabbau von Nicht-Schutzschirm-Kommunen festschreiben.

Insbesondere die Verpflichtung, wonach die Grundsteuern B auf mindestens 10 Prozent über dem des Landesdurchschnitts anzuheben sind, führen in der Folge zu automatischen Steuererhöhungen, weil der Landesdurchschnitt mit jeder Steuererhöhung einer hessischen Gemeinde steigt. Die durch das Grundgesetz und die Hessische Verfassung garantierte kommunale Finanzverantwortung und damit auch die Möglichkeit, auf spezielle Verhältnisse vor Ort reagieren zu können, sind nicht mehr gegeben.

 

Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) befürchtet, dass durch die geplante Reform des KFA „die Kommunen zu drastischen Steuererhöhungen gezwungen seien. Weil das Land künftig Einnahmen aus den durchschnittlichen Hebesätzen der Grundsteuern und der Gewerbesteuer voll anrechnen will, erhalten die Gemeinden weniger Geld vom Land.