Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0654Ausgegeben am 27.11.2014

Eing. Dat. 27.11.2014

 

 

 

 

Kulturregion FrankfurtRheinMain gemeinnützige GmbH

hier:    Neue Gesellschafter und assoziierte Mitglieder

            Änderung des Gesellschaftsvertrags

Antrag Magistratsvorlage Nr. 361/14 (Dez. I und III, Amt 20) vom 26.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.)

a)   Es wird gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftervertrags zugestimmt, dass die Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen)

 

-        an die Stadt Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis) Anteile in Höhe von 200 €

-        an die Stadt Ortenberg (Main-Kinzig-Kreis) Anteile in Höhe von 100 €

-        an die Stadt Weilburg (Kreis Limburg-Weilburg) Anteile in Höhe von 100 €

 

abtritt, so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01.01.2014 Gesellschafter der Kulturregion FrankfurtRheiMain gGmbH werden.

 

b)   Es wird der Aufnahme der o.g. Gebietskörperschaften als neue Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH zugestimmt.

 

c)    Es wird zugestimmt, dass an dem bisher angewendeten notariellen Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen weiterhin festgehalten wird.

 

2.)

a)   Es wird folgende Satzungsänderung (fett gedruckt) beschlossen:

 

§ 11 Absatz 2 soll neu lauten: Der Beirat besteht aus bis zu zehn Mitgliedern, die der Aufsichtsrat auf Vorschlag der Geschäftsstelle beruft. Der Beirat soll aus aktiv im Kulturleben tätigen Personen bestehen, die nicht dem Aufsichtsrat angehören.

 

b)   Zur nächsten Aufsichtsratssitzung im Mai 2015 legt die Geschäftsstelle eine Vorschlagliste vor.

 

c)    Bis dahin berät der bisherige Beirat weiter die Geschäftsführung.

 

d)   Die notarielle Umsetzung soll mit der vorherigen Umsetzung erfolgen.

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach ist unmittelbar mit 3,71%, dies entspricht nominal 1.100,00 €, am Stammkapital der Gesellschaft von nominal 29.500,00 € beteiligt.

 

Zu Punkt 2:

Laut § 11 der Satzung berät und unterstützt der Beirat die Geschäftsführung in künstlerischen und auf die Kulturregion bezogenen Fragen. Bislang wurde satzungsgemäß der Beirat von der kultur.initiative rhein.main benannt. Dieser Verein hat jedoch in den Jahren nach Gründung der KulturRegion an Bedeutung verloren, auch hat er nach Ablauf der Zugehörigkeitsdauer einiger Beiratsmitglieder keine neuen benannt. Auf Empfehlung des bisherigen Beirats soll deshalb die Geschäftsstelle Experten für den Beirat vorschlagen, die der Aufsichtsrat dann beruft.

 

Darüber hinaus ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Für Änderungen des Gesellschaftsvertrags und der Veränderung der Änderung der Gesellschafterstruktur in Tochtergesellschaften bedarf es gem. § 51 Nr. 11 HGO der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die Vorlage wird als Nachtragsvorlage (in den Magistrat) eingebracht, da im Vorfeld noch Abstimmungen notwendig waren, die eine Abgabe im regulären Geschäftsgang nicht möglich machten.