Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0691Ausgegeben am 23.04.2015

Eing. Dat. 09.04.2015

 

 

Grundstücksverkauf Bernardstraße 115 u. a., 63067 Offenbach am Main

Magistratsvorlage Nr. 2015/091 (Dez. I, Amt 80) vom 08.04.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

In Abänderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2013 (Magistratsvorlage Nr. 136/13 (Dez. I, Amt 80) vom 17.04.2013, 2011-16/DS-I(A)0360) wird die Bauverpflichtung in Bezug auf die Errichtung eines Boardinghaus/Hotels (Tenor Punkt 7) zu Gunsten einer Wohnbebauung geändert. Die sonstigen im Beschluss genannten Konditionen bleiben unverändert.

 

 

Begründung:

 

Unmittelbar nach damaliger Beschlussfassung und anschließendem Kaufvertragsabschluss hat sich für die Beteiligten die überraschende und nicht vorhersehbare Situation ergeben, dass der für das geplante Boardinghaus/Hotel vorgesehene Betreiber und Mieter des Objektes aus persönlichen Gründen aus dem Projekt ausgestiegen ist. Käuferseits wurden daraufhin sämtliche Möglichkeiten, einen neuen Betreiber und Mieter zu akquirieren, ausgeschöpft. Das Objekt wurde überregional sämtlichen am Markt in diesem Segment aktiven Hotelketten angeboten. Ebenso wurde eine Vermarktung durch Einschaltung eines auf Hotelbetriebe spezialisierten Beraters versucht. Sämtliche Bemühungen blieben allerdings aus den unterschiedlichsten Gründen erfolglos. Auf Grund dieser Zwangssituation hat sich die Käuferin entschieden, auf dem Grundstück eine Wohnbebauung zu realisieren. In Abstimmung mit den städt. Fachdienststellen ist nun die Errichtung einer Wohnanlage mit ca. 71 WE mit Tiefgarage geplant. Soweit baulich möglich werden die Wohnungen barrierefrei errichtet. Die Käuferin wurde in diesem Zusammenhang auch ausführlich im Sinne der Wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach beraten. In Anbetracht der bisher käuferseits angefallenen immensen Vorlaufkosten für das ursprünglich vorgesehene Bauprojekt und die notwendigen Umplanungen wird die Käuferin von der Errichtung öffentlich geförderter Wohnungen absehen. Allerdings hat sich die Käuferin bereit erklärt, 8 Wohnungen über einen Zeitraum von 10 Jahren an den Personenkreis mit Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung (Wohnungsberechtigungs-scheininhaber) zu vermieten. Auf die ortsübliche Miete gemäß gültiger Mietwerttabelle wird eine Reduzierung von 15 % gewährt. Inhaltlich verbleibt es ansonsten bei den Konditionen gemäß Beschluss vom 02.05.2013. Zu diesem Grundstücksverkauf erfolgte bereits ein Änderungsbeschluss in der Stadtverordnetensitzung am 04.12.2013 (siehe Antrag Magistratsvorlage Nr. 418/13, Dezernat I, Amt 80 vom 20.11.2013, 2011-16/DS-I(A)0478).

Anlage:

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