Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0698Ausgegeben am 23.04.2015

Eing. Dat. 23.04.2015

 

 

Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage Bürgel-Ost (Lärmschutzwand entlang des Mainzer Rings - von Schönbornstraße bis Edel-Gasch-Straße - im Bebauungsplangebiet 580 B) der Stadt Offenbach am Main

hier: Erlass der o.g. Satzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-108 (Dez. I, Amt 60) vom 22.04.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die anliegende Satzung beschließt.

 

 

Begründung:

 

Lärmschutzanlagen wie Lärmschutzwände oder –wälle sind beitragsfähige Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB.

 

Diese Satzung soll die Regelungen der allgemeinen Erschliessungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach im Hinblick auf die o.g. Lärmschutzanlage ergänzen.

 

Erschlossen und somit beitragspflichtig sind Grundstücke mit einer Lärmminderung ab 3 dB(A). Erst ab einer weiteren Lärmminderung von mindestens zusätzlichen

3 dB(A) ergibt sich ein größerer Vorteil und somit ein prozentualer Zuschlag.

 

Das hierfür benötigte Lärmschutzgutachten wird von einem Ingenieurbüro erstellt.

 

Maßgeblich für die Berechnung bzw. Messung der Lärmpegelminderungen wird der Tag des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht sein, d.h. mit Eingang der letzten sachlich richtigen Unternehmerrechnung.

 

Die Vorlage wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Anlage:

Satzung mit Ausbauprogramm Immissionsschutzanlage Lärmschutzwand entlang des Mainzer Rings - von Schönbornstraße bis Edel-Gasch-Straße - im Be-bauungsplangebiet 580 B „Bürgel-Ost“

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro