Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0709Ausgegeben am 23.04.2015

Eing. Dat. 23.04.2015

 

 

 

 

 

Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 12. April 1996 in der Fassung der Änderungssatzung vom 02. Juli 2012

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-125 (Dez. II, Amt 40) vom 22.04.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Die Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 12. April 1996 in der Fassung der Änderungssatzung vom 02. Juli 2012 - gemäß Anlage 1 - wird erlassen.

 

2.  Die erforderliche Genehmigung des Landes Hessen ist einzuholen.

 

 

Begründung:

 

Die Bildung von Überschneidungsbezirken ermöglicht es, die Überschreitung der Aufnahmekapazitäten zu verhindern und die Zügigkeit der benachbarten Schulbezirke zu stabilisieren. Die gebildeten Überschneidungsbezirke umfassen die zur Entlastung der Schulen erforderlichen Schülerzahlen.

 

Mit der in Anlage 1 dargestellten Änderungssatzung trägt die Stadt Offenbach der Entwicklung der Schülerzahlen in den jeweiligen Schulbezirken Rechnung. Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Änderungen:

 

Mit Erlass vom 16. Juli 2013 hat das Kultusministerium mit der 6. Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans Teil I „Allgemeinbildende Schulen“ der Errichtung einer Grundschule im Hafenareal zugestimmt. Die Fertigstellung dieser Grundschule ist zum Schuljahr 2017/2018 geplant.

 

Die Schülerzahl im Schulbezirk der Goetheschule übersteigt mit dem Schuljahr 2015/2016 die Aufnahmekapazität der Goetheschule um zwei Klassen. Zur Entlastung der bereits stark belasteten Goetheschule werden auf dem Gelände der Schillerschule Klassenraummodule errichtet, in denen diese Klassen beschult werden können.

 

Die bestehenden Überschneidungsbezirke zur Eichendorffschule und Beethovenschule werden gleichzeitig aufgehoben.

 

Die Lauterbornschule überschreitet bereits seit drei Jahren ihre Kapazitätsgrenzen, sodass seit dem Schuljahr 2012/2013 ein Überschneidungsbezirk zur Anne-Frank-Schule gebildet wurde. Da sich hinsichtlich der Schülerentwicklung an der Lauterbornschule auch in den kommenden Jahren keine Veränderungen nach unten abzeichnen, wird der Überschneidungsbezirk nun fest der Anne-Frank-Schule zugeordnet.

 

An der Ernst-Reuter-Schule wird es aufgrund der steigenden Schülerzahlen erforderlich, den bestehenden Überschneidungsbezirk zur Uhlandschule zu erweitern. Die Raumkapazitäten sind vorhanden.

 

Die Schulkommission hat in ihrer Sitzung am 15.04.2015 zu dem Thema beraten, konnte aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit jedoch keine Empfehlung aussprechen.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da die Schulkommission erst nach dem regulären Abgabetermin tagte.

 

* redaktionell geändert

Anlage

Anlage 1: Änderungssatzung 2015

Anlage 2: Stadtplanauszug mit den Schulbezirken

 

Verteiler:

13 x KSS

  2 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro