Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0728Ausgegeben am 02.07.2015

Eing. Dat. 02.07.2015

 

 

 

 

 

Synergieeffekte aus e-MiO-Stationen nutzen

Antrag CDU vom 02.07.2015

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Kosten einer teilweisen Niederlegung des Bürgerplatzes in Bürgel („Dalles“) sich über eine dortige Einrichtung einer der am 17.5.2015 im Antrag 2011-16/DS-I(A)0706 beschlossenen e-MiO-Ladestationen decken lassen.

 

Für eine folgende Beschlussfassung sollten die einzelnen Positionen so aufgeschlüsselt werden, dass ein Vergleichbarkeit gegeben ist der

 

-       Einrichtung an genanntem Standort von einfacher Einrichtung („Sowieso-Kosten“),

 

-       Einrichtung, verbunden mit einer teilweisen Niederlegung des Platzes auf Straßenniveau

 

-       Einrichtung an anderem Standort in diesem Stadtteil, falls sich überhaupt ein entsprechender findet gegeben der in o.g. vorangegangenem Antrag gesetzten Voraussetzungen (zentrale Lage, dichte Bebauung bzw. eingeschränkte individuelle Stellplatzmöglichkeiten, mögliche Affinität der Bewohner des umliegenden Einzugsbereich zum e-MiO-Konzept)

 

-       Einrichtung, verbunden mit partieller Platzniederlegung und Umwandlung des nördlich befindlichen Straßenbereiches zwischen Arnoldstraße und Strackgasse in eine verkehrsberuhigte Zone (auch hier Darstellung über Nutzung der „Sowieso-Kosten“).

 

Bei Auswahl der weiteren Standorte sollen ebenfalls in breiter Bevölkerung gewünschte Umbauvorhaben auf Vereinbarkeit mit der Umsetzung des gefassten Beschlusses überprüft werden und diese der SOH, bzw. eMio zum Vorschlag gebracht werden.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

In Anbetracht der gegenwärtigen finanziellen Lage der Stadt ist es unbedingt erforderlich mit den wenigen zur Verfügung stehenden Mittel möglichst viele Aufgaben zu erledigen. Ebenso verhält es sich mit dem gerade im Straßenbau oft erscheinenden Phänomen, dass bei kurz hintereinander folgenden Maßnahmen mehrfach gleiche Arbeiten ausgeführt werden (Öffnen und wieder Verschließen des Straßenbelags).

 

Da ein Großteil der Kosten bei solchen Arbeiten auf die Baustelleneinrichtung und Logistik anfallen, ist grundsätzlich erforderlich, bei jeder in diesem Bereich anstehenden Maßnahme zu prüfen, welche weiteren Arbeiten außer dieser beschlossenen man darüber hinaus mit erledigen kann.

 

Die in der Sitzung vom 7. Mai 2015 beschlossene Einrichtung weitere Ladestationen im Rahmen des Programms „e-mobil 2.0“ wird Straßenbauarbeiten zur Einrichtung dieser Ladestationen erforderlich machen. Es liegt daher bei o.g. Argumentation folgend nahe, bei solchen Straßenbauarbeiten weitere Maßnahmen „mit zu erledigen“.

 

In Bürgel besteht seit langem der Wunsch, den zentralen Bürgerplatz, genannt „Dalles“, zur besseren Nutzung auf Straßenniveau nieder zu legen. Gleichzeitig stellt der Platz wohl die besten Voraussetzungen für die Einrichtung einer solchen Ladestation. Die Lage ist zentral im Ortskern und mit ÖPNV-Anschluss. Die Bebauung ist in direkter Nachbarschaft zu eng für Stellplätze, die Straßenquerschnitte ebenso, so dass eine solche Station an diesem Standort nicht nur Bürgel insgesamt zentral anbinden würde, sondern auch eine gute Alternative für viele Bewohner in der Nachbarschaft zum eigenen Fahrzeug darstellen kann. Die Häufung dieser Bedingungen wäre in anderen Bereichen in Bürgel so nicht gegeben.

 

Dem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.10.2012 (DS-I(A)0261) folgend bietet sich nun die Gelegenheit, bei Einrichtung einer Ladestation hier diesen Beschluss so kostengünstig wie möglich umzusetzen. So könnten zwei beschlossenen Maßnahmen zu einer zusammengefasst und somit Kosten der Baustelleneinrichtung und weitere Logistik zumindest einmal eingespart werden.

 

Auch wäre es sinnvoll, die Ladeinfrastruktur hier für andere Nutzungen (Weihnachtsmarkt) verfügbar zu machen.

 

Die antragstellende Fraktion sieht jedoch angesichts der Finanzlage die Einschränkung, dass eine Niederlegung nur im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleibt, wenn der im hinteren Teil befindliche Springbrunnen, sowie der kiesgedeckte Bereich mit den auf der Erhöhung liegenden Baumpflanzung vorerst erhalten bleibt und die Niederlegung nur bis zu diesem Bereich vorgenommen wird.

 

Der Prüfung einer Umwidmung des nördlichen Straßenbereiches liegt auch hier die Nutzung von Infrastruktur für weitere Maßnahmen zu Grunde.

 

Da, wie genannt, die Straßenquerschnitte gerade im alten Ortskern so eng sind, dass seinerzeit teilweise absurde Gehwegbreiten von 40 cm inkl. Randstein erstellt wurden, müsste dieser Bereich insgesamt eine verkehrsberuhigte Zone darstellen, da selbst eine zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h noch viel zu schnell ist. Eine generelle Umwidmung ist jedoch derzeit von der Stadt finanziell nicht leistbar und angesichts der aufzurufenden Anliegerbeiträge auch nicht vermittelbar. Mit einer partiellen Umwidmung soll jedoch erreicht werden, dass hier eine deutliche Grenze erstellt wird, die zudem die Nutzbarkeit eines niedergelegten Bürgerplatzes deutlich erweitert und auch größere Spielräume für die Einrichtung der Ladestation im Detail zulässt. Um Kosten für die Stadt, als auch den Anfall von Anliegerbeiträgen zu sparen, soll auch hier die Prüfung zum Ziel haben, diese Maßnahme mit bereits zu erstellenden Maßnahmen im Rahmen der Einrichtung der Ladestation zu verbinden.

 

Für andere Standorte empfiehlt die antragstellende Fraktion ein ähnliches Prüfverfahren (z.B. Kurhessenplatz Rumpenheim).