Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0751Ausgegeben am 15.09.2015

Eing. Dat. 03.09.2015

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord, August-Birlenbach-Straße, sowie Grün- und Ackerland in der Gemarkung Bieber

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-256 (Dez. I, Amt 80) vom 02.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer die folgenden Grundstücke

 

a) Gemarkung Bieber Flur       4 Nr. 201       =    375 m²

 

b) Gemarkung Bieber Flur       5 Nr. 218       = 1.542 m²

 

c) Gemarkung Bieber Flur       8 Nr. 2/1        = 2.377 m²

 

d) Gemarkung Bieber Flur       19 Nr. 57       = 4.150 m²

 

zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.    Der Kaufpreis beträgt für das unter a) genannte Grundstück 60.000,00 EUR (= 160,00 EUR/m²) sowie für die unter b) bis d) genannten Grundstücke 40.345,00 EUR (= 5,00 EUR/m²), gesamt 100.345,00 EUR.

3.    Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

4.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

5.    Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 115.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2015, beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

6.    Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

 

Begründung:

 

Das bezeichnete Grundstück unter a) liegt als Bauerwartungsland im künftigen Neubaugebiet „Bieber-Nord“. Der Eigentümer hat es nun der Stadt Offenbach zum Kauf angeboten, da er sich aus persönlichen Gründen nicht mit der anstehenden Erschließung und den hieraus resultierenden Kosten belasten möchte.

 

Der Erwerb des Grundstücks erhöht den Anteil des städtischen Grundbesitzes im Neubaugebiet „Bieber-Nord“ und bietet nach dem Abschluss der Erschließungsmaßnahmen die Möglichkeit einer zeitnahen Vermarktung zur zügigen Entwicklung dieses Baugebietes.

 

Der mit dem Eigentümer verhandelte Kaufpreis für dieses Grundstück beläuft sich auf rd. 2/3 des aktuellen Bodenrichtwerts und stellt somit für die Stadt Offenbach eine äußerst preisgünstige Erwerbsmöglichkeit im zukünftigen Baugebiet dar.

 

Bei den im Tenor unter b) bis d) aufgeführten Grundstücken handelt es sich um Grün- und Ackerland. Da die Stadt Offenbach zur Umsetzung der kommunalen Freiraumkonzepte immer wieder Flächen zur Umsetzung von Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen, bzw. Tauschflächen, benötigt, sollen diese Grundstücke zu Vorratszwecken erworben werden. Der dafür vereinbarte Kaufpreis liegt unter dem Wert einer aktuellen Wertermittlung.

 

Der Verkäufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lagepläne