Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0799Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen

hier: Ergänzung der Satzung um den Punkt Patientenfürsprecher/-innen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-347 (Dez. II, Amt 53) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die beiliegende Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ wird beschlossen. Diese ergänzt § 3 wie folgt:

 

(5) Patientenfürsprecher/-innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 27 HGO in Höhe von 220,- EUR.

 

Die Mittel hierfür werden jährlich bei Produktkonto 07030200.6131100053 „Ausgleich Tätigkeit Patientenfürsprecher/In“ bereitgestellt.

 

 

Begründung:

 

Die Funktion und Tätigkeit des Patientenfürsprechers/-sprecherin ist im Hessischen Krankenhausgesetz (HKHG) geregelt.

 

§ 7 HKHG, Absatz 5 besagt, dass Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher ehrenamtlich tätig sind. Für die Entschädigung gilt § 27 Abs. 1, 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung, mit der Maßgabe, dass eine Aufwandsentschädigung zu gewähren ist. Die Kosten trägt die jeweilige kreisfreie Stadt oder der jeweilige Landkreis.

 

Solange das Klinikum Offenbach in kommunaler Hand war, wurde die Erstattung der Aufwandsentschädigung für die Patientenfürsprecher über die Geschäftsführung des Klinikums abgewickelt. Seit dem Verkauf des Klinikums an die Sana Kliniken AG wurde die Erstattung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 217,30 € pro Monat an die derzeitige Patientenfürsprecherin Frau Drachenberg über die Kämmerei fortgesetzt. Basis hierfür ist ein Schreiben der Klinikum Offenbach GmbH aus Juni 2011 an die damals von der Stadtverordnetenversammlung neu gewählte Patientenfürsprecherin Frau Drachenberg.

 

Frau Drachenberg hat nun dem für das Klinikum zuständigen Dezernenten Bürgermeister Peter Schneider mitgeteilt, dass sie mit Ablauf des Jahres ihr Amt als Patientenfürsprecherin niederlegen wird. Diesen Schritt hat Frau Drachenberg auch bereits in der Sitzung des Sozialausschusses im März dieses Jahres angekündigt. Eine Vorlage zur Neuwahl eines Patientenfürsprechers wird parallel zu dieser Vorlage in den Geschäftsgang gegeben.

 

Für die zukünftige Erstattung der Aufwandsentschädigung nachfolgender Patientenfürsprecher ist, nach der Amtsniederlegung von Frau Drachenberg, nun eine entsprechende Aufnahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in die „Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ geboten.

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung entspricht dem bislang erstatteten Betrag, auf einen vollen Zehnerbetrag gerundet.

 

Die Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Anlage:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main