Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0803Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

Schule Bieber, Außenstelle Waldhof, Neubau Turnhalle, Ottersfuhrstraße 8, 63073 Offenbach am Main

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-354 (Dez. I, Amt 60) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Dem Neubau einer Turnhalle für die Schule Bieber, Außenstelle Waldhof, Ottersfuhrstraße 8, 63073 Offenbach am Main, nach der von der OPG (Leistungsstufe I und II) in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 2.657.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 03010100.0951002460 „Grundschule Bieber – Außenstelle, Neubau Turnhalle“ (03.01.01), Investitionsnummer 0301010900601301, wie folgt bereitgestellt:

 

       Haushaltsmittel 2014 und früher:                                       200.000,00 €

 

       Haushaltsmittel 2015:                                                        1.125.000,00 €

 

       Haushaltsmittel 2016:                                                        1.125.000,00 €

 

       Haushaltsmittel 2017:                                                           207.000,00 €

 

            Gesamt:                                                                                2.657.000,00 €


Die notwendige Anpassung der Haushaltsmittel 2017 ist über die Änderungsliste zum Haushaltsplan 2016 im Rahmen des Gesamthaushaltes vorzunehmen, um die Genehmigungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde zu gewährleisten. Gleichzeitig ist eine Verpflichtungsermächtigung 2016 in Höhe von 207.000,00 € einzustellen.

 

3.       Aus dem Regionalfonds Fluglärmschutz sollen Mittel für den Neubau der Turnhalle gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 (2011-16/DS-I(A) 0665 beantragt werden. Der erwartete Zuschuss beläuft sich auf rd. 800.000,00 €.

 

4.       Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich damit wie folgt dar:

 

    Fördermittel Regionalfonds;

    Neubau Turnhalle,
    Produktkonto 03010100.3601005860                  800.000,00 €


    Kreditmarktmittel:                                                   1.857.000,00 €


        Gesamt:                                                              2.657.000,00 €

 

5.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 207.887,33 sind ab Inbetriebnahme in den Folgejahren zu veranschlagen. Die Bereitstellung dieser Mittel muss schutzschirmkonform erfolgen.

 

6.       Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

7.       Bauaufträge zur Erbringung von Bauleistungen dürfen erst erteilt werden, wenn der Zuwendungsbescheid für den Regionalfonds sowie die Einzelgenehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt vorliegt.

 

 

Begründung:

 

Mit dem in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015 ge-fassten Grundsatzbeschluss (DS I (A) 0665) wurde der Magistrat u.a. beauftragt, die für den Neubau einer Schulturnhalle in Bieber Waldhof erforderlichen Planungs- und Kostendaten zur Beschlussfassung vorzulegen sowie den Förderantrag zum Einsatz der restlichen Mittel aus dem Regionalfonds zu erarbeiten. Der Förderantrag ist beim Land Hessen bis zum 31.12.2015 einzureichen. Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre nach Bestandkraft des Zuwendungsbescheides.

 

1.         Anlass

 

Der Schule Bieber, Außenstelle Waldhof steht derzeit keine eigene Schulturnhalle zur Verfügung. Zur Ausübung des Sportunterrichts müssen die Grundschulkinder mit dem öffentlichen Busverkehr zur Schulturnhalle der Hauptstelle der Schule Bieber in der Mauerfeldstraße im Ortskern von Bieber fahren.

 

2.         Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

 

2.1      Begründung des Bedarfs

 

Begründung des Bedarfs

 

Da die Schule Bieber, Außenstelle Waldhof keine eigene Turnhalle besitzt, müssen die Klassen für den im Lehrplan vorgesehenen Sportunterricht auf die Turnhalle des Standorts „Mauerfeldstraße“ ausweichen. Ein geregelter, moderner Sportunterricht ist somit nur bedingt und mit hohem zeitlichen Aufwand zu erreichen. Eine Nachmittagsbetreuung mit Bewegungsangeboten in Zusammenarbeit mit Sportvereinen ist ebenfalls nicht möglich. Es ist weiterhin vorgesehen, die Turnhalle auch als multifunktionalen Raum für Schulveranstaltungen, wie z.B. zur Einschulung, zu nutzen.

 

Ziel der Maßnahme

 

Durch die Errichtung der Turnhalle als Ein-Feld-Halle soll der dringende Bedarf einer schuleigenen Turnhalle gedeckt werden und das Unterrichts- und Freizeitangebot einer modernen Grundschule komplettiert werden. In der schulfreien Zeit steht die Halle den Offenbacher Sportvereinen zur Verfügung.

 

2.2      Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen

 

2.2.1   Städtebauliche Einbindung

 

Das Schulgrundstück liegt im Osten des Stadtteils Bieber inmitten des Wohngebiets im Ortsteil Waldhof. Das Grundstück der Grundschule wird durch die Ottersfuhrstraße im Süden, die Straße Kleewasen im Osten, das angrenzende evangelische Gemeindezentrum im Westen sowie im Norden durch Einfamilienhäuser und ein Biotop mit starkem Baumbewuchs begrenzt.

 

Der Standort für den Neubau der Einzelhalle befindet sich an der östlichen Grundstücksgrenze. Durch die Freistellung der Halle ist eine vom Schulbetrieb unabhängige Erschließung der Halle sowohl für die Schulnutzung als auch für die Vereinsnutzung gewährleistet.

 

2.2.2   Raumprogramm und Nutzeranforderungen

 

Die Ein-Feld-Turnhalle wird für den Sportunterricht und die Nachmittagsbetreuung für die etwa 200 Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 in der 2-zügigen Außenstelle Waldhof der Schule Bieber konzipiert. Zu unterrichtsfreien Zeiten soll die Halle außerdem den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung offen stehen.

 

Darüber hinaus sind zwei Räume für die Unterbringung der Hausmeistergeräte sowie der Außenspielgeräte der Schule vorgesehen.

 

2.2.3   Natur Landschaft/Umweltverträglichkeit

 

Das an den Lämmerspieler Wald angrenzenden Biotop Bieber Waldhof befindet sich nördlich der Ottersfuhrstraße. Die Errichtung der Interimsmaßnahme zum Bau der Grundschule Bieber Waldhof am jetzigen Standort der Turnhalle und des neuen Schulhofs erforderten Rodungsarbeiten an einem Teilbereich des Biotops. Für die Errichtung der Turnhalle wird ein weiterer, jedoch deutlich geringfügiger Eingriff in Teile des angrenzenden Biotops in Abstimmung mit dem Umweltamt notwendig sein.

 

2.3      Beschreibung der baulichen Maßnahmen

 

Der Neubau der Ein-Feld-Sporthalle mit einer Brutto-Gesamtfläche von rd. 750 qm umfasst das Errichten des Turnhallengebäudes und die Integration des Neubaus in das Schulhof-Konzept.

 

In Anlehnung an die Struktur des Hauptgebäudes ist auch das Gebäude der Turnhalle in einen höheren Teil mit der eigentlichen Turnhalle, sowie einen zum Schulhof orientierten, flachen Teil mit Eingangsbereich, Umkleiden und Geräteraum untergliedert.

 

Im Nebentrakt befinden sich neben den beiden geschlechtergetrennten Umkleiden mit angehängten Sanitär- und Duschräumen, zwei barrierefreie Umkleideräume mit Wasch- und Duschmöglichkeit sowie WC.

 

Im Hauptflur zur Halle sind neben der Lehrerumkleide alle weiteren Nebenräume angeordnet.

 

Unter dem auskragenden Dach vor dem Eingangsbereich ist die Erschließung der drei von außen zugänglichen Räume angeordnet. Dies sind neben dem Heizungsraum mit integriertem Pellet Lager je ein Lagerraum für Hausmeistergeräte sowie Außenspielgeräte.

 

Die Wärmeversorgung der neuen Turnhalle erfolgt über eine ressourcenschonende Holzpelletanlage mit Brennstoff aus nachwachsenden Rohstoffen. Damit werden die Forderungen aus dem EEWärmeGesetz - die Verwendung von erneuerbaren Energien – erfüllt. In Kombination mit der thermisch optimierten Gebäudehülle wird gleichzeitig die Nachhaltigkeit des Gebäudes gewährleistet. Die Hallenkonstruktion bilden Stahlrahmen, die Raumabschlüsse erfolgen mit leichten Dach- und Wandverschalungen mittels innerer Blechschale, der Wärmedämmung und äußerer Bekleidung, welche als hinterlüftete Fassade ausgebildet wird.

 

Die Nebenräume werden als Massivkonstruktion aus Stahlbeton erstellt.

 

Auf dem neu gestalteten Schulhof werden Aktionsbereiche als Inseln mit unversiegelten Bodenflächen geschaffen. Eingestanzt in eine homogene Pflasterfläche bilden die runden Inseln die Flächen für Spiel und Bewegung, Kommunikation, Aufenthalt und Unterricht.

 

Hierfür wird der Außenraum mit einer Erweiterung des bestehenden Klettergerüsts und zusätzlichen Spielgeräten sowie Sitzelementen ausgestattet. Die Ausstattung der Turnhalle erfolgt in enger Abstimmung mit dem Nutzer.

 

2.3.1   Bau- und Planungskonzept – Hochbau

 

Bestandsanalyse, Ausgangssituation

 

Der Neubau nimmt die grundsätzlichen Vorgaben aus dem bereits vorliegenden Entwurf der Gesamtanlage aus Schulgebäude und Turnhalle aus dem Jahr 2011 auf, von dem bisher nur das Schulgebäude errichtet wurde.

 

Planungskonzept Gesamtanlage

Grundrissorganisation und Funktionsverteilung

 

Das Gebäude besteht aus dem etwa 7.00 m hohen Hallenteil im Norden und dem daran anschließenden, etwa 3.50 m hohen Nebenraumteil mit Umkleiden, Sanitär- und Technikräumen im Süden. Die Erschließung der Turnhalle erfolgt vom Pausenhof aus. Dem überdachten Eingangsbereich mit Windfang folgt der Flur, an dem die beiden Umkleiden für jeweils etwa 15 bis 20 Schüler gelegen sind. Diese sind als Durchgangsräume mit direktem Zugang zur Halle und den seitlich zugeschalteten Sanitär- und Duschräumen organisiert. Im weiteren Verlauf schießt sich ein direkter Zugang zur Halle und die Lehrerumkleide sowie weitere Nebenräume (Putzmittelraum, WC für Gäste und Lehrer, Elektroraum) an.

 

Die Halle mit einer  Grundfläche von 27.00 m x 15.00 m und einer lichten Höhe von 5.00 m hat an ihrer westlichen Stirnseite einen Außenzugang zur Geräteeinbringung und als Notausgang. Der Geräteraum ist über 3 Schwingtore an die Halle angeschlossen. An seinem Rücken reihen sich, vom überdachten Eingangsbereich zugänglich, die Räume zur Aufbewahrung von Außenspielgeräten und Gartengeräten des Hausmeisters sowie die Haustechnikräume.

 

Gestaltungs-, Farb- und Materialkonzept

 

Das Gebäude zeigt sich als klar konturierter Baukörper aus zwei quaderförmigen Volumina und greift damit die Formensprache des bereits realisierten Schulgebäudes auf. Die Fassaden erfahren eine Strukturierung durch ablesbare Vertikalfugen der Wandbekleidung und den Wechsel von geschlossenen mit transparenten vertikalen Fensterflächen.

 

Der eingerückte Eingangsbereich nimmt in Korrespondenz zum Schulgebäude das Material der Klinker-Außenschale auf. Über bodentiefe Fenster des Flures besteht ein Außenbezug zum Pausenhof. Die nach Süden ausgerichtete Fensterfassade mit Aluminiumprofilen erhält einen außenliegenden Sonnen- und Blendschutz. Im Flur und Umkleidebereich sind Steinzeugfliesen vorgesehen sowie in der Halle ein flächenelastischer Sportboden mit Linoleum-Oberbelag. Die Innenwände erhalten eine farbig abgestimmte Schlussbeschichtung. Die Wände der Sanitärräume sind türhoch mit Steinzeugfliesen belegt. In der Halle ist rundum ein textiler Prallschutz bis zur Höhe der Geräteraumtore vorgesehen. Die Decke der Halle bleibt unbekleidet, sodass das Tragwerk zur Kontrolle offen zugänglich ist. Auch bei den untergeordneten Nebenräumen wird auf eine Deckenbekleidung verzichtet. Lediglich die Umkleideräume erhalten eine abgehängte revisionierbare Rasterdecke unterhalb des Installationsbereichs. Im Flur wird eine akustisch wirksame Abhangdecke eingebracht.

 

Maßnahmen zur Energieeinsparung

 

Nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll kommt eine bedarfsorientierte Anlagentechnik zur Anwendung. D.h. es kommt eine intelligente Kesselregelung nach Nutzungszeiten, Bereitstellung von Warmwasser nur bei Bedarf und eine Steuerung der Lüftung und Beleuchtung über Präsenzmelder zum Einsatz. Die Außenhülle – Dächer, Außenwände, Bodenplatte – erhält eine hochwertige Wärmedämmung und Außenfenster und -türen mit adäquaten Wärmedämmeigenschaften. Die geplante Ausführung entspricht der EneV 2014, welche darüber hinaus um 50% unterschritten wird.

 

Barrierefreiheit

 

Die Turnhalle ist über den Schulhof ohne Rampen barrierefrei zu erreichen und zugänglich. Türen und Bewegungsflächen werden nach DIN 18040 Teil 1 ausgelegt, die Windfangtüren erhalten automatische Antriebe. Alle Räume der Turnhalle sind niveaugleich erreichbar. Zum Umkleiden stehen zwei barrierefreie Umkleideräume mit jeweils Waschtisch, WC, bodengleicher Dusche und Klappliege zur Verfügung. Einer der 12 neugeschaffenen KFZ-Stellplätze wird barrierefrei ausgebildet.

 

Brandschutz

 

Es gelten die Schulbau-Richtlinien sowie die Hessische Bauordnung (HBO), nach welcher der Neubau in die Gebäudeklasse 3 und als Sonderbau einzuordnen ist.

Die tragenden Bauteile werden feuerhemmend (F30-B) ausgeführt. Nichttragende Bauteile, Oberflächen, Bekleidungen inklusive ihrer Dämmstoffe und Unterkonstruktionen werden aus mindestens normal-entflammbaren (B2) Baustoffen hergestellt.

 

Es werden zwei bauliche Flucht- und Rettungswege vorgesehen.

 

Statisches Konzept

 

Der Neubau der Turnhalle wird im Bereich der Halle als Konstruktion aus Stahl, mit leichten Wand- und Dachverschalungen, ausgeführt

 

Die Dach- und Wandverschalung erfolgt mittels innerer Blechschale, der Wärmedämmung und äußerer Bekleidung, die  Elemente werden als Mehrfeldträgerelemente auf den Stahlpfetten  der Hallenkonstruktion verlegt, bzw. im Wandbereich an den waagrecht verlaufenden Wandriegeln befestigt.

 

Auf die Stahlkassettenwände mit 24 cm Dämmung werden über eine Unterkonstruktion großformatige Fassadenteile vorgehängt. Das Haupttragsystem der Halle bilden die Stahlrahmen in einem Stütze-Riegelsystem, die in einem Achsabstand von 4,60 m angeordnet, die Queraussteifung der Halle übernehmen. Für die Längsaussteifung werden in Dachebene jeweils zwei Dachverbände angeordnet  Die Auflagerlasten werden in entsprechende Wandverbände abgeleitet.

 

Die Nebenräume werden als Massivkonstruktion erstellt, mit einer 18 cm starken Stahlbetondecke auf 20 cm starken Sandwichstahlbetonwänden. Als erforderliche Tragwände werden Nebenraumwände massiv ausgeführt. Der auskragende Deckenbereich am Eingang wird durch eine thermische Trennung mittels Isokorb (o.ä.) von der Geschossdecke abgefugt.

 

Als Gründung kann gemäß Bodengutachten eine Flachgründung aus Streifen- und Einzelfundamenten ohne Bodenverbesserung ausgeführt werden.

 

Baugrundverhältnisse

 

Es liegt eine Baugrunduntersuchung der Dr. Hug Geoconsult GmbH, Oberursel, vom 28.06.2011 (2. Bericht) vor. Das Bodengutachten umfasst das Baufeld für die Neubauten der Grundschule sowie der Sporthalle. Am Standort des Turnhallenneubaus entlang der Straße Kleewasem kann bei den vorherrschenden günstigeren Untergrundverhältnissen eine Flachgründung ohne zusätzliche bodenverbessernde Maßnahmen ausgeführt werden.

 

Bau- und Raumakustik

 

Raumakustik

 

Zur Erzielung der kurzen Nachhallzeiten in der Turnhalle gemäß DIN 18041, Nutzungsart „Sport 1“ tragen die akustisch wirksamen Prallwände und die perforierte Stahltrapezblechdachschale mit Mineralwolleauflage in den Sicken bei. Die Flure und Schülerumkleiden erhalten schallabsorbierende Abhangdecken, die übrigen Räume bedürfen keiner weiteren Akustikmaßnahmen.

 

Die Berechnung der Schalldämmmaße der Bauteile erfolgt gemäß der DIN 4109.

 

Bau- und Planungskonzept – Außenanlagen

 

Freiraumkonzept Gesamtanlage, städtebauliche Einbindung

 

Die vorgelagerte Pflasterfläche östlich des Schulneubaus wird fortgesetzt und bildet den „Rahmen“ für einzelne runde Spiel- und Aufenthalts-Inseln. Kreisförmige Flächen für Spiel und Bewegung, Kommunikation, Aufenthalt und Unterricht durchbrechen die orthogonale Gestaltung der umliegenden Gebäude und Flächen und bilden einen spielerischen Kontrast zwischen rechteckigen und runden Formen.

 

Das bestehende Klettergerüst wird in eine runde Kletterinsel umgestaltet. Im östlichen Bereich ist eine grüne, mit Rasen belegte Halbinsel als Bewegungsspielfläche mit Balancierbalken vorgesehen.

 

Zum Biotop im Norden orientiert, befindet sich das Grüne Klassenzimmer. Unterricht vor grüner Kulisse oder Rückzugsort in der Pause - beide Nutzungen sind auf dieser grünen Rasenhalbinsel möglich.

 

Die Zonierung der einzelnen Aktionsräume erfolgt über Sitzblöcke und/ oder niedrige Pflanzstreifen, um den Pausenhof auch gesamträumlich gut wahrnehmbar zu gestalten.

 

Erschließung, Verkehr und Einfriedung

 

Die Erschließung erfolgt über ein Flügeltor von der im Süden liegenden Ottersfuhrstraße. Hier wird eine Parkmöglichkeit gemäß städtischer Stellplatzsatzung mit 12 Stellplätzen und Fahrradständern hergestellt. Auf Grund der Topographie muss für den Weg zwischen Schulgrundstück und Kleewasem ein kleiner Damm aufgeschüttet werden. Der Zugang zum Schulhof erfolgt hier durch eine Tür im Zaun.

 

Der gesamte neue Schulhofbereich wird mit einem 1,80m hohen Stab-Gitter-Zaun eingefriedet, wobei der bestehende niedrige Zaun entlang der Schule ausgetauscht wird.

 

Begrünung

 

Die Begrünung des Schulhofs wird nördlich und südlich mittels einer geschnittenen Buchenhecke bzw. mit einer freiwachsenden Strauchpflanzung erzielt. Für die räumliche Zonierung und als Schattenspender sind insgesamt 6 Neupflanzungen mittelkroniger Bäume vorgesehen. Die Anpassungsflächen außerhalb des Pausenhofs werden der natürlichen Sukzession überlassen.

 

Regenwasser

 

Das anfallende Regenwasser wird über Einläufe und Rinnen gesammelt, nach Norden geleitet und, gemäß der Abstimmung mit dem Umweltamt, dem Biotop zugeführt.

 

Beleuchtung

 

Für den Parkplatz und die Wegeführung zur Turnhalle ist eine verkehrssichere Ausleuchtung mit Mastleuchten vorgesehen. Die Beleuchtung der Lauf- und Fluchtwege innerhalb des Pausenhofs wird ebenfalls über Mastleuchten und Wandleuchten an der Außenwand der Turnhalle sichergestellt.

 

Bau- und Planungskonzept – Technische Anlagen

 

Planungskonzept Gebäude (HLS/E)

 

Sanitär

 

Schmutzwasser

 

Die Entwässerung des Gebäudes ist als Trennsystem geplant. Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt über Grundleitungen unter der Bodenplatte und Anschluss an das öffentliche Kanalnetz.

 

Regenwasser

 

Die Regenentwässerung wird über Grundleitungen direkt dem Biotop zugeführt.

Notüberläufe werden als Speier vorgesehen.

 

Wasserversorgungsanlagen

 

Trinkwasserinstallation

 

Das neue Gebäude erhält einen separaten Hausanschluss. Der Übergabepunkt des Hausanschlusses ist im Technikraum vorgesehen. Die Trinkwasserinstallation erfolgt in Edelstahl Presstechnik. Sämtliche Kaltwasserleitungen werden gemäß DIN 1988 gegen Schwitzwasser gedämmt.

 

Die Waschbecken und Duschen in den WC-Räumen / Umkleideräumen werden mit Kaltwasser und Warmwasser versorgt.

 

Die Waschbecken und Duschen sind mit ressourcensparenden Selbstschlussarmaturen ausgerüstet. Zur Bewässerung der Außenanlagen ist eine Zapfstelle im Gartengeräteraum vorgesehen. Generell sind die Rohrnetze nach trinkwasserhygienischen Gesichtspunkten konzipiert worden.

 

Feuerlöschtechnische Systeme, Wandhydranten o.ä. sind nicht erforderlich. Es werden entsprechend der Anforderungen Feuerlöscher vorgesehen.

 

Heizung

 

Wärmeerzeugung

 

Das Gebäude erhält zur Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasserbereitung eine moderne Pelletheizung mit 60kW Heizleistung. Die notwendige Lagerung der Pellets erfolgt in einem direkt im Heizraum befindlichen Kleinsilo mit direkter Anbindung an die Feuerungsanlage. Im daran anliegendenTechnikraum erfolgt die zentrale Warmwasserbereitung.

 

Warmwasserbereitung

 

Die Wärmeerzeugung wird auf Temperaturen von 70°C Vorlauf und 50°C im Rücklauf ausgelegt. Eine Druckhaltung und die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen sind vorgesehen.

 

Wärmeverteilnetze

 

Alle Rohrleitungen und Armaturen werden gemäß den Forderungen der EnEV mit einer Wärmedämmung versehen.

 

Die Vorlauftemperatur wird außentemperaturabhängig geregelt.

 

Das Heizungssystem für die Heizflächen wird als Zweirohrheizungsanlage ausgeführt. Darüber hinaus ist die Heizungsanbindung an die lüftungstechnischen Systeme vorgesehen. Die Beheizung der Turnhalle erfolgt über Deckenstrahlplatten, die Beheizung der Umkleiden, Nebenräume und des Foyers über statische Heizflächen. Die Regelung der Halle erfolgt über eine autarke Raumregelung, die Regelung der übrigen Räume erfolgt mit konventionellen Thermostatventilen an den Heizkörpern.

 

Raumlufttechnische Anlagen

 

Die Turnhalle wird natürlich be- und entlüftet. Hierzu sind motorisch öffenbare Fenster vorhanden, die eine Querlüftung der Halle erlauben.

 

Die Umkleide wird entsprechend der Anforderungen an innenliegende Umkleide- und WC-Räume mit Frischluft versorgt. Sie werden mit dezentral angeordneten Kompaktlüftungsgeräten einzeln versorgt, sodass ein bedarfsabhängiger Betrieb über Präsenzmelder und Nachlaufregelung entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Räume erfolgt. Die Absaugung der Abluft erfolgt über Deckendrallauslässe und Tellerventile. Als Luftkanäle kommen Wickelfalzrohre bzw. Luftkanäle aus verzinktem Blech zum Einsatz und werden bei Außen- und Fortluftkanälen gedämmt ausgeführt. Die Luftansaugung und -abführung erfolgt über das Dach.

 

Flur- und Technikbereiche werden nicht mechanisch ventiliert. Die erforderliche Verbrennungsluftzuführung für den Pellet Kessel erfolgt über  Fassadengitter.

 

Elektro

 

Niederspannungshauptverteilung (NSHV),

 

Haupt- (HV) und Unterverteilungen (UV)

 

Die Sporthalle wird direkt an das Netz des öffentlichen Versorgers EVO angebunden. Die elektrischen Anlagen werden nach den derzeit gültigen Normen der DIN VDE errichtet.

 

Beleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung

 

In der gesamten Anlage werden ballwurfsichere Leuchten montiert.

 

Die Beleuchtungssteuerung der Sporthalle und der Flure, Umkleide- und Sanitärbereichen erfolgt über Präsenzmelder.

 

Grundsätzlich werden nur Leuchtstofflampen bzw. Kompaktleuchtstofflampen mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) eingesetzt.

 

Die Sicherheitsbeleuchtung erfolgt über zusätzliche LED-Lichtelemente in der Allgemeinbeleuchtung und einzeln montierte LED-Leuchten.

 

Außenbeleuchtung

 

Die im Bereich der Außentüren und der Fassade installierten stoßfesten Wandleuchten werden über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr gesteuert.

 

Die bestehende Hofbeleuchtung wird um zusätzliche Mastleuchten zur vollständigen Ausleuchtung der Hoffläche ergänzt.

 

Datenverkabelung (passives LAN)

 

Für die Sporthalle ist keine Datenverkabelung erforderlich.

 

Elektroakustische Anlage (ELA), Hausalarmierungsanlage

 

Die Sporthalle wird an die elektroakustische Anlage der Grundschule, zur Übermittlung des Pausengongs, Durchsagen und zur Alarmierung/Räumung des Gebäudes angeschlossen.

 

Eine Brandmeldeanlage ist gemäß brandschutztechnischer Beurteilung nicht erforderlich. Über blaue Druckknopfmelder erfolgt die Anbindung an den vorhandenen Hausalarm der Schule.

 

Rauch und Wärmeabzug (RWA)

 

Gemäß vorliegendem Brandschutzkonzept ist für die Sporthalle keine RWA-Anlage erforderlich.

 

Einbruchmeldeanlage

 

Für die Sporthalle ist keine Einbruchmeldeanlage vorgesehen.

 

Sonnenschutz

 

Zur Steuerung der Sonnenschutzanlage wird eine entsprechende Wind-/Sonnenüberwachungszentrale installiert.

 

Telefonanlage

 

Das Gebäude der Sporthalle wird an die Telefonanlage der Grundschule angeschlossen.

 

Blitzschutzanlage

 

Die Sporthalle erhält eine Blitzschutzanlage nach DIN VDE 0185. Die Ableitungen werden an die Fundamenterder des Gebäudes angeschlossen.

 

Notrufanlage / Behindertenruf

 

Für die barrierefreien Umkleideräume wird eine Behindertenrufanlagevorgesehen, die an eine ständig besetzte Stelle (Hausmeister der Schule) weitergeleitet wird.

 

Gebäudeleittechnik (GLT)

 

Die technischen Anlagen werden mit einer digitalen Regelung ausgerüstet.

 

Stör- und Betriebsmeldungen werden auf die Gebäudeautomation und die GLT der Schule aufgeschaltet.

 

3.         Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme / Vergleich der Varianten

 

3.1      Variantenvergleich und Beurteilung

 

Die Variantenbetrachtung fand im Rahmen einer Betrachtung der Energieeffizienz statt. Hierbei wurden fünf Varianten untersucht und bewertet, wobei

 

-       die geplante Ausführung der Gebäudehülle gemäß dem EEWärme-Gesetz,

 

-       die energetischen Anforderungen gemäß EnEV 2014  und

 

-       die Investitionskosten

 

verglichen wurden.

 

Ergebnis ist, die Variante 3 mit den Gesamtinvestitionskosten von 2.657.00,00 €, wie unter Punkt 2. beschrieben, als wirtschaftlichste Ausführungsvariante zu planen.

 

Mit dieser Variante wird die EnEV 2014, Stufe I um 50% unterschritten sowie die zweite Stufe der EnEV 2014, welche ab 01.01.2016 in Kraft tritt, eingehalten.

 

Sie stellt sich mit der Kombination aus einer sehr guten Gebäudehülle und der Verwendung eines Wärmeerzeugers auf Basis regenerativer Energien als wirtschaftlich sinnvollste Variante dar.

 

Die Gesamtinvestition für den Bau der Turnhalle in der Variante als Passivhaus beträgt 3.208.503,81€ und ist damit 17,2% höher als die Ausführungsvariante.

 

4.         Natur und Landschaft / Umweltverträglichkeit

 

Bieber Waldhof grenzt an den Lämmerspieler Wald.

 

Das unter Punkt 2 genannte Biotop befindet sich nördlich der Ottersfuhrstraße.

 

Die Errichtung der Interimsmaßnahme am Standort der Turnhalle und des neuen Schulhofs erforderten Rodungsarbeiten an einem Teilbereich des Biotops.

 

Für die Errichtung der Turnhalle wird ein weiterer, jedoch deutlich geringfügiger Eingriff in Teile des angrenzenden Biotops notwendig sein. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Umweltamt.

 

4.1  Kampfmittelsondierung

 

Gemäß Vorgaben durch das Regierungspräsidium Darmstadt wurde die Fläche entsprechend untersucht. Ergebnis: Die Freigabe für die Baumaßnahme wurde erteilt, Hinweise auf Blindgänger oder ähnliches wurden nicht gefunden.

 

5.        Klimaschutz und Energieeffizienz

 

5.1      Energieeffizienzbetrachtung

 

Zielsetzung ist es, ein kostengünstiges und wirtschaftliches Energie-Konzept zu entwickeln.

 

Primärenergiebedarf

 

Der errechnete Jahres-Primär-Energiebedarf beträgt 265,3 kWh/m².

 

Nach gegenwärtigem Stand der energetischen Bilanzierung unterschreitet die Planung die Vorgaben der EnEV 2014 um 50% und hält damit auch die energetischen Standards der 2. Stufe der EnEV 2014 ein. Aus den Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Haushalt der Stadt Offenbach geht hervor, dass den gesetzlichen Mindeststandards entsprochen werden muss. Die Unterschreitung des gesetzlichen Mindeststandards um 50 % wird ohne erhöhte Investitionskosten erreicht.

 

Ausstoß von CO²

 

Der prognostizierte CO²-Ausstoß pro Jahr für die geplante Variante beträgt 72,9 kg/m² Nutzfläche, bzw. 47,4 Tonnen pro Jahr.

 

Wasser

 

Die Trinkwassererwärmung erfolgt über eine Frischwasserstation, sodass nur im Bedarfsfall Trinkwassererwärmung stattfindet und Stillstandsverluste weitgehend minimiert werden. Alle Waschtische und Duschen werden mit wassersparenden Armaturen ausgestattet. WC-Spülkästen werden mit Wassersparfunktionstasten ausgestattet.

 

Umsetzung des Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
Die Planungsvariante überzeugt unter anderem durch den niedrigen CO² – Ausstoß. Im Vergleich zu anderen Energieerzeugern weist der Pelletkessel eine mehr als 50 % bessere CO² – Bilanz auf.

 

Aufgrund der hohen Qualität der thermischen Hülle ist der jährliche Heizwärmebedarf relativ gering, so dass der Einsatz eines Block-Heiz-Kraftwerks unwirtschaftlich wäre. Ebenso ist der Einsatz einer Geothermie-Wärmepumpe nicht sinnvoll, da nur ein geringer Jahresheizwärmebedarf erforderlich ist und deshalb die Erstellung der Erdwärmesonden unverhältnismäßig hohe Investitionskosten erforderlich machen würde.

 

Solarthermie

 

Eine Solarthermieanlage ist aufgrund der Verwendung des erneuerbaren Energieträgers nicht zur Erfüllung des EEWärme-Gesetz erforderlich und wird nicht geplant.

 

5.3      Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

Fassadenbegrünung

 

Eine Fassadenbegrünung ist aufgrund des großen Fensteranteils an der Nord- und Südseite und angesichts der vielfältigen umgebenden Grünflächen nicht vorgesehen.

 

Dachbegrünung

 

Das Dach über der Nebenraumspange wird mit einer extensiven Begrünung versehen.

 

Photovoltaikanlagen

 

Die Dachflächen werden statisch für eine Bewirtschaftung mit PV-Anlagen durch einen externen Betreiber vorgerichtet. Die PV-Anlagen selbst sind nicht Bestandteil der Planung und nicht in den Kosten für den Projektbeschluss enthalten.

 

Maßnahmen zur Regenwassernutzung

 

Das Regenwasser wird in Abstimmung mit dem Umweltamt in das nahegelegene Biotop eingeleitet.

 

6.         Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Altlasten und Bodenschutz

 

Die im Baugrundgutachten von Dr. Hug Geoconsult, Oberursel, vom 28.06.2011 (2. Bericht) dargelegten abfalltechnischen Untersuchungen ergaben für den Bereich Turnhalle Auffüllungen mit Keramikbruch mit niedrigen pH-Werten. Dies wird bei den weiteren Arbeiten berücksichtigt.

 

6.2      Immissionsschutz

 

Lärmschutz

 

Die Turnhalle liegt außerhalb der Tagschutzzonen des Frankfurter Flughafens und entfernt von lauten Straßen. Bei einem überlagerten maßgeblichen Außenlärmpegel von 62 dB(A) ist für die Schalldämmung der einschaligen Außenwände ein Schalldämmmaß von mindestens 35 dB(A) und für die Fenster R’w von 38 dB(A) ausreichend. Für die Ermittlung der Immissionsbelastung der Nachbarschaft erfolgt eine Immissionsberechnung nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV.

 

Luftreinhaltung

 

Den Anforderungen an die Luftreinhaltung wird durch Verwendung emissionsarmer Systeme Rechnung getragen. Eine Beeinträchtigung der Umgebung findet nicht statt.

 

Gefahrstoffe in Bauteilen

 

Gemäß ihrer bauaufsichtlichen Zulassung werden alle verwendeten Baustoffe schadstofffrei sein.

 

6.3      Natur und Artenschutz

 

Eingriff/Ausgleich

 

Der Umriss der Halle überragt die für die Errichtung der temporären Containerschule in Anspruch genommene Fläche des angrenzenden Biotops in geringem Maß.

 

Die Größe der versiegelten Fläche der Freianlage wird auf das Nötigste beschränkt. Zur Begrünung des Schulhofs werden überwiegend heimische Baum- und Straucharten eingesetzt. Um die Grundwasserneubildung und den Zulauf des Oberflächenwassers in Richtung Biotop beizubehalten, entwässern sowohl die Dachfläche der Turnhalle als auch die Freianlagen frei nach Norden.

 

Für die Baugrube zur Gründung des Neubaus sind weitere Baumfällungen notwendig. Die abschließende Berechnung des Eingriffs soll auf Basis der freigegebenen Planung erfolgen.

 

Schützenswerte Gehölzbestände werden während der Baumaßnahme mit einem Bauzaun oder einem Stammschutz aus Holzbohlen geschützt und Wurzelbereiche durch einen Überfahrschutz abgesichert. Die Baustelle wird gegenüber dem angrenzenden Biotop eingezäunt.

 

6.4      Artenschutz

 

In Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wurde von März 2011 bis Ende August 2011 eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro für Vegetationskunde und Landschaftsschutz durchgeführt. Die dabei festgestellten planungsrelevanten Maßnahmen wurden bereits beim Bau der Interimsmaßnahme, sowie beim Abbruch der alten Schulgebäude veranlasst.

 

7.         Zu den Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima wird vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz folgende Stellungnahme abgegeben:

Zusammenfassung:

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die unten stehenden Auflagen, Ergänzungen und Hinweise bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des Bauvorhabens zu beachten.

Natur und Artenschutz:

 

Hinweis: Bei der Rodung von Gebüschen und Gehölzen ist die Vogelbrutzeit zu beachten. Demnach dürfen die Gebüsche nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar eines Jahres entfernt werden.


Grundsätzlich wird der neuerliche Eingriff in das dortige Biotop nur geringfügig ausfallen, da die Interimslösung („Containerdorf“) bereits das Biotop an der Stelle zerstört hat, wo nun der Turnhallenneubau erfolgen soll. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung mit Festsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ist für den Eingriff in das Biotop durch den Schulneubau und die Containerstandorte erteilt worden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass in diesem Verfahren noch eine Bestandaufnahme des Endausbauzustandes der fertigen baulichen Anlagen erfolgen muss, um die endgültige Bilanzierung vornehmen zu können.

 

Wie der Vorlage zu entnehmen ist, erfolgt die genaue Festlegung der jetzt noch notwendigen, weiteren Eingriffe mit Freigabe der Planung. Dies ist sinnvoll und sachgerecht. Der notwendige Artenschutz und Baumschutz wird analog der Vorgaben beim Schulneubau erfolgen.

 

Es wird insgesamt davon ausgegangen, dass der hier definierte Kostenrahmen alle Umweltschutz- und Ausgleichsmaßnahmen im gleichen Umfang berücksichtigt, wie dies beim Schulneubau der Fall war.

Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz:

 

Für die Ottersfuhrstraße 8 liegen keine Eintragungen in der Altflächendatei vor.

 
Die historische Erkundung der Dr. HUG Geoconsult vom 18.08.2011 belegt allerdings, dass sich das Baugebiet in einem Bombenabwurfbereich des 2. Weltkrieges befindet.


Die Baugrunduntersuchung der Dr. HUG Geoconsult GmbH vom 28.06.2011 zeigt für den Bereich der Turnhalle das Vorkommen mit Keramikbruch durchsetzter Auffüllungen an. Formal könnten diese Oberböden laut Gutachter uneingeschränkt verwertet werden, da sie noch der Einbauklasse Z0 nach LAGA-Boden entsprechen. Der Gutachter empfiehlt jedoch aufgrund der Fremdbestandteile diese uneingeschränkte Verwertung nicht. Insofern müssen entsprechende Mengen an Fremdmassen zur Verfüllung beschafft werden. Für diese sind die Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung bestimmend. Insbesondere sind für Freiflächen mit Nutzung als Kinderspielflächen im Bereich der oberen 35 cm die entsprechenden Prüfwerte laut Anhang 2, Ziffer 1.4 der Bundesbodenschutzverordnung nachweislich einzuhalten.


Da die abfalltechnische Untersuchung nur grobrasterig erfolgte, hält der Gutachter eine fachtechnische Begleitung mit ggf. Überwachung der Aushubarbeiten für erforderlich  und die Einschaltung von Bauherrn, Fachgutachter, wenn beim Aushub organoleptische (d. h. farbliche und / oder geruchsintensive) Auffälligkeiten im Boden festgestellt werden.

 

Den Empfehlungen schließen wir uns voll umfänglich an und empfehlen zur Abstimmung der bodenschutz-/abfalltechnischen Bauabwicklung die Einbindung des RP Da, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt.


Die Einleitung des Regenwassers in die verbleibenden Biotopstrukturen wird begrüßt.


Klimaschutz und Energie

 

Im Erläuterungsbericht zum Projektbeschluss vom 22.09.2015 werden insgesamt 5 Varianten in Bezug auf Energiestandard, Baukosten und Betriebskosten verglichen und die Variante 3 zur Weiterverfolgung empfohlen. Da diese Variante einen sehr guten Wärmeschutz der Gebäudehülle und die Verwendung von erneuerbaren Energien beinhaltet und den Mindestanforderungen energieeffizienter Nichtwohngebäude KfW 55 entspricht, stimmen wir dieser Empfehlung zu. Die Nutzung der Dachflächen durch eine Photovoltaikanlage sollte vorgesehen werden. Die Versiegelung von Flächen verstärkt die Überwärmung der Siedlungsbereiche, sogenannte Wärmeinseleffekte. Diese werden sich auf Grund der zu erwartenden Klimaveränderungen noch verstärken. Daher sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:

 

- Minimierung der versiegelten Fläche (Gebäude und Freiflächen)

 

- Begrünung von Dachflächen und ggf. auch Fassadenflächen

 

- Ausführung notwendiger befestigter Flächen wie z.B. Wege und Stellplätze in offener, versickerungsfähiger Bauweise mit möglichst geringer Aufheizung (z.B. Rasengittersteine, Rasenschotter o.ä.)

 

- Anpflanzung von Bäumen insbesondere zur Beschattung befestigter Bodenflächen (Stellplätze etc.)


Bei den Baustoffen sollten in allen Bereichen möglichst nachwachsende Rohstoffe genutzt werden.


Mobilität:

 

Gemäß der Hessischen Bauordnung, der Offenbacher Stellplatzsatzung und des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz vom 23.06.1992 sind bei der Errichtung oder Änderung von baulichen und sonstigen Anlagen oder bei einer wesentlichen Änderung der Nutzung solcher Anlagen Abstellplätze für Fahrräder in ausreichender Zahl, Größe und Beschaffenheit herzustellen.

 

Die Fahrradabstellplätze sollten ebenerdig liegen und einen Bügel haben, an dem der Fahrradrahmen angeschlossen werden kann. Wir empfehlen, zumindest einen Teil der Fahrradabstellplätze zu überdachen. Die Abstellplätze sind spätestens bei Ingebrauchnahme der baulichen Anlage nutzungsfähig zur Verfügung zu stellen.

Immissionsschutz:

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Bereich der Tagschutzzone 2 bzw. der Nachtschutzzone nach der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main.  Gegen die unter „Lärmschutz“ definierten Festlegungen bestehen keine Bedenken.

 

8.         Einweisung der Nutzer

 

Die Nutzer werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

9.         Erläuterung zur Kostenberechnung

 

Kostenermittlung

 

Die den Unterlagen beiliegende Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kostendaten, Stand September 2015, nach DIN 276 erstellt. Die genannten Gesamtkosten enthalten einen Aufschlag von 7,98% für Unvorhergesehenes.

 

Fördermöglichkeiten

 

Mit Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 (2011-16/DS-I(A)0665 wurde der Magistrat beauftragt, den Förderantrag zum Einsatz der Mittel aus dem Regionalfonds für den Neubau der Turnhalle zu erarbeiten, die dazu erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und die Anträge kurzfristig nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung beim Land einzureichen.

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

 

Ein Vergleich der geplanten Varianten, wobei

 

-       Investitionskosten -siehe Punkt 3. Variantenbetrachtung-

 

-       Summe der Betriebskosten bezüglich der energetisch wirksamen Komponenten nach 10 Jahren

 

verglichen wurden, bewertet Variante 3, die sich mit der Kombination aus einer sehr guten Gebäudehülle und der Verwendung eines Wärmeerzeugers auf Basis regenerativer Energien bereits bei den Investitionskosten als wirtschaftlich sinnvollste Variante darstellt, auch in der Summe der Betriebskosten für die energetisch relevanten Komponenten auf lange Sicht als wirtschaftlichste Variante.

 

Folgekosten

 

Siehe Auslage

 

10.      Termine

 

Nach dem Beschluss zum Neubau wird die Genehmigungsplanung erstellt und im Dezember 2015 der Bauantrag eingereicht. Parallel dazu werden die Ausführungsplanung und Vergabe der ersten Gewerke erarbeitet, so dass der geplante Baubeginn im Frühjahr 2016 stattfinden kann. Bis zum Herbst 2016 soll die Außenhaut fertiggestellt werden und über den Winter 2016/17 der Ausbau erfolgen. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2017.

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Stadtschulamt, Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Feuerwehr Offenbach.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG (vormals EEG) seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen. Die übergeordnete Projektleitung obliegt dem Bereich Hochbaumanagement des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und OPG (vormals EEG) in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft, mit

2.657.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 207.887,33 € und sind ab Inbetriebnahme in den Folgejahren zu veranschlagen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

Anlage: Auszug aus der Stadtkarte