Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2011-16/DS-I(A)0007Ausgegeben am 12.05.2011

Eing. Dat. 12.05.2011

 

 

 

Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach a. M. (ESO) – Kommunale Dienstleistungen – gemäß § 6 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs

Antrag Magistratsvorlage Nr. 105/11 (Dez. I, Amt 10) vom 11.05.2011

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge

 

1.         6 Stadtverordnete zu Mitgliedern der Betriebskommission des Eigenbetriebs der

            Stadt Offenbach (ESO) – Kommunale Dienstleistungen und deren persönliche

            Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und jeweils eine weitere Stellvertreterin oder

            Stellvertreter

 

sowie

 

2.         3 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen zu Mitgliedern der

            Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach (ESO) – Kommunale

            Dienstleistungen – und deren persönliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter

 

wählen.

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 6 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u. a. sechs Stadtverordnete und drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen an.

 

Die Stadtverordneten und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; die besonders erfahrenen Personen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 6 Abs. 3 EigBGes).

 

Mitglieder des Personalrates sind nicht zu wählen, da deren Amtszeit noch andauert.