Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0074Ausgegeben am 15.09.2011

Eing. Dat. 15.09.2011

 

 

 

 

 

 

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Offenbach
Holding GmbH

Antrag Magistratsvorlage Nr. 268/11 (Dez. III, Amt 20) vom 14.09.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH mit einem Höchstbetrag von 4.000.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.


Begründung:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Magistrates vom 13.07.2011 ist der kurz- und mittelfristige Finanzierungsbedarf der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) für geplante städtebauliche Maßnahmen  der Stadt Offenbach durch kommunalverbürgte Darlehen (Besicherung = 80 %) in einer Gesamthöhe von 13 Mio. € zu decken.

 

Zu diesem Zwecke nimmt die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen ein Ratendarlehen in Höhe von 5,0 Mio. € mit einem Zinssatz von 2,40 % p.a. und einer Laufzeit bis zum 30.09.2016 auf.

 

Bürgschaften der Stadt Offenbach am Main zugunsten der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH werden seitens der Aufsichtsbehörde nur im Rahmen bereits an die SOH übertragener Aufgaben und nur mit der Auflage einer ständigen Berichtspflicht über den Stand der betreffenden Projekte – Einnahmen und Ausgaben – genehmigt. Von der SOH wird hierbei der vorrangige Abbau der verbürgten Verbindlichkeiten erwartet.

 

Die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, die Hälfte des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.