Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0082Ausgegeben am 25.10.2011

Eing. Dat. 29.09.2011




Offenbacher „Stadtkonzern“
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
hier: OSG Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft mbH – Kauf eines von der OVB Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH gehaltenen Anteils durch die SOH (Grundsatzbeschluss)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 283/11 (Dez. III, Amt 20) vom 28.09.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Dem Kauf des von der OVB Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH
    gehaltenen GmbH-Geschäftsanteils von 10 % an der OSG Offenbacher-
    Stadtinformation-Gesellschaft mbH durch die SOH, zum Nominalwert von
    5.100,-- EURO, mit Wirkung zum 31.12.2011, 24:00 Uhr / 01.01.2012, 0:00 Uhr,
    wird zugestimmt.

2. Dem Abschluss des hierfür notwendigen Kauf- und Abtretungsvertrages
    (vgl. Anlage 1) wird zugestimmt.

3. Die Stadt Offenbach am Main verzichtet auf die Ausübung des ihr
    zustehenden Vorkaufsrechtes für den unter Ziffer 1 bezeichneten
    Geschäftsanteil.

4. § 5 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages der OSG Offenbacher-Stadtinformation-
    Gesellschaft mbH entfällt vollständig und wird als § 5 Nr. 1 bis 3 neu
    gefasst; § 10 Nr. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages wird dahingehend
    geändert, dass statt der OVB nun die SOH ein Entsendungsrecht für ein
    Aufsichtsratsmitglied hat (vgl. Anlage 2 und 3).


Begründung:

 

Die OSG mbH wurde als städtische Gesellschaft gegründet, um aus steuerlichen Gründen die Einnahmen aus dem Kartenvorverkauf von Konzerten und Veranstaltungen sowie die Einnahmen aus dem DSM – Städtemedienvertrag und die Ausgaben für touristische und sonstige Informationen abzubilden.

 

Im Jahre 1998 beteiligte sich die Stadtwerke-Tochter OVB Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Anteil von 10 % an der OSG mbH, da beide als Bürogemeinschaft im damals neu gebauten Sparkassengebäude im Salzgässchen 1 zusammenzogen. Als zentrale Anlauf- und Informationsstelle sind bis heute die RMV-Mobilitätszentrale und die Stadtinformationgesellschaft dort untergebracht, woran sich nichts ändert.

 

Weitere Gesellschafter der OSG sind die Stadt Offenbach am Main und die  Sparkasse Offenbach, die beide ihren Gesellschaftsanteil auch weiterhin halten. Gemäß § 6 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der OSG bedarf die Veräußerung von Geschäftsanteilen der Zustimmung aller Gesellschafter. Ferner haben alle Gesellschafter gemäß § 6 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages ein Vorkaufsrecht (vgl. Anlage 3).

 

Im Zuge des gemeinsamen Internetportals, das die Stadt / Amt für Öffentlichkeitsarbeit (Leitung Herr Matthias Müller) und Stadtwerke Offenbach Holding – Kompetenzcenter Unternehmenskommunikation (Frau Regina Preis) 2001 ins Leben riefen (Gesamtkonzept, Finanzierung, vertragliche Grundlagen, Umsetzung) wurde die OSG mbH als Betreibergesellschaft für das Portal bestimmt.

 

Die Betreiber Stadt Offenbach und SOH arbeiten nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch zusammen. Eine Steuerungsgruppe, die sich aus Vertretern der Betreiber der Stadt, SOH und EVO zusammensetzt, entscheidet für das Internetportal über Budget, Budgetverwendung, Anschaffungen, Konzeption und die strategische Ausrichtung der Internetauftritte der Stadt Offenbach und der Gesellschaften.

 

Das Internetportal erfreut sich in den vergangenen Jahren zunehmend steigender Nutzerzahlen und ist damit die gemeinsame und zentrale Informationsplattform für die Stadt Offenbach und die SOH-Unternehmensgruppe. Im Internetauftritt der SOH-Unternehmensgruppe besonders nachgefragt werden entweder interaktive Angebote und Dienstleistungen (Abfallkalender ESO, Wohnungsdatenbank GBO, Onlineticketshop der OVB) oder Informationen über bürgernahe Projekte, wie beispielsweise die Stadionseite.

 

In den kommenden Jahren wird das Internet weiter an Bedeutung zunehmen, sei es aufgrund sogenannter e-government Dienstleistungen, das heißt, dass Verwaltungsprozesse direkt online von den Bürgern bearbeitet werden können oder aber auch für eine intensivere Bürgerbeteiligung im öffentlichen Meinungsbildungsprozess und bei der Umsetzung kommunaler Projekte mit dialogbasierten Programmen (Facebook, Twitter, etc.).   

 

Darüber hinaus fungiert die OSG in den letzten Jahren für die Stadt Offenbach organisatorisch wie finanziell als Veranstalterin verschiedener Events, wie z.B. Lichterfest, Capitol Classic Lounge. Diese Veranstaltungen werden sowohl organisatorisch als auch finanziell durch die SOH unterstützt.

 

Aus diesen Entwicklungen ergibt sich, dass gegenüber dem Gründungszeitpunkt die Schnittmengen zur OVB sehr gering, diejenigen zur Unternehmenskommunikation der SOH-Unternehmensgruppe hingegen sehr ausgeprägt sind. Dies wird sich für die Zukunft weiter verstärken und vorangetrieben werden, um inhaltliche und organisatorische Synergien zu schaffen.

 

Aus diesen Gründen ist der Kauf des 10 %igen Anteils der OVB an der OSG durch die SOH strategisch und konzeptionell sinnvoll. 

 

Die Änderungen im Gesellschaftsvertrag der OSG tragen dem Wechsel des Gesellschafters von der OVB zur SOH Rechnung (vgl. § 5 des Gesellschaftsvertrages, Anlage 2). Statt der OVB hat nun die SOH das Vorschlagsrecht für ein Aufsichtsratsmitglied (vgl. § 10 des Gesellschaftsvertrages, Anlage 2).

 

Der Aufsichtsrat der SOH hat in seiner Sitzung am 13.09.2011 eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung abgegeben.

 

Gemäß § 17 Abs. 2 lit. i) des Gesellschaftsvertrages der SOH bedarf deren Geschäftsführung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung und damit des Magistrates der Stadt Offenbach zur Realisierung der geplanten Maßnahmen.

Aus § 51 Ziffer 11 i.V.m. § 9 HGO ergibt sich die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach.  

 

Die Aufsichtsbehörde wird über den Sachverhalt durch die Kämmerei unterrichtet.

Anlagen

- Kauf- und Abtretungsvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil (Anlage 1)

- Gesellschafterversammlung OSG mit den Änderungen zum Gesellschaftsvertrag
   (Anlage 2)

- Gesellschaftsvertrag OSG alt (Anlage 3)

 

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x UPB

   1 x Minderheitenvertreter (UPB)

   8 x Fraktionen

   2 x Stv.-Büro