Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0092Ausgegeben am 27.10.2011

Eing. Dat. 27.10.2011

 

 

Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 309/11 (Dez. II, Amt 57) vom 26.10.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offen-
    bach für das Geschäftsjahr 2012, der im

1.1 Erfolgsplan

      bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 23.239 und den Erträgen in Höhe von
      T€ 22.375 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 864 abschließt

      und im

1.2 Vermögensplan

      bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 1.006 und Investitionen von
      T€ 142 sowie einem Jahresverlust von T€ 864 ausgeglichen abschließt;

1.3 einschließlich der Stellenübersicht

      und der

1.4 Finanzplanung

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.


Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2012 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

 

Die Kredite gem. § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2012 in ihrer Sitzung vom 12.10.2011 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung ohne nachfolgende Änderung empfohlen:

 

Die Betriebsleitung hat nach der Sitzung der Betriebskommission am 12.10.2011 einen redaktionellen Fehler im Stellenplan zum Wirtschaftsplan 2012 festgestellt. Unter Ziffer 1. Angestellte wird die halbe Stelle für die Geschäftsführung und Beratung Netzwerk Elternschule aus den Stellen mit Stellenwert S 15 abgeführt und ist den Stellen mit Stellenwert TVöD 11 zuzuführen. Bei der Darstellung der Zuführung in der ersten und letzten Spalte der Zeile 6 wurde versehentlich statt einer halben eine ganze Stelle aufgeführt. Dieser Darstellungsfehler wurde in der anliegenden Fassung korrigiert. Die Summenwerte in der letzten Zeile wurden ebenfalls entsprechend korrigiert.

Anlage