Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0098Ausgegeben am 27.10.2011

Eing. Dat. 27.10.2011

 

 

 

 

 

Freie Informationen für freie Bürger in Offenbach
Antrag Piraten vom 27.10.2011


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt eine Informationsfreiheitssatzung für Offenbach auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen.

Dabei sollen folgende Punkte, vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung, berücksichtigt werden:

- Der Zugang zu den Informationen in Angelegenheiten des Wirkungskreises der
  Gemeinde soll dem Antragsteller ohne die Darlegung eines rechtlichen Interesses
  oder einer Begründung erteilt werden.

- Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie  
  personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sollen eng
  gefasst sein und sollen nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten
  zugelassen werden.

- Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer angemessen kurzen Frist
  zu erfolgen.

- Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten,
  dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern.

- Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem
  Verwaltungsaufwand sollen grundsätzlich kostenlos sein. Sollten für
  Amtshandlungen Kosten entstehen, so soll die Stadt den Antragsteller rechtszeitig
  auf deren voraussichtliche Höhe hinweisen.


Begründung:

 

Seit fünf Jahren gibt es das Informationsfreiheitsgesetz, welches den Zugang zu behördlichen Unterlagen auf Bundesebene grundlegend verändert hat. Auch elf Bundesländer haben ein entsprechendes Landesgesetz erlassen, nur Hessen, Bayern, Niedersachsen und Sachsen haben noch keines. Im hessischen Landtag wird ein Informationsfreiheitsgesetz schon seit Jahren in mehreren Anläufen auf Drängen von SPD und den Grünen und auch der Linken diskutiert, leider jedoch erfolglos.

 

Da nicht mit einem baldigen Umschwenken der Regierungskoalition in Wiesbaden zu rechnen ist, scheint ein hessisches Informationsfreiheitsgesetz in ferner Zukunft zu liegen. 

 

Auf Grundlage der hessischen Gemeindeordnung ist die Stadt Offenbach befugt für die Angelegenheiten ihres jeweiligen eigenen Wirkungskreises Satzungen zu erlassen. Als Beispiele der Kommunen, die eine Informationsfreiheitssatzung erlassen haben, weil es an den Regelungen des jeweiligen Landesrechts fehlt, seien an dieser Stelle Göttingen und München erwähnt. Es ist sehr gut denkbar, dass diese Satzungen als Grundlage für die Anpassung an das hessische Recht dienen könen. [1] [2]

 

Durch den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung wird das Prinzip der Amtsverschwiegenheit geradezu umgekehrt: die Bürger müssen kein berechtigtes Interesse mehr nachweisen, wenn sie Auskünfte von der Verwaltung verlangen. Diese muss vielmehr begründen, warum sie im Einzelfall Informationen verweigert (wobei selbstverständlich Ausnahmen wegen des Datenschutzes gemacht werden müssen) – dies ist Voraussetzung für eine transparente Verwaltung. Geheimhaltung schürt Misstrauen, Offenlegung schafft Vertrauen, die Vorgänge in der Verwaltung werden für die Bürger nachvollziehbar. 

 

Zur Besorgnis, dass die Schaffung einer solchen Transparenz mit erheblichen Mehrkosten für die Verwaltung verbunden ist, sei gesagt, dass es nach einer Untersuchung der Stadtverwaltung Göttingen, in der die Erfahrungen der Kommunen abgefragt wurden, die eine Informationsfreiheitssatzung bereits verabschiedet haben, nicht zu einer solchen Kostenentwicklung gekommen ist und dass der organisatorische Mehraufwand sich in Grenzen hält. [3]

 

[1] Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München (Informationsfreiheitssatzung) http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/2256092.pdf

 

[2] Die inin Göttingen beschlossene Informationsfreiheitssatzung:  https://ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136117699452/117699452/00114897/97-Anlagen/01/Entwurf_-_Satzungstext_Informationsfreiheitssa.pdf

 

[3] Erfahrungen aus den Verwaltungen von Städten, die eine Informationsfreiheitssatzung bereits eingeführt haben: https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6907&options=4