Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0257Ausgegeben am 15.10.2012

Eing. Dat. 27.09.2012

 

 

 

 

 

Einführung einer Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Offenbach am Main

Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FW vom 27.09.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Informationsfreiheitssatzung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach unter Berufung auf §§ 5 I S.1 und § 51 Nr. 1 und 6 der HGO erlassen werden kann.

 

 

Begründung:

 

Gesetzliche Regelungen des Informationsrechts bestehen auf der Bundesebene durch das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“

(5. September 2005, BGBl. I S. 2722) sowie durch diverse gesetzliche Regelungen in einer Reihe von Bundesländern (z.B. NRW, Bayern). In Hessen existiert noch kein Informationsfreiheitsgesetz, dennoch kann geprüft werden, ob unter Verweis

§§ 5 I S.1 und § 51 Nr.1 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung eine Informationsfreiheitssatzung im Wirkungskreis der Kommune erlassen werden kann.  Eine solche Prüfung wurde in dem Bericht 2011-16/DS-II(A)0013 aus dem Jahr 2011 noch nicht vorgenommen.

 

Die Funktionsfähigkeit einer demokratischen Stadtgesellschaft ist abhängig von der aktiven Mitgestaltung der gesellschaftlichen Realität durch die Bürgerinnen und Bürger. Eine der Grundvoraussetzungen hierfür ist der Zugang zu Informationen und damit die Öffentlichkeit verwaltungstechnischen Handelns.

 

Der öffentliche Sektor hat in vielen Bereichen ein staatliches Wissens- und Informationsmonopol. Bürgerinnen und Bürger haben in der Regel keinen Zugang zu Informationen, die innerhalb der Offenbacher Stadtverwaltung vorhanden sind. Die Frage des Zugangs zu diesen Informationen, die zugleich auch eine Frage der Verfügbarkeit von Informationen ist, kann somit von entscheidender Bedeutung für den zukünftigen Charakter von bürgerschaftlicher Teilhabe insbesondere an städtischen Planungs- und Entscheidungsprozessen sein. 

 

Gerade in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit ist es deshalb notwendig, Transparenz der städtischen Verwaltung zu gewährleisten und ein allgemeines Informationszugangsrecht zu regeln.

 

Eine Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Offenbach muss allerdings auch den Schutz öffentlicher Belange, den Schutz von behördlichen Entscheidungsprozessen, den Schutz personenbezogener Daten und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Rahmen der Satzung berücksichtigen. Art und Umfang des Informationsrechts soll sich daher an der Satzung der Stadt Göttingen orientieren. Dort wurde diese Abwägung in vorbildlicher Weise umgesetzt.