Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-I(A)0267Ausgegeben am 25.10.2012

Eing. Dat. 25.10.2012

 

 

 

Aussetzung der Anwendung der Richtlinien für Betriebskostenzuschüsse auf den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 394/12 (Dez. II, Amt 51 und 57) vom 24.10.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die geltenden Richtlinien für Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten der Stadt Offenbach am Main in der Fassung des Stadtverordnetenbeschlusses I (A) 834 vom 14.12.2000 ergänzt durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung I (A) 697 vom 24.02.2011 ist mit Wirkung vom 01.07.2012 auf den EKO nicht mehr anzuwenden.

 

2.    Der eintretende Verlust im von der Stadtverordnetenversammlung festzustellenden Jahresabschluss 2012 des EKO wird gemäß zu erfolgendem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ausgeglichen oder fortgeschrieben.

 

 

Begründung

 

Zu 1

 

Mit Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2012 - Aktenzeichen I R 106/10 - veröffentlicht am 19.09.2012 – zur Rechtstellung von Kindertagesstätten als Betriebe gewerblicher Art (BgA) wurden Kindertagesstätten grundsätzlich als BgA’s kategorisiert. Das Urteil wird noch nicht allgemeinverbindlich angewendet, da eine Veröffentlichung im Bundesteuerblatt bisher nicht erfolgte.

 

Die durch die Stadt  Offenbach ausgeübte Praxis der Finanzierung des Eigenbetriebs über Betriebskostenzuschüsse führt dazu, dass für die zurückliegenden Jahre der EKO aufgrund entstandener Gewinne Körperschaftsteuer hätte abführen müssen.

 

Die Kämmerei hat vorsorglich Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt Offenbach aufgenommen, um die Entstehung des Tatbestands der Steuerhinterziehung in einem Fall besonderer Schwere zu verhindern.

 

Um in der Folge für das Jahr 2012  mögliche steuerliche Nachteile für den kommunalen Haushalt beziehungsweise den EKO auszuschließen, muss die Finanzierung des EKO unverzüglich auf die Form der Verlustabdeckung umgestellt werden. Diese Maßnahme ist mit der Prüfungsgesellschaft Eversheim-Stuible Treuberater GmbH, die als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2012 des EKO bestellt ist, abgestimmt.

Inwieweit durch und nach einer Satzungsänderung des EKO zu dem bewährten System der Finanzierung des EKO über die für alle Träger von Kindertagesstätten geltende Richtlinie erfolgen kann, prüft der Magistrat gegenwärtig. Das Prüfungsergebnis wird mit den zuständigen Steuerbehörden abgestimmt. Zu gegebenem Zeitpunkt wird der Magistrat die notwendigen Beschlusslagen durch die Stadtverordnetenversammlung vorbereiten.

 

Zu 2

 

Durch die rechtstechnische Veränderung der Refinanzierung des EKO wird entgegen dem beschlossenen Wirtschaftsplan 2012 für den EKO voraussichtlich ein buchhalterisch hoher Jahresverlust im Jahresergebnis 2012 eintreten, der nach seiner Feststellung durch die Stadtverordnetenversammlung in den Folgejahren im Rahmen der Haushalte der Stadt Offenbach auszugleichen ist.

 

Bezüglich der durch diesen Beschluss im Jahresergebnis 2012 des EKO eintretenden Abweichung gegenüber dem Planergebnis  wird wegen der Eilbedürftigkeit der Herstellung einer Beschlusslage und der noch mit dem Finanzamt abzuklärenden weiteren Vorgehensweise (Steuererklärungen, Nachveranlagungen, Satzungsänderungen im Sinne der Abgabenordnung zur Erlangung des Status der Gemeinnützigkeit) anders als in den Bestimmungen des §15 Abs.2 Nr.1 Hessisches Eigenbetriebsgesetz geregelt kein gesonderter Nachtragswirtschaftsplan 2012 des EKO aufgestellt.

 

Die Vorlage muss (im Magistrat) als Nachtragsvorlage eingebracht werden, da die notwendigen rechtlichen wie steuerrechtlichen Vorklärungen der Ämter 20/51/57 unter Einholung externer Expertise erst am 19.10.2012 abgeschlossen und mit den zuständigen Dezernaten abgestimmt werden konnten.