Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0399Ausgegeben am 20.06.2013

Eing. Dat. 20.06.2013

 

 

 

 

 

Goethering, provisorischer Rad- und Gehweg, zwischen Einfahrt EVO bis Nordring

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 210/13 (Dez. I, Amt 60) vom 19.06.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Dem Bau des provisorischen Rad- und Gehweges im Goethering, zwischen der Einfahrt EVO bis Nordring, nach der vom Ingenieurbüro Jungkunst, 63776 Mömbris, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 120.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktsachkonto  12010100.6165000960, Projektnummer V8031 „Wegesicherung und Beschilderung" wie folgt bereitgestellt:

aus bereits übertragenen Haushaltsmitteln 2012 und früher:   120.000,00 €

 

Begründung:

 

Der vorhandene Rad- und Gehweg von der Bettinastraße kommend, entlang des Goetheringes, bis zur Einfahrt EVO ist Bestandteil des lokalen Radroutennetzes bzw. des Radverkehrskonzeptes der Stadt Offenbach.

 

Vorgesehen ist ein provisorischer Ausbau eines gemeinsamen Rad- und Gehweges und eines Parkstreifens im Goethering, zwischen der Einfahrt EVO und der Einmündung am Nordring.

 

Die Ausführung erfolgt vorerst nur provisorisch im Hinblick auf den später geplanten Endausbau des Goetheringes. Mit dem Ausbau des Goetheringes ist auf Grund der aktuellen Finanzsituation in den nächsten 5-6 Jahren nicht zu rechnen.

 

In Fortführung des bereits bestehenden Rad- und Gehweges mit Parkstreifen von der Bettinastraße bis zur Einfahrt der EVO (Verlängerung der Kaiserleistraße) ist ein provisorischer Ausbau des Rad- und Gehweges, einschließlich des Herstellen von Parkstreifen notwendig, um für die Radfahrer und Fußgänger eine bessere und gefahrlose Anbindung des Nordringes bzw. des dort bestehenden Bolzplatzes, sowie eine sichere Erreichbarkeit der Parkplätze, zu erreichen.

 

Der neu herzurichtende Parkstreifen (Querparker) dient zur Regelung und Ordnung der Stellplätze. Derzeit wird in diesem Bereich am Fahrbahnrand wild geparkt. Durch die Umstellung von Längs- auf Querparker ergeben sich zusätzliche Stellplätze, die in diesem Stadtteil die jetzige Parksituation ein wenig entspannen.

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt wird die zu beanspruchende Fläche von der EVO (Nutzungsvertrag vom 08.02.1994) genutzt. Der Großteil der Fläche ist mit einer Rasenfläche begrünt. Der von Längsparkern genutzte unbefestigte Seitenstreifen der Fahrbahn ist ca. 2,0 m breit. Ein Maschendrahtzaun bildet zurzeit die Abgrenzung zwischen dem Parkstreifen und dem Gelände der EVO.

 

Der geplante provisorische Ausbau des Rad- und Gehweges, einschließlich der Parkstreifen ist mit einer Oberflächenbefestigung

 

Aufbau:           5 cm wassergebundene Deckschicht (Felsenkies)

                        20 cm Schottertragschicht

vorgesehen.

 

Die eingebauten Materialien können später beim endgültigen Ausbau des Goetheringes im Unterbau wiederverwendet werden.

 

Als Abtrennung zwischen dem Rad-und Gehweg und den Stellplätzen dient ein Riegelzaun aus Holz. Der schadhafte Maschendrahtzaun auf einer Länge von ca. 175,00 m wird entfernt, ca. 8,00 m zurückgesetzt, und durch einen neuen Maschendrahtzaun ersetzt. Hierfür wurde der Nutzungsvertrag vom 08.02.1994 durch einen neuen Überlassungsvertrag vom 30.11./07.12.2011 angepasst.

 

Im Bereich der Zufahrt zur EVO wird auf der Nordseite bis zum Fußgängerüberweg am Goethering ein 2,0 m breiter Gehweg mit Beton-Verbundsteinpflaster befestigt.

 

Gemäß Gutachten von CDM Consult steht kein belasteter Boden an. Der anfallende Aushub wird in die Einbauklasse Z 1.2 eingestuft.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

keine Forderungen

 

Untere Wasserbehörde

keine Forderungen

 

Altlasten / Bodenschutz

keine Forderungen

 

Immissionsschutz

keine Forderungen

 

Klimaschutz / Energie

keine Forderungen

 

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde vom Ingenieurbüro Jungkunst, 63776 Mömbris eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 120.000,00 € abschließt.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte