Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0407Ausgegeben am 20.06.2013

Eing. Dat. 20.06.2013

 

 

 

 

 

Neufassung der Abfallsatzung (AbfS) der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 232/13 (Dez. I, ESO) vom 19.06.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die als Anlage beigefügte Neufassung der Abfallsatzung (AbfS) der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

2.    Der ESO Eigenbetrieb beschafft durch eine europaweite Ausschreibung die erforderlichen Müllgroßbehälter (MGB), die Vorsortiergefäße und die Tonnentauschdienstleistung. Das erwartete Investitionsvolumen aus der EU-weiten Ausschreibung beträgt ca. 1 Mio. EUR und wird in 2014 aus dem Gebührenhaushalt „Entsorgung“ des ESO Eigenbetriebs kassenwirksam.

 

 

Begründung:

 

Durch die vorgelegte Neufassung der Abfallsatzung (AbfS) werden die Erfordernisse, die sich aus dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG), in Kraft getreten am 01.Juni. 2012, in städtisches Recht umgesetzt. Die sich ergebende Hauptänderung besteht in der Einführung einer Biotonne gemäß § 11 KrWG. In diesem Paragraphen wird geregelt, dass Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 KrWG unterliegen, spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind. Hiernach sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten verpflichtet, diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (hier: ESO Eigenbetrieb) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Das heißt, dass die Eigenkompostierung von Bioabfällen weiterhin zulässig ist. Die Einschaltung Dritter hierzu ist jedoch ausgeschlossen. Eine Überwachung der Eigenkompostierung ist möglich nach § 19 Abs. 1 KrWG und ist auch in der vorgelegten AbfS aufgenommen und wird vom ESO Eigenbetrieb bzw. von ihm beauftragten Dritten durchgeführt.

 

Die bisherige Servicequalität, bestehend aus der Wahl zwischen Voll- und Teilservice sowie dem Turnus, wahlweise wöchentlich oder 14 tägig bleibt erhalten. Die getroffene Wahl bezieht sich gleichlautend auf Rest- und Bioabfall. Darüber hinaus wird das Angebot um einen 60l Müllgroßbehälter (MGB) für Rest- und Bioabfälle erweitert.

 

Um die Einführung der Biotonne für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu gestalten wird für jeden Haushalt einmalig ein für die Wohnung / das Haus geeignetes Vorsortiergefäß für Bioabfälle kostenfrei ausgegeben. Zudem ist der erste Tausch der Müllgroßbehälter (MGB) in 2014 nach der Erstausstattung gebührenfrei. Hierdurch ist gewährleistet, dass das tatsächlich benötigte Abfallbehältervolumen von jedem Anschlusspflichtigen kostengünstig beim ESO Eigenbetrieb abgerufen werden kann.

 

Neben dem Änderungsbedarf, der sich, wie oben dargestellt aus der Einführung der Biotonne ergibt, wurde die Satzung redaktionell und sachlich auf den neuesten Stand gebracht.

 

Da mit einem Beschluss über diese Satzung eine EU-weite Ausschreibung über Behälterbeschaffung verbunden ist, kann die Umsetzung der Satzung zum 01.04.2014 nur erfolgen, wenn in der Plenarsitzung am 04.07.2013 ein Beschluss erfolgt. Die ESO Betriebskommission hat dieser Neufassung der Abfallsatzung (AbfS) der Stadt Offenbach am Main am 13.06.2013 einstimmig zugestimmt. Deshalb konnte die Vorlage nicht im regulären Geschäftsgang abgegeben werden, sondern wird im Zuge des Nachtrags (in den Magistrat) eingereicht.

Anlagen:

Neufassung der Abfallsatzung (AbfS)

Neufassung der Abfallsatzung (AbfS), Änderungen zur aktuellen Satzung unterstrichen

Abfallsatzung (AbfS), derzeit gültig