Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0428Ausgegeben am 29.08.2013

Eing. Dat. 29.08.2013

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521C „Mühlheimer Straße/ Brielsweg“

hier: Änderung des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 3a BauGB (Erster Nachtrag)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 299/13 (Dez. I, Amt 60) vom 28.08.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem ersten Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 521C „Mühlheimer Straße/ Brielsweg“ wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan B 521C „Mühlheimer Straße/ Brielsweg“ der Stadt Offenbach am Main wurde am 28.06.2007 von den Stadtverordneten als Satzung beschlossen und trat am 02.06.2008 in Kraft. Damit wurde das Baurecht für ein Sondergebiet für den Einzelhandel geschaffen.  Zwischenzeitlich wurden ein OBI- und ein EDEKA-Markt sowie kleinere Fachmärkte dort errichtet.

 

Der zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugehörige Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Offenbach und dem Vorhabenträger vom 22.02.2008 regelt in §15 die vom Vorhabenträger für die Neubebauung zu leistenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Vorgesehen waren sowohl Ausgleichsmaßnahmen, die der Vorhabenbezogene Bebauungsplan innerhalb seiner Geltungsbereichsgrenzen festsetzt, als auch eine externe Ausgleichsmaßnahme außerhalb der Geltungsbereichsgrenzen.

 

Innerhalb des Geltungsbereiches sollte ein Teil des ökologischen Ausgleichs als Dachbegrünung auf dem EDEKA-Markt hergestellt werden. Das Marktgebäude wurde allerdings kleiner als geplant errichtet, so dass auch die Dachfläche, die für eine Dachbegrünung zur Verfügung stand, kleiner ausfiel. Dadurch fehlen 880 m² Dachbegrünung. Der ökologische Ausgleich für die Bebauung konnte nicht vollständig erbracht und muss deshalb anderweitig nachgewiesen werden.

 

Diese Änderung wurde mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abgestimmt. Die Änderung wurde vom Vorhabenträger als Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes mit Schreiben vom 19.04.2013 beantragt. Mit Schreiben vom 10.07.2013 bat der Vorhabenträger beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement um die Änderung des Durchführungsvertrages.

 

Im Geltungsbereich des B 521C selbst ist kein weiterer ökologischer Ausgleich möglich. Deshalb wurde von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Offenbach eine weitere externe Ausgleichsfläche vorgeschlagen. Diese Fläche liegt direkt angrenzend an die bereits bestehende externe Ausgleichsfläche für den B 521C. Die ökologische Aufwertung dieser Fläche ist als Umwandlung von Ackerfläche mittels Einsaat in Wiesen/ Grünland bereits im Jahr 2008 erfolgt und wurde durch die Stadt Offenbach finanziert. Diese ökologische Ausgleichsmaßnahme ist hinsichtlich der Ökopunkte-Bilanz vergleichbar mit der entfallenen Dachbegrünung.

 

Der erste Nachtrag zum Durchführungsvertrag regelt die Änderung des ökologischen Ausgleichs. Die Änderung ist zwischen dem Vorhabenträger und den jeweils zuständigen Fachämtern der Stadt abgestimmt worden. Vor diesem Hintergrund bezweckt der Erste Nachtrag zum Durchführungsvertrag, die geschilderte Änderung des ökologischen Ausgleichs auf vertraglicher Ebene im Wege eines Nachtrages gemäß § 12 Absatz 3a BauGB förmlich zu vollziehen. Die übrigen Regelungen des Durchführungsvertrags vom 22.02.2008 bleiben unberührt und gelten weiter.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen der Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 521 C vom 22.02.2008 mit den Anlagen 1, 2, und 8 (Anlage 1:        Lageplan mit den Grenzen des Vertragsgebietes, Anlage 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521C „Mühlheimer Straße/ Brielsweg“, Stand: 04.06.2007 nebst Begründung und Umweltbericht (…), Anlage 8: Externe Ausgleichsmaßnahmen) zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Erster Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 521C „Mühlheimer Straße/ Brielsweg“ in der Fassung vom 25.07.2013 mit dem Übersichtsplan mit der Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Rumpenheim, Flur 2, Nr. 1/1) und der Darstellung der bisherigen externen Ausgleichsfläche, Stand 11.07.2013 (Anlage zum Ersten Nachtrag zum Durchführungsvertrag)