Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0776Ausgegeben am 12.10.2015

Eing. Dat. 01.10.2015

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Wirtschaftsplan 2016

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-301 (Dez. III, Amt 58) vom 30.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2016 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.         Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1  Erfolgsplan

 

bei den Aufwendungen in Höhe von 144.873 T€ und den Erträgen in Höhe von 144.873 T€ mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt und im

 

1.2  Vermögensplan

 

keine Einnahmen und Ausgaben vorsieht.

 

2.         Kreditermächtigungen

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

3.         Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

4.         Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 € festgesetzt.

 

5.         Stellenplan

 

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2016 ist.

 

6.         Finanzplan     

 

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2016 ist.

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunaler Träger des SGB II wahr.

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBI. I S. 786, 800); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2016 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Der für das fünfte Haushaltsjahr des Eigenbetriebs zu erstellende Wirtschaftsplan enthält bis auf die Leistungen gem. § 16a SGB II alle Ausgaben für Unterhaltsleistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit sowie für Verwaltungsaufwendungen. Rund 50 Prozent der Ausgaben für Unterhaltsleistungen sowie für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 115,3  Mio Euro entfallen auf Leistungen in Trägerschaft des Bundes, rund 50 Prozent auf Leistungen in Trägerschaft der Kommune. Die Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit in Höhe von rund 9,4 Mio Euro fallen in die Trägerschaft des Bundes. Die Aufwendungen für Verwaltung und vom Jobcenter erbrachte Beratungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen in Höhe von 17,1 Mio Euro im Jahr 2016 werden vom Bund mit 84,8 und von der Kommune mit 15,2 Prozent finanziert.

 

Die Erträge für Finanzierung von Transferleistungen belaufen sich auf 118,4 Mio Euro im Jahr 2016. Knapp die Hälfte der Transfererträge fließt von Seiten der Stadt Offenbach zu. Die Stadt kann im Jahr 2016 damit rechnen, dass etwa 30 Prozent der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 53 Mio Euro vom Bund refinanziert werden. Weitere Entlastungen der Kommunen über den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft sind auf Bundesebene geplant. Der Finanzierungsanteil des Bundes wird jedoch im Haushalt der Stadt vereinnahmt und deshalb nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs veranschlagt.

 

Die Erträge für Eingliederungsleistungen belaufen sich auf 12,8 Mio Euro, die Erträge für Verwaltungskostenerstattung auf rund 13,7 Mio Euro.

 

Der Stellenplan umfasst 186,2 Stellen für Tarifbeschäftigte und 48,37 Stellen für Beamte.

 

Dem Wirtschaftsplan liegen die Annahmen einer gegenüber 2015 gleichbleibenden bzw. nur leicht steigenden Zahl von Bedarfsgemeinschaften, einer weiteren Erhöhung von Regelsätzen und leicht steigenden Kosten für Mieten und Energie zugrunde. Bei den Verwaltungsaufwendungen wurden insgesamt 234,57 Stellen und entsprechende Aufwendungen für Personalkosten, Gebäudemieten, EDV und sonstige Verwaltungskosten zugrunde gelegt. Ein Aufwuchs von 7,5 Stellen für Tarifbeschäftigte ist aufgrund des Auslaufens des Bundesprogramms „Beschäftigungspakte 50 plus“ notwendig, um die gesetzlichen Orientierungswerte für Betreuungsrelationen annähend zu erfüllen. Daneben soll durch Verstärkung der Kapazitäten für die Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs den hohen Anforderungen an umfassende Sachverhaltsermittlung, die Kooperation mit anderen Behörden und die Vorbereitung von Verfahren Rechnung getragen werden. Der Bund wird die bisher für das Programm 50 plus aufgewandten Mittel in das Budget für Eingliederungs- und Verwaltungsmittel zurückführen, so dass die Mehrausgaben gedeckt werden können. Es findet eine Personalausweitung im Jobcenter nur im Umfang der Verstärkung der Missbrauchsbekämpfung um 0,5 Stellen statt. Ansonsten handelt es sich um eine Umschichtung aus dem Bereich projektfinanzierter Stellen in Planstellen.

 

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach hat in ihrer Sitzung am 24.06.2015 dieser Vorlage zugestimmt.

Anlage:

Wirtschaftsplan 2016

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro