Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0790Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 503A
- 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 503-
für das Gebiet, das umgrenzt wird von Marienstraße, Hohe Straße, Liebigstraße und Darmstädter Straße

4.    Prüfung abgegebener Stellungnahmen

5.    Beschluss über den Plan als Satzung

6.    Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-337 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 1 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

 

Der Bebauungsplan Nr. 503A für das Gebiet, das umgrenzt wird von Marienstraße, Hohe Straße, Liebigstraße und Darmstädter Straße, in der Fassung vom 23.10.2015 (Anlage 2) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 4) in der Fassung vom 23.10.2015 beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Die in der Auslage enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes 503A gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 27.05.2015 bis 29.06.2015 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu wenigen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

Zu 2:

 

Die Aufstellung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 503 wurde am 05.06.2014 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen und am 17.06.2014 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 503 erfüllt die in § 13 BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im vereinfachten Verfahren. Das Verfahren erfolgt gemäß § 9 Abs. 2a und 2b BauGB auf Grundlage des Vergnügungsstättenkonzepts, das von den Stadtverordneten in der Sitzung vom 15.05.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde (2011-16/DS-I(A)0536). Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 503 dient neben der planungsrechtlichen Umsetzung der Ziele und der Umsetzungsstrategie des Vergnügungsstättenkonzepts insbesondere auch der Anpassung des Bebauungsplans an die Definition des Baugebiets gemäß aktueller Baunutzungsverordnung. Durch die Anwendung der aktuellen Baunutzungsverordnung kann eine zeitgemäße Steuerung der Art der baulichen Nutzung erfolgen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte in ihrer Sitzung am 07.05.2015 den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans wurde zusammen mit der Begründung, dem Vergnügungsstättenkonzept sowie dem Bebauungsplan Nr. 503 (Anlage 3) im Zeitraum vom 27.05.2015 bis einschließlich 29.06.2015 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 18.05.2015 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 18.05.2015 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan Nr. 503A in der Fassung vom 23.10.2015 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

 

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

 

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Kopien der Stellungnahmen, die Kopie des Bebauungsplans Nr. 503 sowie die Kopie des Vergnügungsstättenkonzepts aus.

Anlagen:

1) Auswertung der Stellungnahmen

2) Bebauungsplan Nr. 503A

3) Bebauungsplan Nr. 503

4) Begründung zum B-Plan Nr. 503A

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro