Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0004Ausgegeben am 25.04.2016

Eing. Dat. 14.04.2016

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Blücherstraße 51

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-111 (Dez. I, Amt 80) vom 13.04.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 31.12.2029 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück

Blücherstraße 51 = 182 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins beträgt 1.699,88 EUR/Jahr (9,34 EUR/m²) und wird bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Blücherstraße 51 läuft am 31.12.2029 ab und soll zeitnah veräußert werden. Die finanzierende Bank des Kaufinteressenten verlangt zur Absicherung des Kredites bereits vor Abschluss des Kaufvertrages die Verlängerung. Auf Grund dessen hat der derzeitige Erbbauberechtigte nun die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der aktuelle Erbbauzins von 1.699,88 EUR/Jahr kann bei der Verlängerung nicht angepasst werden Die nächste turnusmäßige Anpassung des Erbbauzinses nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) erfolgt zum 01.10.2019.

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.12.2029 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Plan