Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0010Ausgegeben am 28.04.2016

Eing. Dat. 28.04.2016

 

 

 

 

 

Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS )

Quartierspark Mathildenviertel– Neuanlage Park mit Spielfläche

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-122 (Dez. I, Amt 60) vom 27.04.2016

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Neuanlage der öffentlichen Grünfläche “Quartierspark Mathildenviertel“ als Park mit Spielfläche im Innenhof der privaten Wohnanlage Karree 17, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro HKK, Voltastr. 31, 60486 Frankfurt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 570.000,00 € Brutto wird, vorbehaltlich der Resteübertragung durch die Kämmerei, zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 09010600.0951000060 „Umsetzung

HEGISS“, PN 3009, Investitionsnummer

0901060900601203                                                                 450.000,00 €

Verwahrgeldkonto 09010600.4860001360

„Quartierspark Mathildenviertel“                                            120.000,00 €

Gesamt                                                                                       570.000,00 €         

 

3.       Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Förderprogramm „HEGISS – Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“, aus Einnahmen der Kofinanzierung des Investors, sowie aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

Zuwendung HEGISS (ca. 90% von 450.000,00 €)

Produktkonto 09010600.3601003960                                  405.000,00 €

Verwahrgeldkonto 09010600.4860001360                          120.000,00 €         
Kreditmarktmittel:                                                                    

 

45.000,00 €
Gesamt:                                                                                    
570.000,00 €

 

Die Einnahmen bei dem Produktkonto 09010600.3601003960 sind noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt.

 

4.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 30.983,53 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Der Finanzierung der Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, wird zugestimmt. Diese erhöhen sich durch die Maßnahmen ab Frühjahr 2017 um 20.656,03 €/p.a., dieser Betrag ist in dem o.g. Betrag enthalten. Die entsprechenden Mittel sind bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“ zusätzlich bereitzustellen.

 

Begründung:

Das Bauvorhaben "Quartierspark Mathildenviertel" ist Teil der laut "Städtebaulichem Rahmen­plan" für die östliche Innenstadt vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen des Programmes "HEGISS – Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt". Laut rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 620 „OF östliche Innenstadt – zwischen Mathildenplatz und Gerberstraße“ soll auf dem Flurstück 111/9 eine öffentliche Grünfläche entwickelt werden.

 

Die geplante Neuanlage wird durch ihre Innenhoflage charakterisiert. Die Zugänglichkeit und Durchwegbarkeit ist über 3 Eingänge (Mathildenstraße 13-15, Gerberstraße 16 und Bieberer Straße 58-60) sichergestellt.

 

Ziel der Maßnahme ist es, auf dem ehemaligen sog. „Friedelgelände“ mit einer öffentlichen Grünfläche einen attraktiven Quartiersmittelpunkt zu schaffen, der den hochverdichteten Stadtteil weiter aufwertet. Mit der Schaffung eines neuen Spielplatzes wird gleichzeitig eine allgemeine Forderung des Spielplatzrahmenplans (DS I (A) 657) eingelöst, in der unterversorgten Innenstadt Spielplätze für Kinder insbesondere bis 6 Jahre zu schaffen.

 

Der Park umfasst rd. 2.250 qm, von denen 1.685 qm durch eine private Tiefgarage unterbaut sind.

 

Die zukünftige nahezu rechteckige Freianlage unterteilt sich in befestigte Flächen für die Erschließung und Querung des Grundstückes, unbefestigte Bereiche mit Vegetationsflächen sowie einen größeren Spielplatzbereich.

 

Durch mehrere leicht geschwungene Wege ist die notwendige Durchwegung in Ost-West- bzw. Nord-Süd-Richtung gewährleistet. Diese Wegeführung bewirkt, dass die Parkanlage als größer und weitläufiger empfunden wird. Trotzdem ist das Wegesystem äußerst funktional und ermöglicht schnelle Verbindungen in Richtung Mathildenstraße, Bieberer Straße und Gerberstraße.

 

Zur Wahrung der Barrierefreiheit wurde ein sehr ebener Oberflächenbelag (Asphalt) ausgewählt und auf Treppenanlagen soweit möglich verzichtet. Notwendige Rampen wurden durch eine zielgerichtete Höhenabwicklung und Gefälleausbildung auf ein Mindestmaß reduziert. Der Belag ist zudem sehr pflegeleicht und lässt sich beim Einbau leicht der geschwungenen Wegeführung anpassen.

 

Mehrere Laubbäume sowie locker verteilte Strauchgruppen steigern die Raumwirkung sowie die Aufenthaltsqualität der Parkanlage.

 

Spielplatzbereich:

Die Ausstattung des geplanten Spielplatzbereichs ist für unterschiedliche Altersgruppen ausgelegt. Der nördliche Abschnitt mit einer „Pfahldorfsiedlung“ und Nestschaukel richtet sich an ein jüngeres Publikum, der südliche Teil mit Kletterkonstruktion eher an mittelalte Kinder. Die einzelnen Spielinseln werden durch Aufhügelungen und modellierte Rasenflächen eingefasst und gerahmt.

 

Materialien:

Die Planung sieht eine Reduzierung auf nur wenige verschiedene Materialien vor. Für die Wegeoberflächen ist ein Asphaltbelag mit Splitt-Abstreu angedacht. Die kleinere Platzfläche wird durch eine andere Farbgebung gegenüber dem Hauptwegenetz hervorgehoben. Für die Randeinfassungen und Übergangsschwellen der einzelnen Spielflächen ist ein Natursteinpflaster geplant. Das Hauptwegenetz, sowie die Rasen- und Pflanzhügel werden durch schmale Stahlbänder gefasst. Als zusätzliches Gestaltungselement beleben und strukturieren drei Corten-Stahl-Hochbeete die Parkanlage.

 

Entwässerung:

Ziel ist es, so wenig wie möglich anfallendes Regenwasser in den Kanal einzuspeisen. Die begrünten Dachflächen der Tiefgarage werden als Retentionsdach mit Speicher- und Rückhaltewirkung ausgebildet. Diese Art von Gründachsystem ist fähig, den Spitzenabfluss zu verzögern, anfallende Abflussmengen während und nach einem Starkregenereignis zurückzuhalten und zeitverzögert abzugeben. Lediglich das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen wird auf kurzem Weg mittels Entwässerungsrinnen und Hofabläufen durch die Tiefgarage abgeleitet. Die notwendigen Entwässerungseinrichtungen wurden im Zuge der Oberflächengestaltung auf ein Mindestmaß reduziert.

 

Bepflanzung:

Der Großteil der Grünbereiche wird als Rasenfläche gestaltet. Diese ermöglichen freies Spielen und individuellen Aufenthalt  bei einem relativ geringen Unterhaltungsaufwand. Die Rasenflächen werden durch locker verteilte Laubbäume und kleinere Strauchgruppen strukturiert. Die Böschungen der Randbereiche entlang der Grundstückgrenzen werden größtenteils als Vegetationsflächen mit bodendeckenden Pflanzungen ausgebildet. Es sind insgesamt 18 neue Laubbäume als Hochstämme vorgesehen.

Grundsätzlich werden für die Außenanlagen vor allem robuste und wenig pflegeintensive Pflanzen verwendet. Die Neupflanzungen sind als standortgerechte, überwiegend heimische Laubgehölze geplant. Hierbei wird ein weiterer Augenmerk auf Faktoren wie Herbstfärbung, Blüten- oder Fruchtschmuck gelegt.

 

Altlasten / Bodenschutz:

In Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde werden etwa 35 cm des in den Randbereichen noch vorhandenen Bodens abgetragen und durch neuen unbelasteten Boden ersetzt. Die Vorgehensweise wird mit der Oberen Bodenschutz- und Altlastenbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt.

 

Beteiligung:

Zu Beginn der Planung wurden 3 Beteiligungsverfahren angestoßen:

·         Workshop im Kinder- und Jugendparlament zum Thema Spielen im Mathildenviertel.

·         Bildhauer-Workshop im Rahmen des Quartiersmanagements:

2013 wurden an mehreren Wochenenden unter der Anleitung eines Bildhauers 6 Sandsteinblöcke von den Bewohnern bearbeitet. Entstanden sind 6 Stelen mit Motiven, die einen Bezug zum Mathildenviertel aufweisen. Die Stelen sollen im Bereich des ovalen Platzes dauerhaft aufgestellt werden.

·         Vorstellung und Diskussion der Vorplanung im Büro des Quartiersmanagements im Oktober 2013.

 

In die nun vorliegende Planung wurden die Anregungen aus den  Beteiligungsprozessen soweit wie möglich eingearbeitet.

 

Schließkonzept:

Die 3 Parkzugänge sollen jeweils mit Toren verschließbar sein. Durch Schließung der Anlage in den Nachtstunden erhofft man sich eine geringere Vandalimusrate sowie ein Ausschließen von Lärmbelästigungen für die dicht angrenzende Nachbarschaft. Der Einbau der Tore erfolgt auf Kosten der Stadt. Die Kosten für einen regelmäßigen Schließdienst, der nach Bedarf von der WEG beauftragt wird, sollen durch die neue Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG Mathildenstraße 11-17, Gerberstraße 16) getragen und nach folgenden Vorgaben organisiert werden:

 

-     Tägliche Öffnung aller drei Eingänge um 07.00 Uhr

-     Tägliche Schließung aller drei Eingänge mit Einbruch der Dunkelheit aber frühestens um 18.00 Uhr.

 

Eine vertragliche Regelung ist derzeit in Abstimmung. Sollte die Regelung nicht zustande kommen, bleibt die Anlage offen.

 

Finanzierungskonzept:

Mit Kaufvertrag vom 26.09.2012 hat die Stadt Offenbach das Grundstück Flurstück Nr. 111/9, Flur 23, Gemarkung Offenbach erworben. In diesem Vertrag wurde vereinbart, dass sich der Verkäufer verpflichtet, folgende Leistungen zu erbringen:

 

1.     Überdeckung der Tiefgarage mit einer Substratschicht von mindestens 80 cm, deren Qualität und Ausführung mit der Stadt abzustimmen ist.

2.     Vorhalten von mind. zwei Aussparungen in der Tiefgarage von jeweils 10,3 m² mit Bodenanschluss zur Pflanzung von Bäumen.

3.     Regelgerechte und wurzelfeste Ausführung der Tiefgaragenabdichtung, die eine dauerhafte Bepflanzung ermöglicht.

 

Im Zuge der Konkretisierung der oben genannten Vertragspunkte haben sich die betroffenen Parteien darauf geeinigt, dass der Verkäufer von der Verpflichtung zur Herstellung der Punkte 1. und 2. freigestellt wird und stattdessen eine Zahlung i. H. von 120.000,00 EUR leistet.

Die Herstellung des Punktes 3. obliegt weiterhin dem Verkäufer.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Begründung:

Auf der gesamten Fläche findet sich weder ein geschützter Gehölzbestand noch sonstiger schützenswerter Pflanzenbewuchs. Auch findet sich auf dem Gelände kein artenschutzrelevantes Objekt.

Wir begrüßen die Schaffung einer innerstädtischen Grünfläche ausdrücklich.

Da sich unterhalb des geplanten Quartierspark eine Tiefgarage befindet, geben wir folgenden Hinweis:

 

Bei der Erstellung der Pflanzliste ist zu beachten, dass nur Gehölze / Bäume ausgewählt werden, die einen für den Pflanzstandort geeigneten Habitus (insb. Wurzelwachstums-Verhalten) aufweisen, damit Folgeprobleme mit der im Untergrund liegenden Bausubstanz sowie der Wasserversorgung der Bäume von Beginn an vermieden werden.

 

Untere Wasserbehörde

Bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Begründung:

Die Entwässerungsthematik wurde bereits im Rahmen des BV Tiefgarage abgearbeitet, durch die Planung eines Quartierparks sind keine nachteiligen Veränderungen zu erwarten.

 

Altlasten / Bodenschutz

Laut Projektvorlage u. Erläuterungsbericht soll der Park mit Kinderspielflächen im Innenhof der geplanten Wohnanlage Karee 17 entstehen. Der Park wird zu ca. 75 % durch eine Tiefgarage unterbaut, d. h. das  Grundstück wird zu 75 % vermutlich bis in eine Tiefe von mehr als 3 m ausgehoben. Dadurch werden die im Rahmen eines Bodengutachtens (Prof. Dr. Knoblich) festgestellten künstlichen Auffüllungen zum Großteil entfernt.

Die im Randbereich der Tiefgarage verbleibenden künstlichen Auffüllungen tangieren noch die Park-und Kinderspielflächen.  Der Empfehlung des Gutachters, rein vorsorglich 50 cm Boden in diesem Bereich aufzutragen, weil keine Überschreitung der Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung festzustellen war, können wir nicht ganz folgen. Die Beprobung entsprach nicht den Vorgaben der BBodSchV (Anhang 1 Ziffer 2 Tabelle 1). Damit ist das Ergebnis der Analyse nur einer Mischprobe über 10 – 12 Schürfe bis in eine Tiefe von 50 cm als nicht repräsentativ für die Bodenbelastung der Fläche im Hinblick auf die Eignung als Kinderspielfläche bzw. Parkgelände anzusehen.

Für die Beurteilung der Eignung einer Fläche zur Kinderspielfläche schreibt die  BBodSchV eine separate Beprobung der obersten Bodenschicht (0 – 10 cm) und der 10 – 35 cm – Schicht vor. Zur Bewertung ist die Untersuchung mindestens zweier Mischproben aus jeweils 15 – 25 Einzelproben einer Beprobungstiefe auf die Parameter der BBodSchV des Anhangs 2, Ziffer 1. 4 erforderlich. Für die Beurteilung der Eignung für einen Parkbereich reicht das Analysenergebnis der Mischprobe aus der 0 – 10 cm-Schicht aus.  

Um das Verfahren abzukürzen, gibt es zwei Möglichkeiten. Eine davon hat der Gutachter schon angesprochen, nämlich  unbelasteten Boden (Prüfwerte der BBodSchV laut Anhang II, Ziffer 1.4 - Kinderspielplätze) in Höhe von 50 cm aufzubringen.

Wir plädieren allerdings für die zweite Variante, nämlich den Boden etwa 35 cm abzutragen u. dann wieder 35 cm aufzutragen, um sicherzustellen, dass sich in der Kinderspielfläche nicht doch punktuell nicht erwünschte  Fremdbestandteile mit höheren Schadstoffgehalten verbergen, die zu einer Gefährdung der Nutzer führen könnten.

Die Vorgehensweise ist mit der Oberen Bodenschutz-und Altlastenbehörde, dem RP Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz u. Umwelt Frankfurt abzustimmen.

Es sollte zusammen mit dem Investor die Möglichkeit geprüft werden, ob im Zuge der Baumaßnahme für die Tiefgarage bereits ein Abraum des Bodens im Bereich des Parks/der Kinderspielflächen erfolgen kann.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken. Kinderlärm ist laut § 22 (1a)  BImSchG als privilegiert anzusehen  d. h. Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

 

Klimaschutz / Energie

Bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Hinweise:

Lokalklima: Die Versiegelung von Flächen verstärkt die Überwärmung der Siedlungsbereiche. Dieser sogenannte Wärmeinseleffekt wird sich aufgrund der zu erwartenden Klimaveränderungen zukünftig weiter verstärken. Daher sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:

  • Minimierung der versiegelten Fläche
  • Ausführung notwendiger befestigter Flächen wie z.B. Wege und Stellplätze in offener, versickerungsfähiger Bauweise mit möglichst geringer Aufheizung (z.B. Rasengittersteine, Rasenschotter o.ä.).
  • Anpflanzung von Bäumen insbesondere zur Beschattung.
  • zusätzliche Verschattungsmaßnahmen im Aufenthaltsbereich des Spielplatzes insbesondere im Bereich der Ruhezone und der Sitzplätze.
  • Aufstellung eines Wasserspielgerätes (Wasserpumpstation oder ähnliches)

Nachhaltigkeit: Auf die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll nach erfolgter Einzahlung des Investors auf dem Verwahrgeldkonto und Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden. Der Betrag ist vom Investor innerhalb von 4 Wochen nach Projektbeschluss auf das Verwahrgeldkonto einzuzahlen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsicht­nahme aus.

Anlage: Übersichtsplan