Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0011Ausgegeben am 28.04.2016

Eing. Dat. 28.04.2016

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Frankenstraße 52, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-123 (Dez. I, Amt 80) vom 27.04.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main verkauft das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 365 mit 624 m² an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 240.240,00 EUR (385,00 EUR/m²).

3.     Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

 

5.     Für die erforderliche Kampfmittelsondierung werden die Kosten, auf Nachweis, bis zu einem Betrag von maximal 3.000,00 EUR übernommen und über den Kaufpreis finanziert.

6.     Die Erwerber verpflichten sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Zweifamilienwohnhaus zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

 

7.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerber.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

8.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

9.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

Die Erwerber sind berechtigt, sich durch Probebohrungen - auf eigene Haftung, Risiko und Kosten - Klarheit über die Untergrundverhältnisse zu verschaffen.

 

 

Begründung:

Das Grundstück Frankenstraße 52 gehört zum Neubaugebiet Bürgel-Ost, Mainzer Ring, und kann durch seine Lage direkt an der Frankenstraße bereits vorzeitig bebaut werden. Die Erwerber planen dort ein Zweifamilienwohnhaus zu errichten und familiär zu nutzen.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks, eine mögliche Bebauungsvariante wurde durch die Stadtplanung schon vor einiger Zeit aufgezeigt.

 

Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert). Den Erwerbern ist bekannt, dass in einigen Jahren noch Erschließungskosten für das Neubaugebiet Bürgel-Ost und den geplanten weiteren Ausbau der Frankenstraße zu entrichten sind.

 

Den Erwerbern ist weiterhin bekannt, dass auf Grund einer Stellungnahme des Regierungspräsidiums in Darmstadt das Grundstück nach evtl. vorhandenen Kampfmitteln zu sondieren ist. Diese Sondierung wird von einer Fachfirma im Rahmen des Bodenaushubs mit baubegleitenden Maßnahmen durchgeführt. Die dafür entstehenden Kosten werden bis zu einer Höhe von maximal 3.000,00 EUR von der Stadt getragen und über den Kaufpreis finanziert.

 

Die Erwerber sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage