Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0012Ausgegeben am 28.04.2016

Eing. Dat. 28.04.2016

 

 

 

Grundstücksverkauf Gustav-Adolf-Straße 44 A, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-124 (Dez. I, Amt 80) vom 27.04.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 21 Nr. 258/1 = 1.503 m² an die in der Anlage genannte Käuferin zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 861.359 EUR (573 EUR/m²). Der Kaufpreis ist nach erfolgter Räumung abzüglich entstandener Abbruchkosten und der Kosten für die Entsorgung der anthropogen belasteten Böden in Höhe von max. 150.000 EUR zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen. Sollte die insgesamt genehmigte Bruttogeschossfläche über 6.450 m² liegen, erhöht sich der Kaufpreis um 350 EUR pro m² zusätzlicher BGF.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.

Der bereits entstandene Straßenbeitrag i.H.v. 2.000,10 EUR wird nach Zahlung des Kaufpreises an das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abgeführt.

4.     Die Erwerberin verpflichtet sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück zusammen mit dem angrenzenden Grundstück Nr. 246/2 mit mehrgeschossigen Wohngebäuden zu bebauen und diese entsprechend zu vermieten.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf beiden Baugrundstücken nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

5.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten des Erwerbers.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das städtische Grundstück liegt innerhalb des Wohnblocks zwischen Gustav-Adolf-Straße und Gabelsbergerstraße und wird über das frühere Parkplatzgrundstück der Fa. MAN erschlossen.

 

Seit der Stilllegung des MAN-Werks im Jahre 2004 gab es auch hinsichtlich des Parkplatzes intensive Überlegungen hinsichtlich einer städtebaulich sinnvollen Entwicklung des Areals unter Einbeziehung des angrenzenden städt. Grundstücks. Nachdem in den letzten Jahren die umfassende Neugestaltung des früheren MAN-Werksgeländes zwischen Christian-Pleß-Straße und Gustav-Adolf-Straße realisiert werden konnte, soll nun auch das ehemalige Parkplatzgrundstück zusammen mit der städtischen Fläche im Sinne der weiteren Stadtentwicklung einer Wohnbebauung  zugeführt werden.

 

Zwischen MAN und der Stadt bestand von Anfang darüber Einvernehmen, dass die Grundstücke auf Grund ihrer Lage und ihres Zuschnitts sinnvollerweise gemeinsam vermarktet werden. Hierzu wurden im vergangenen Jahr über 20 Firmen angeschrieben. Von den interessierten Firmen blieben unter Berücksichtigung der vorgelegten Bebauungskonzeptionen und der Kaufpreisangebote zuletzt drei übrig, die zu Gesprächen eingeladen wurden.

 

Die jetzt vorgesehene Käuferin hat das höchste Kaufangebot abgegeben und bietet in jeglicher Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens. Der verhandelte Grundstückskaufpreis liegt erheblich über der für das städt. Grundstück eingeholten Wertermittlung. Somit ist es gelungen neben den städt. Interessen in Bezug auf die weitere Stadtentwicklung auch die wirtschaftlichen Interessen der Stadt umzusetzen. Nach Beurkundung des Vertrages werden zunächst im Rahmen einer Bauvoranfrage noch offene Detailfragen geklärt. Gemäß der mit der Stadtplanung abgestimmten Vorplanung ist insgesamt die Errichtung von ca. 60 Mietwohnungen geplant. Die Käuferin wurde vom Oberbürgermeister darauf hingewiesen, dass die Stadt einen Anteil von 30 % gefördertem Wohnungsbau erwartet. Die Käuferin hat dem zugestimmt.

 

Wegen der Verschmelzung des privateigenen und städt. Grundstücks im Rahmen der Neubebauung wird auf die Eintragung eines Vorkaufsrechts sowie der dinglichen Sicherung des Rückübertragungsanspruchs verzichtet.

Derzeit befinden sich auf der städtischen Fläche noch Baulichkeiten bzw. Garagen, die einer Neubebauung im Wege stehen und somit abgerissen werden müssen. Ein entsprechender Abbruchantrag wurde bereits gestellt. Für die Freimachung des städt. Geländes und die Entsorgung der anthropogen belasteten Böden wird vorsorglich ein Kostenbetrag i.H.v. von max. 150.000 € disponiert (rd. 55.000 EUR für den Abbruch und rd. 95.000 EUR für die Entsorgung des Bodens). Diese Verrechnungsposition basiert auf einer Untersuchung durch ein im Vorfeld eingeschaltetes Ingenieurbüro für Umweltplanung. Diese Kosten werden auf Nachweis mit dem Kaufpreis verrechnet.
Der Aufsichtsrat der Käuferin hat am 23.03.2016 dem Erwerb zugestimmt, bei MAN ist die endgültige Zustimmung am 04.04.2016 erfolgt.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage