Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0053Ausgegeben am 25.08.2016

Eing. Dat. 04.08.2016

 

 

 

 

 

Wahl der Mitglieder und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-222 (Dez. II, Amt 51) vom 03.08.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von ihr zu wählende Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind und 11 persönliche Stellvertreter/innen sowie

 

2.     auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände

 

Mitglieder:                                                                     Persönliche Stellvertreter/in:

 

Frau Christiane Friedrich                                           Frau Sandra Sorgenfrei

 

Frau Natascha Friedrich                                            Herr Sebastian Irgel

 

Herr Daniel Thomas                                                    Herr Simon Isser

 

3.     auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände drei Mitglieder sowie Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter

 

Mitglieder:                                                                     Persönliche Stellvertreter/in:

 

Frau Christina Pfeiffer-Bechtold                               Herr Thomas Ruff

 

als Vertreterin der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Offenbach-Stadt e.V. oder

 

Frau Anette Bacher                                                     Herr Bernd Bleines

 

als Vertreterin des Caritasverbandes Offenbach am Main e.V. oder

 

Herr Robert Brendel                                                   Herr Martin Bauer

 

Als Vertreter des Diakonischen Werk Offenbach – Dreieich – Rodgau oder

 

Frau Hanne Schirmer                                                 Frau Mechthild Dänner

 

als Vertreterin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

4.     auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

 

Mitglieder:                                                                     Persönliche Stellvertreterin:

 

Frau Rita Waterstradt                                                  Frau Christine Rachor

 

als Vertreterin des Internationalen Bundes – Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. – Bildungszentrum Offenbach

 

Frau Cornelia Wicht-Gerhardt                                               Frau Silke Grassmann

 

als Vertreterin des Vereins zur Förderung der Kleinkindererziehung Offenbach – Die Krabbelstubb` e.V. –

 

zu wählen.

 

 

Begründung:

 

Gem. § 6 Abs. 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) entspricht die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

 

Gem. § 6 Abs. 4 HKJGB werden neben dem Leiter/der Leiterin der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der zur Vertretung benannten Person als stimmberechtigtes Mitglied die weiteren stimmberechtigten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von der Vertretungskörperschaft gewählt. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sowie ihrer Zusammenschlüsse sind neben den sonstigen anerkannten Trägern der Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993 - zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007 - wurde in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB VIII festgelegt. Hiernach gehören dem Jugendhilfeausschuss neben 11 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände, 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie 2 Frauen bzw. Männer der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an.

 

Seitens des Jugendamtes wurden die anerkannten Jugendverbände, die anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in Offenbach am 21.03.2016 angeschrieben und um Vorschläge für die Besetzung des Ausschusses gebeten. Am 30.06.2016 lagen die erforderlichen Vorschläge dem Jugendamt vor.

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen gem. § 6 Abs. 3 HKJGB das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Offenbach wohnen oder in Offenbach Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.

 

Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen unter Beachtung des § 12 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz berücksichtigt werden.

 

Alle Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 HKJGB und haben entweder ihren Wohnsitz in Offenbach oder nehmen Aufgaben der Jugendhilfe für den jeweiligen Verband in Offenbach war.

 

Bezüglich der Ziff. 2 und 4 liegen dem Magistrat keine weiteren Vorschläge vor. Bezüglich Ziff. 3 sind gem. Satzung für das Jugendamt 3 Mitglieder und Stellvertreter/innen zu wählen.