Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0066Ausgegeben am 09.09.2016

Eing. Dat. 31.08.2016

 

 

 

 

 

Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region

hier:    Neueintritte

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-258 (Dez. I, Amt 20) vom 31.08.2016

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

I.             Eintritt des Odenwaldkreises

 

a.    Der Wunsch des Odenwaldkreises, Gesellschafter der FRM GmbH werden zu wollen, wird begrüßt. Darin wird ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Region FrankfurtRheinMain gesehen, auch da mit dem Eintritt des Odenwaldkreises die Region Südhessen geschlossen im internationalen Standortmarketing vertreten ist.

 

b.    Es wird beschlossen, dass die Gesellschaft den von ihr selbst gehaltenen, in der Liste der Gesellschafter mit Stand vom 15. Dezember 2015 mit der laufenden Nr. 28 bezeichneten Geschäftsanteil von nominal EUR 1.250,00 mit allen Rechten und Pflichten an den Odenwaldkreis überträgt.

 

Für den Geschäftsanteil soll der Odenwaldkreis einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 1.250,00) an die FrankfurtRheinMain GmbH zahlen. Die dingliche Übertragung muss nicht von dem Eingang der von dem Odenwaldkreis für den Geschäftsanteil geschuldeten Vergütung abhängig gemacht werden.

 

Der Kaufvertrag soll unter anderem vorsehen, dass die Übertragung des Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Odenwaldkreis schuldrechtlich auf den 1. Januar 2016 00:00 Uhr zurückwirken soll. Ab diesem Tag sollen alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf den Odenwaldkreis übergegangen gelten. Der Odenwaldkreis leistet für den erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2016 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft, die für das Jahr 2016 EUR 20.000,00 beträgt.

 

II.            Eintritt der Stadt Dreieich

 

a.    Der Wunsch der Stadt Dreieich, eigenständiger Gesellschafter der FRM GmbH werden zu wollen, wird begrüßt. Darin wird ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Region FrankfurtRheinMain gesehen.

 

b.    Die Teilung, des in der Liste der Gesellschafter mit Stand vom 15. Dezember 2015 als Geschäftsanteil mit der laufenden Nr. 33 geführten Geschäftsanteils von nominal EUR 10.625,00 in zwei Geschäftsanteile, und zwar in einen Geschäftsanteil von nominal EUR 1.250,00 und einen Geschäftsanteil von EUR 9.375,00, wird beschlossen. Der Geschäftsführer der Gesellschaft wird angewiesen, eine berichtigte Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einzureichen.

 

c.    Es wird beschlossen, dass die Gesellschaft den durch den Teilungsbeschluss zu TOP 3 II. b entstandenen (Teil-) Geschäftsanteil von nominal EUR 1.250,00 mit allen Rechten und Pflichten an die Stadt Dreieich überträgt.

 

Für den Geschäftsanteil soll die Stadt Dreieich einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 1.250,00) an die FrankfurtRheinMain GmbH zahlen. Die dingliche Übertragung muss nicht von dem Eingang der von der Stadt Dreieich für den Geschäftsanteil geschuldeten Vergütung abhängig gemacht werden.

 

Der Kaufvertrag soll unter anderem vorsehen, dass die Übertragung des  (Teil-) Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und der Stadt Dreieich schuldrechtlich auf den 1. Januar 2016 00:00 Uhr zurückwirken soll. Ab diesem Tag sollen alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf die Stadt Dreieich übergegangen gelten. Die Stadt Dreieich leistet für den erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2016 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft, die für das Jahr 2016 EUR 20.000,00 beträgt.

 

III.          Eintritt der Region Rheinhessen

 

a.    Der Wille der Region Rheinhessen (Landeshauptstadt Mainz, Stadt Worms, Landkreis Alzey-Worms, Landkreis Mainz- Bingen), Gesellschafter der FrankfurtRheinMain GmbH werden zu wollen, wird begrüßt. Dies wird als ein wichtiges Zeichen zur Zusammenarbeit innerhalb der Region FrankfurtRheinMain gewertet. Zudem wird eine Umsetzung noch im Jahr 2016 ausdrücklich begrüßt. Die Geschäftsführung wird, in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, eine Beteiligung in angemessener Höhe auszuhandeln, beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Zu I.:

Der Kreistag des Odenwaldkreises hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2016 beschlossen Gesellschafter der FRM GmbH werden zu wollen, mit einem Anteil von 0,5 %. 0,5% des Stammkapitals entspricht einem Geschäftsanteil von nominal EUR 1.250,00. Im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Odenwaldkreis soll der Erwerb der Beteiligung schuldrechtlich auf den 1. Januar 2016 zurückwirken. Die Beteiligung des Odenwaldkreises an der Gesellschaft soll durch die Übertragung des von der Gesellschaft selbst gehaltenen Geschäftsanteils Nr. 28 von nominal EUR 1.250,00 von der Gesellschaft auf den Odenwaldkreis vollzogen werden.

 

Zu II.:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dreieich hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2016 beschlossen Gesellschafter der FRM GmbH werden zu wollen, mit einem Anteil von 0,5 %.

0,5% des Stammkapitals entspricht einem Geschäftsanteil von nominal EUR 1.250,00. Im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und der Stadt Dreieich soll der Erwerb der Beteiligung schuldrechtlich auf den 1. Januar 2016 zurückwirken. Zur Umsetzung der Beteiligung der Stadt Dreieich an der Gesellschaft müssen weitere Beschlüsse unter 5 II. b und c gefasst werden (Teilung & Übertragung von Geschäftsanteilen).

 

Zu III.:

Am 4. Juli 2016 fand in Mainz ein Gespräch mit Vertretern der Region Rheinhessen und der FRM GmbH statt. Für die Region Rheinhessen waren anwesend: Herr Michael Ebling, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz, Herr Michael Kissel, Oberbürgermeister der Stadt Worms, Herr Ernst Walter Görisch, Landrat des Landkreis Alzey-Worms sowie Herr Claus Schick, Landrat des Landkreis Mainz- Bingen. Für die FRM GmbH waren anwesend: Herr Peter Feldmann, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main & Aufsichtsratsvorsitzender der FRM GmbH sowie die Geschäftsführer Eric Menges und Oliver Schwebel.

Im Rahmen des Gesprächs haben die Vertreter der Region Rheinhessen einhellig den Willen bekundet, gemeinsam Gesellschafter der FRM GmbH werden zu wollen. Zur Abwicklung der Beteiligung wird derzeit die Gründung eines Zweckverbands favorisiert. Die Geschäftsführung hat im Rahmen des Gesprächs am 4. Juli 2016 auf die derzeit freien Anteile hingewiesen.

 

Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 51 Nr. 11 HGO.

 

Die Vorlage wird im Rahmen des Nachtrags *(in den Magistrat) eingebracht, da im Vorfeld noch eine Abstimmung mit der Gesellschaft ausstand. Die Abstimmung in der Gesellschafterversammlung am 01. September 2016 erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

*redaktionell geändert