Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0077Ausgegeben am 15.09.2016

Eing. Dat. 15.09.2016

 

 

 

 

 

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Beleuchtungstechnik (KIPB)

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-265 (Dez. I, Amt 60) vom 14.09.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtungstechnik im Stadtgebiet Offenbach (Straßenabschnitte gem. Anlage1 und 2), auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Offenbach AG (EVO), Andréstr. 71, 63067 Offenbach, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 2.500.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die Beauftragung (Planung und Baudurchführung) erfolgt gemäß Vertrag vom 07.04.1992 an die EVO.

 

3.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.0952000060 "Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED – KIPB" Investitionsnummer 1201010900601603 wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2016:               500.000,00 €
Haushaltsmittel 2017:               750.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:               750.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:               500.000,00 €

Gesamt:                                   2.500.000,00 €

 

Zur Beauftragung von Leistungen steht im Haushaltsplan 2016 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.000.000,00 € zur Verfügung.

 

4.    Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

Zuweisung Bund KIPB, Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED, Produktkonto 12010100.3641000060 :      2.025.000,00 € (2016 – 2019)
Kreditmarktmittel:                     475.000,00 €

Gesamt:                                   2.500.000,00 €

 

 

 

Begründung:

 

Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 02.05.1998, Drucksache I (A) 319  und vom 02.05.2013, Drucksache I (A) 357 „Verwendung energiesparender Leuchten bei Erneuerungen der öffentlichen Straßenbeleuchtung“ wurde der Magistrat beauftragt, beim Austausch und bei der Erneuerung von Leuchten der öffentlichen Straßenbeleuchtung vorrangig energieffiziente Leuchten und Leuchtentechnik zu verwenden.

 

Seit dem erfolgt die fortlaufende Leuchtenumrüstung der Offenbacher Stadtteile im Zuge der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampf-Hochdrucktechnik (HQL) auf Natriumdampf-Hochdrucktechnik (NAV). Die kontinuerliche Umrüstung von HQL auf NAV sollte im Rahmen der Unterhaltung bis 2019 abgeschlossen sein, da seit 2015 ein europaweites Verbot des Handels mit HQL Lampen besteht und die durchschnittliche Betriebsdauer der HQL-Leuchten ca. vier Jahre beträgt. In jüngerer Zeit erfolgt verstärkt die Umrüstung direkt von HQL- auf die moderne LED-Leuchten-Technik, so wie in diversen Einzelprojekten, z.B. im Stadtteil Lauterborn und Waldhof bereits geschehen.


Derzeit sind noch die Stadtgebiete südlich der Bahnlinie sowie einzelne Straßenabschnitte im gesamten Stadtgebiet flächenhaft  mit Leuchten in Quecksilberdampf-Hochdrucktechnik (HQL) ausgestattet. Für die Umsetzung des o.g. Stadtverordnetenbeschlusses soll die Straßenbeleuchtung, in den Straßenabschnitten gem. Anlage 2, im Zuge des Kommunalen Investitionsprogramm – Bund (KIPB) homogen auf LED Leuchtentechnik, umgerüstet werden. Hierbei wird von einer geschätzten Energieeinsparung im Durchschnitt von 60 bis 70% ausgegangen.

 

Im "Vertrag über die öffentliche Straßenbeleuchtung in Offenbach am Main zwi­schen der Stadt Offenbach am Main und der Energieversorgung Offenbach AG" vom 07.04.1992 hat die Stadt der EVO die Planung, Herstellung, Erweiterung, Änderung und Erneuerung der Sraßen­beleuchtungsanlagen übertragen.

 

Über die Planung und Ausführung der Maßnahme wurde von der EVO ein Angebot abgegeben, das, vom Revisionsamt geprüft, mit insgesamt 2.500.000,00 € einschl. Pla­nungskosten abschließt. Das Angebot umfasst auch Leuchten, deren Umrüstung auf LED seit dem 01.07.2015 im Zuge der laufenden Leuchtenumrüstung beauftragt, und somit förderfähig gemäß den Richtlinien des Kommunalinvestitionsförderungs-programmes ist.

 

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 16.06.2016 2016-21/DS-I(A)0024 wurden für die Maßnahmen Fördermittel aus dem KIPB in Höhe von rund 2.250.000,00 € (anteilig geschätzte förderfähige Kosten) beantragt. Hiervon beträgt der Bundeszuschuss 90% der förderfähigen Kosten, ca. 2.025.000,00 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

 

 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie ei­ne detaillierte Kostenberechnung zur Einsicht­nahme aus.

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2. Aufstellung Straßenabschnitte

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro