Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0083Ausgegeben am 15.09.2016

Eing. Dat. 15.09.2016

 

 

 

 

 

Rathaus Offenbach, Umnutzung ehemaliges Bürgerbüro
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-278 (Dez. I, Amt 60) vom 14.09.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       In Folge des durch Dezernate I-IV / Hauptamt (10) zur Beschlussvorlage vorgelegten Grundsatzbeschlusses „Zukünftige Nutzung des ehemaligen Bürgerbüros im Rathaus“ wird der Umnutzung des ehemaligen Bürgerbüros im Rathaus für Zwecke des Jugendamtes und des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach auf Grundlage der von den Architekten Adolf Gerber Baumanagement Gesellschaft mbH, Landwehrstraße 55, 64293 Darmstadt, sowie den Ingenieurbüros Hofmann und Wehner GmbH, Saalburgstraße 61, 60385 Frankfurt, und CSZ GmbH, Marienburgstraße 27, 64297 Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Büro Projektsteuerung und Baumanagement Appenrodt, Steubenstraße 32, 65189 Wiesbaden, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.100.000,00 € einschl. Planungskosten,  zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 01010800.6161000260 "Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“,

         PN V 5045 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2015:                                                                1.000.000,00 €

(davon Rückstellungen in Höhe von 1.000.000,00 €)

Haushaltsmittel 2016:                                                                  100.000,00 €

Gesamt:                                                                                    1.100.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Am 25.09.2015 fand ein Gespräch zwischen den hauptamtlichen Dezernenten und dem Hauptamt über die zukünftige Belegung der Gebäude Herrnstraße 61, Berliner Straße 77, Erdgeschoss Rathaus sowie über die dauerhafte Unterbringung des Bürgerbüros statt. Hier wurde u.a. festgelegt, dass der Bauteil Bürgerbüro alt des Rathauses künftig für das Jugendamt (51) und den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO - 57) baulich umgestaltet werden soll.

 

Durch Dezernentenentscheidung vom 27.10.2015 wurde die Verwaltung mit der Aufgabe betraut, die Planungs- und Kostendaten zur Herbeiführung des Projektbeschlusses mit dem Ziel der Sanierung und Nutzung der ehemaligen Flächen des Bürgerbüros im vorgenannten Sinne sowie unter Herstellung der Barrierefreiheit zu erstellen.

 

In einem weiteren Termin am 04.08.2016 mit dem Oberbürgermeister sowie Vertretern des Jugendamts, des EKO und des Hauptamtes wurde der Umfang der geplanten Maßnahmen bestätigt.

 

 

1.         Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

In Offenbach fiel 1959/60 der Beschluss für einen Rathausneubau, der 1961/62 in einen Architektenwettbewerb mündete. Als erster Preisträger ging der Entwurf der Architektengemeinschaft Maier, Graf, Speidel und Schanty aus Stuttgart / Frank­furt am Main hervor. Die Grundsteinlegung erfolgte 1968, die Einweihung am 10. Juli 1971.

 

Die rund 12.000 qm Nutzfläche verteilen sich auf zwei Baukörper: einen drei­geschossigen Flachbau mit rechteckiger Grundform und einen fünfzehngeschossigen Hochhaustrakt in Dreiecksform, der sich über dem Flachbau erhebt.

 

Die Flächen des ehemaligen Bürgerbüros befinden sich im Erd- und Zwischengeschoss des Flachbaus, im Bauteil C des sogenannten Breitfußes. Die Bruttogrundrissfläche beträgt 1.244 m², die Hauptnutzfläche 655 m².

 

2.      Beschreibung der Maßnahmen

Das Gebäude wurde im Jahr 2006 als Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen eingestuft.

Deswegen wurden die einzelnen Maßnahmen vor Erstellung der Projektvorlage mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Im Zuge der weiteren Detaillierung der Ausführungsplanung werden weitere Abstimmungsgespräche stattfinden.

 

2.1 Schnittstelle zur Brandschutz- und Sanierungsmaßnahme im Rathaus OF – BA 8b

Durch Projektbeschluss 2011-16/DS I (A) 0518/1, 2011-16/DS I (A) 0518 vom 20.03.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach, Bauabschnitt 8b“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 7.450.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 01011300.0951000160 "Rathaus, Sanierung und Brandschutzmaßnahmen (01.01.13)", PN 6031b, Investitionsnummer 0101130900601201 zugestimmt.

 

Folgende Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Bürgerbüros waren bereits in den Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss BA 8b (Kellergeschoss und Breitfuß) enthalten und wurden entsprechend vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Prüfung 19.02.2014 – Az. II/33-1/H-Rathaus BA 8b) sowie vom Revisionsamt geprüft (Prüfung RPA 26.02.2014):

 

·         Erneuerung der Fensterelemente (2-fach Verglasung) in den Büroräumen des Erdgeschosses nach den Vorgaben der Energie-Einsparverordnung mit einem U-Wert von 1,35 W/m²k

·         Erneuerung der außen liegenden Jalousieanlagen im Erdgeschoss

 

Diese Maßnahmen wurden bereits ausgeführt. Derzeit wird das ehemalige Bürgerbüro als Interim u.a. für das Kopierzentrum und die Poststelle genutzt. Nach Auszug dieser Bereiche werden ab Dezember 2016 folgende Maßnahmen durchgeführt:

 

·         Ausbau der vorhandenen Flügeltüranlage zwischen Foyer Rathaus und ehemaligem Bürgerbüro und Einbau einer Schiebetüranlage mit dahinter liegendem Brandschutztor entsprechend den Vorgaben des Hauptamtes für eine bessere Zugänglichkeit von Besuchern in Rollstühlen oder mit Rollatoren bzw. Kinderwagen

·         Ausbesserung der Fliesen im Erdgeschoss im Bereich des ehemaligen Kundenbereiches im Bürgerbüro

·         Fortführung der Wärmedämmarbeiten an den Bauteilen Fensterbank und Brüstung mit einem U-Wert von 0,41 W/m²k und den Betonwänden in den Gebäudeecken mit einem U-Wert von 0,219 W/m²k sowie Abdichtungs-maßnahmen an den Bürofenstern

·         Einbau von Sicherungspunkten an jedem Fenster als Absturzsicherung für das Reinigungspersonal (Zwischengeschoss)

·         Schließen bestehender Öffnungen im Bereich der Innenwände / Decken aus brandschutztechnischen Gründen

·         Erneuerung sämtlicher Heizkörper  einschl. Thermostatventilen sowie Rohrlei­tungen und Wärmedämmung

·         Erneuerung der Brüstungskanäle Elektro

 

2.2 Bauliche Maßnahmen im Rahmen der Umnutzung ehemaliges Bürgerbüro

Durch Vorgaben des Jugendamtes (51) sowie des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach (EKO - 57) und unter Einbindung des Hauptamtes (10.2) wurden die Raumzuschnitte im Erd- und Zwischengeschoss festgelegt. Des Weiteren dienten die festgelegten Standards der Brandschutz- und Sanierungsmaßen im Rathaus Offenbach als Grundlage und werden umgesetzt.

 

Hierbei ist die Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen:

·         Änderung der Raumzuschnitte

·         Erneuerung der abgehängten Decken in den Bürobereichen

·         Austausch des Teppichbodens gegen Linoleum

·         Einbau einer Treppenanlage zur Verbindung Erdgeschoss - Zwischengschoss

·         Überprüfung und ggf. Erneuerung der Türen zum ELT-/EDV-Raum sowie zu den beiden Treppenhäusern entsprechend den brandschutztechnischen Auflagen

·         im Erdgeschoss Rückbau der Sanitär-Bereiche Besucher-WC-Damen bzw. – Herren sowie des Behinderten-WCs zur Schaffung einer Teeküche, da im Zuge der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses – Bauabschnitt BA 8b (Kellergeschoss und Breitfuß) ein neuer Sanitär-Bereich im Erdgeschoss Foyer entsteht

·         im Erdgeschoss Verkleinerung der vorhandenen Theke „Kundeninformation“

·         Ergänzung der bereits vorhandenen elektronischen Blue-Chip-Zylinder der Firma Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG analog dem einheitlichen Schließsystem im Rathaus, im Stadthaus, dem Bernardbau und den Räumlichkeiten der Main-Arbeit

 

2.3 Technische Gebäudeausrüstung

Die technische Ausstattung wurde durch Vorgaben des Jugendamtes (51) sowie des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach (EKO - 57) und unter Einbindung des Hauptamtes (10.2) festgelegt. Des Weiteren dienten die festgelegten Standards der Brandschutz- und Sanierungsmaßen im Rathaus Offenbach als Grundlage und werden umgesetzt.

 

2.3.1 Gebäudeleittechnik (GLT)

Zur zentralen Überwachung der Raumtemperatur sind vereinzelt Raumtemperatur­fühler zur Meldung an die bereits vorhandene Gebäudeleittechnikanlage vorgesehen, deren Zentralrechner mit seiner Steuerungsebene in den Räumlichkeiten des technischen Dienstes im Kellergeschoss untergebracht ist. Von hier ist eine Überwachung der einzelnen Anlagen mit Fernzugriff möglich.

 

Die Steuerung der Außenjalousien im Erdgeschoss erfolgt raumweise und übergeordnet über Windwächter sowie zentral über die Gebäudeleittechnik (GLT).

 

2.3.2 Heizung

Sämtliche Heizflächen im ehemaligen Bürgerbüro werden einschließlich Thermostatventilen im Zuge der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses – Bauabschnitt BA 8b erneuert.

 

2.3.3 Sanitär

Im Zuge des Rückbaus der Sanitär-Bereiche Besucher-WC-Damen bzw. – Herren sowie des Behinderten-WCs zur Schaffung einer Teeküche werden die vorhandenen Sanitärobjekte, einschl. Be- und Entwässerungsleitungen sowie Zubehör demontiert. Für die Teeküche wird ein neuer Anschluss hergestellt. Nicht mehr benötigte Anschlüsse werden fachgerecht verschlossen. Die Regenwasserleitungen werden einschl. Wärmedämmung erneuert.

 

2.3.4 Elektro

Die vorhandene Bürobeleuchtung in Form von Spiegelrasterleuchten ist weitestgehend intakt und wird weiter verwendet. Aufgrund des Alters nicht mehr verwendbare Büroleuchten werden erneuert. Im öffentlichen Bereich und in den Fluren werden Aufbau- und Einbaudownlights vorgesehen.

 

Weiterhin ist vorgesehen:

·         Anschluss der vorhandenen Fluchtweg-Piktogramme an die Sicherheitsstrom­versorgung der Beleuchtungsanlage

·         Austausch der Rauchmelder und Anbindung an die vorhandene Brandmeldeanlage Rathaus

·         Einbau von Lautsprechern zur Anbindung an die Elektroakustische(ELA)-Anlage Rathaus

·         Erneuerung der Verkabelung für die Brüstungskanalstromkreise

·         strukturierte Verkabelung mit Kabel Cat 7 als Übertragungsnetz für EDV und Telefon

·         Ausstattung der Arbeitsplätze einheitlich mit RJ45-Datendosen Kategorie Cat 6A

·         Demontage und Entsorgung des gesamten bestehenden EDV- und Telefon-Netzes

·         Umsetzung der Nutzeranforderung EKO für WLAN (4x Accesspoint) mit Verkabelung für Bildschirme (3x) sowie Videoüberwachung der Theke

 

2.3.5 Förderanlagen

In der Eingangshalle wird ein behindertengerechter Aufzug als Stahl-Glas-Konstruktion mit einer Plattformgröße von 1.42 m x 1.15 m vom Erdgeschoss zum Zwischengeschoss vorgesehen.

 

2.3.6 Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

·         Rückbau des Sanitär-Bereiches „Besucher“ sowie „Behinderten-WC“ zur Schaffung einer Teeküche im Erdgeschoss. Die vorhandene Abluftanlage wird für diese Bereiche zurückgebaut, d.h. vorhandene Tellerventile einschl. Lüftungsrohre werden entfernt bzw. verschlossen.

·         Die vorhandenen Quellluftauslässe (Zuluft) im Info-Bereich Erdgeschoss werden durch Reduzierung der Anzahl sowie teilweiser neuer Platzierung der geänderten Raumaufteilung angepasst. Das Lüftungsgerät Zuluft ist im Bestand im Kellergeschoss vorhanden. Hier erfolgt eine Anpassung an die neuen Luftmengen.

·         Derzeit wird die Abluft über die abgehängte Decke im Zwischengeschoss über dem Info-Bereich abgesaugt. Es werden Abluftauslässe in die Decke eingebaut, um die Abluft kontrolliert abführen zu können. Der Anschluss erfolgt an den bestehenden Abluftkanal. Das Lüftungsgerät Abluft ist im Bestand im Zwischengeschoss vorhanden. Hier erfolgt eine Anpassung an die neuen Luftmengen.

·         Die beiden Entrauchungsventilatoren sind im Bestand vorhanden und bleiben ebenso wie die notwendige Nachströmung (drei vorhandene Fenster im Erdgeschoss, die im Bedarfsfall über die Brandmeldeanlage motorisch geöffnet werden) unverändert.

 

3.      Klimaschutz und Energieeffizienz

3.1    Energieeffizienzbetrachtung

Maßnahmen der Innendämmung im Brüstungsbereich und bei den an die Außenluft grenzenden Betonwänden der Gebäudeecken werden im Zuge der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses – Bauabschnitt BA 8b ausgeführt.

 

3.2    Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Für kommunale Gebäude gelten bei grundlegenden Sanierungen zwar auch die Anforderungen nach dem EEWärmeG, allerdings ist das Rathaus als denkmalgeschütztes Gebäude von diesen Anforderungen befreit.

 

3.3    Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

3.3.1 Fassadenbegrünung

Der Einsatz von Fassadenbegrünung ist bei diesem denkmalgeschützten Objekt nicht möglich.

3.3.2   Dachbegrünung

Dachflächen sind bei der Umnutzung ehemaliges Bürgerbüro nicht betroffen.

 

3.3.3   Photovoltaikanlagen

Dachflächen sind bei der Umnutzung ehemaliges Bürgerbüro nicht betroffen.

 

3.3.4 Regenwassernutzung

Dachflächen sind bei der Umnutzung ehemaliges Bürgerbüro nicht betroffen.

 

4.      Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

4.1    Natur- und Artenschutz

Maßnahmen mit Auswirkungen sind weder geplant noch zu erwarten.

 

4.2    Altlasten / Bodenschutz

Maßnahmen mit Auswirkungen sind weder geplant noch zu erwarten.

 

4.3    Klimaschutz / Energie

Die geringfügigen Verbesserungen in der Energieeffizienz gemäß Ziffer 3.1 werden begrüßt. Insgesamt bestehen keine Bedenken.

 

4.4    Immissionsschutz

Die Projektvorlage beinhaltet bereits wesentliche Teile, die aus immissionsschutzrechtlicher (Betrieb von Baustellen) Sicht zu beachten sind. Ergänzend sollte noch eingefügt werden:

 

-           Im Zuge der Sanierungsarbeiten fallen (vermutlich) mit Schadstoffen wie Asbest, PCB u. KMF beaufschlagte Gebäudeteile bzw. PVC-haltige Böden an.  Spezifische Hinweise dazu können die im Rahmen des Schadstoffkatasters der Stadt Offenbach erstellten TÜV Gutachten geben. Sie liegen der Abteilung Hochbau vor. Zur Vermeidung von schädlichen Emissionen für die Umwelt u.  Schutz der Beschäftigten im Rathaus u. auf der Baustelle sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere die in der  TRGS 519, 521, 524  u. der TA Luft, Ziffer 35.2.3.4 genannten Maßnahmen. Soweit Arbeiten mit Asbest erforderlich sind, ist das RP Da, Abteilung Arbeitsschutz u. Umwelt rechtzeitig vorher zu informieren. Die beauftragten Firmen haben den entsprechenden Sachkunde-Nachweis vorzulegen. Grundsätzlich ist ein mit der zuständigen Behörde (dem RP DA) abgestimmtes Arbeitsschutz- u. Sicherheitskonzept zu empfehlen.

 

-           Für den Baustellenlärm gelten die Bestimmungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19. August 1970.  Soweit der von den Baumaschinen erzeugte - nach Nr. 6 ermittelte Beurteilungspegel - den Richtwert tagsüber  von 65 dB (A) um 5 dB (A) überschreitet , sollen Maßnahmen zur Minderung ergriffen werden. Es kommen dabei in Betracht:
Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle, Maßnahmen an den Baumaschinen, die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen, die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren, die Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen.

 

-           Von Maßnahmen zur Lärmminderung kann abgesehen werden, soweit durch den Betrieb von Baumaschinen infolge nicht nur gelegentlich einwirkender Fremdgeräusche keine zusätzlichen Gefahren, Nachteile oder Belästigungen eintreten.

 

5       Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

6.      Erläuterung zur Kostenberechnung

Für alle vorgenannten Maßnahmen wurde vom Büro Adolf Gerber Baumanagement Gesellschaft mbH, dem Ingenieurbüro CSZ GmbH sowie dem Ingenieurbüro Hofmann und Wehner in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerung und Baumanagementbüro Appenrodt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 1.100.000,00 € abschließt.

 

Die Mittelbereitstellung ist im Antragstenor dargelegt.

 

7.      Terminplanung

Geplant ist die Baumaßnahme ab Dezember 2016 parallel zur der derzeit laufenden brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses – Bauabschnitt BA 8b (Kellergeschoss und Breitfuß) durchzuführen und im August 2017 fertig zu stellen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Vorlage muss im Wege des Nachtrags *(in den Magistrat) eingebracht werden, da die verwaltungsinternen Abstimmungen mit der Vorlage für den o. g. Grundsatzbeschluss

nicht früher abgeschlossen werden konnten.

 

*redaktionell geändert