Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0086Ausgegeben am 13.10.2016

Eing. Dat. 29.09.2016

 

 

 

 

 

Ersatzbeschaffung von einem Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für die Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-291 (Dez. I, Amt 37) vom 28.09.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Ersatzbeschaffung von einem Wechselladerfahrzeug mit Ladekran nach DIN 14505 für die Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main mit Gesamtkosten in Höhe von 360.000,00 € (brutto) wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 360.000,00 € stehen im Finanzhaushalt 2016 im Produktkonto 02030100.0810000037 „Beschaffung von Kraftfahrzeugen“ (Investitionsnummer 0203010800371601) zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Die Feuerwehr Offenbach verfügt aktuell über ein System aus insgesamt acht Abrollbehältern in verschiedenen notwendigen Konfigurationen, welches sie mit insgesamt drei hierfür notwendigen Trägerfahrzeugen (sogenannten Wechsellader-fahrzeugen) abbildet.

 

Die Wechselladerfahrzeuge ergänzen mit den verschiedenen vorhandenen Abrollbehältern und den darauf verlasteten Einsatzmitteln regelmäßig die Grundkomponenten der kommunalen Gefahrenabwehr wie den Löschzug, den Hilfeleistungszug oder den Gefahrstoffzug. Zudem sind sie ebenfalls in die Strukturen und Konzepte der Katastrophensschutzeinheiten der Stadt Offenbach am Main mit eingebunden.

 

Sie sind somit bei vielen Lösch- und Hilfeleistungseinsätzen unverzichtbare technische und taktische Komponenten der täglichen Gefahrenabwehr gemäß dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG).

 

Durch die bei der Feuerwehr Offenbach bereits seit Jahrzehnten etablierte Nutzung von vielen Abrollbehältern mit den nur drei Trägerfahrzeugen werden erhebliche Kosten für fahrgestellgebundene Einsatzmittel eingespart, welche sonst zwingend notwendig wären.

Zwei der drei derzeit vorgehaltenen Wechselladerfahrzeuge sind gemäß Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2015 bereits aktuell in der Ersatzbeschaffung (WLF 26 nach DIN 14505, 3-Achser, 26-Tonner).

 

Da gleichzeitig der Mobilkran der Berufsfeuerwehr in 2017 einer kostenintensiven Überholung der Hydraulik zu unterziehen ist, und das Kranfahrzeug altersbedingt (Baujahr 1989, Kosten damals 774.630,- DM) grundsätzlich ersetzt werden muss, ist vorgesehen, das dritte notwendige Wechselladerfahrzeug als lastfähiges Vierachser-Fahrgestell zu beschaffen und es mit einem leistungsfähigen Ladekran (Faltkran) und einer maschinellen Zugeinrichtung (Seilwinde) auszustatten (WLF 32 nach DIN 14505, 4-Achser, 32-Tonner).

 

Hierdurch erübrigt sich für die Stadt Offenbach am Main die Ersatzbeschaffung eines neuen Feuerwehr-Mobilkranes mit 20-Tonnen-Spillwinde, wodurch Kosten in Höhe von etwa 940.000,- € verbindlich eingespart werden. Diese Einsparung ist mit der Anmeldung für das IPRO für den Haushaltsplan 2014 im Bereich der Beschaffungs-planung Kraftfahrzeuge der Feuerwehr bereits berücksichtigt worden.

 

Das hierbei alters- und zustandsbedingt zu ersetzende dritte Wechselladerfahrzeug ist aus dem Baujahr 1994, wurde allerdings im Jahr 2001 vom Amt 37 schon gebraucht (zwei Vorbesitzer, auch mit gewerblicher Nutzung) in den Fuhrpark der Feuerwehr Offenbach übernommen. Es entspricht in seiner technischen Konfiguration nur noch begrenzt den heutigen technischen Anforderungen des Einsatzdienstes einer schlagkräftigen Feuerwehr, gerade auch im Hinblick auf notwendige Sicherheitseinrichtungen. Anstehende regelmäßige Fahrzeugprüfungen (TÜV, Hakensystem der Wechseleinrichtung, etc.) werden zukünftig ohne umfangreiche Reparaturen nicht mehr zu bewältigen sein.

 

Die aus diesen Gründen notwendige Ersatzbeschaffung des letzten der drei Wechselladerfahrzeuge sieht deshalb ein Fahrzeug vor, welches sich ebenfalls deutlich an der aktuellen DIN 14505 (Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern, Stand 01:2015) und den weiteren hierfür verbindlichen Normvorgaben orientiert.

 

Es soll ein zum Aufbau als Wechselladerfahrzeug geeignetes, handelsübliches Frontlenker-Fahrgestell mit 4-Achs-Straßenantrieb (Feuerwehrbaumuster) mit einer zulässigen Gesamtmasse von ca. 32 Tonnen und einer für die Feuerwehr zugelassenen 8-Tonnen-Spillwinde beschafft werden.

 

Die Ersatzbeschaffung des Wechselladerfahrzeuges soll deshalb gemäß den Vorgaben der Vergaberichtlinie der Stadt Offenbach am Main und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in vier Losen (Fahrgestell, Haken-system, Ladekran und Feuerwehrtechnischer Ausbau) europaweit in einem öffentlichen Verfahren ausgeschrieben werden.