Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0097Ausgegeben am 03.11.2016

Eing. Dat. 03.11.2016

 

 

 

Grundstücksverkauf Brunnenweg 48, 63071 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-339 (Dez. I, Amt 80) vom 02.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 14 Nr. 78/5 = 211 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 78.492,00 EUR (372,00 EUR/m²), ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Brunnenweg 48 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die Laufzeit des Erbbaurechts wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.07.2016 um 30 Jahre, bis zum 30.06.2057, verlängert. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 1.569,84 EUR/Jahr. Die Erbbauberechtigten haben nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Erwerber sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

 

Anlagen

Plan

Nichtöffentliche Anlage