Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0103Ausgegeben am 03.11.2016

Eing. Dat. 03.11.2016

 

 

 

 

 

Sanierung: Deponie GRIX

hier: Beendigung des gerichtlichen Streitverfahrens über Kosten der Sanierungsmaßnahmen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-352 (Dez. I, Amt 20,30 und 33) vom 02.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, die gerichtliche Auseinandersetzung mit der
Fa. STRABAG Großprojekte GmbH in Köln über Forderungen aus den Baumaßnahmen zur Sanierung der Deponie GRIX durch Annahme des anliegenden Vergleichsvorschlages des Landgerichtes Frankfurt vom 26.10.2016 zu beenden und die notwendige Zahlung von 2.921.000,00 EUR zu leisten
.

 

2.    Hinsichtlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (einschließlich der Kosten des vorangegangenen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Darmstadt) vereinbaren die Parteien Kostenaufhebung. Die infolgedessen durch die Stadt zu tragenden Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 180.000,00 EUR.

3.    Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 14010100.6171000120 „Sanierung Deponie GRIX 2. FA“ wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2015 und früher:                                                 3.101.000,00 EUR
(davon erfolgte Rückstellung in Höhe von 3.101.000,00 EUR)

4.    Der Stadtverordnetenversammlung ist nach Abschluss des Verfahrens eine entsprechende Mitteilung zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

Die Deponie GRIX ist eine nach der Betreiberfirma benannte Haus- und Industriemüll-deponie der Stadt Offenbach, die seit 1962 auf dem Schneckenberg in einem Kalksandsteinbruch betrieben wurde. Sie wurde am 5.11.1991 als Altlast vom Regierungspräsidium Darmstadt festgestellt. Mit dem Rahmensanierungsbescheid vom 25.06.1998 leitete das dort zuständige Altlastendezernat die Sanierungsmaßnahmen ein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 20.05.1999 (DS I (A) 492) dem Gesamtprojekt „Sanierung Deponie GRIX“ zugestimmt.

 

Die Stadt Offenbach hat mit den Arbeiten beider Finanzierungsabschnitte die Firma HEILIT + WOERNER BAU GmbH (jetzt STRABAG Großprojekte GmbH) beauftragt.
Die Projektleitung für die Stadt Offenbach übernahm die EEG GmbH (jetzt OPG GmbH).

 

Nachdem die Schlussrechnungen für die beiden vorgesehenen Finanzierungsabschnitte (Bauphasen I – III sowie IV - V) gestellt wurden, machte die STRABAG GmbH aus der ersten Schlussrechnung vom 09.01.2006 einen Betrag in Höhe von 8.560.993,99 EUR und aus der zweiten Schlussrechnung vom 20.03.2006 einen Betrag von 2.910.999,37 EUR geltend. Die Stadt Offenbach hat nach Berücksichtigung aller Gegenforderungen demgegenüber einen Überzahlungsbetrag von 190.327,18 EUR ermittelt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 25.09.2006 (Vorlage Nr. 373/06) der klageweisen Geltendmachung dieses Überzahlungsbetrages zugestimmt. Die Stadt Offenbach hat demgemäß mit Schriftsatz vom 12.01.2007 Klage beim Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Daraufhin hat die STRABAG GmbH im Wege der Widerklage ihr noch zustehende Forderungen aus den genannten Schlussrechnungen geltend gemacht, die sich auf 10.825.583,12 EUR beliefen.

 

In dem nunmehr 9 ½ Jahren laufenden Gerichtsverfahren konnten lediglich Teilvergleiche über kleinere, einzelne Positionen erzielt werden. Nunmehr hat das Gericht (wie vorangekündigt) am 26.10.2016 in einer mündlichen Verhandlung beiden Parteien dringlich geraten den anliegenden Vergleichsvorschlag anzunehmen.

 

Für den Abschluss des o.g. Vergleichs sprechen die nachfolgend aufgeführten Gründe:

 

1.    Höhe des Angebotes

Die Stadt Offenbach hat in den letzten Vergleichsvorschlägen stets eine Summe von etwa 1,6 Mio. EUR auf die Hauptforderung zuzüglich Zinsen als angemessen erachtet. Die Gegenseite beharrte zuletzt auf einer Summe von etwa 4 Mio. EUR zuzüglich Zinsen und einer gesonderten Kostentragung.

                                  

Das Landgericht Frankfurt sah im Termin der mündlichen Verhandlung vom 06.07.2016 einen Betrag zwischen 2 - 3 Mio. EUR als gerechtfertigt an und hat nun am 26.10.2016 nachdrücklich zur Annahme des anliegenden Vergleichsvorschlages geraten. Damit bewegt sich die STRABAG GmbH auf die Stadt Offenbach zu und es ist insofern eine deutliche Verbesserung gegenüber deren Ursprungsforderung festzustellen.

 

Weiterhin besteht das Risiko einer anderen rechtlichen Bewertung des Sachverhalts: Die Summe von 1,6 Mio. EUR beruhte auf einer Berechnung des Gerichts in 2013, welche als sehr günstig für die Stadt Offenbach zu bewerten ist. Das nun erkennende Gericht in neuer Besetzung könnte nach Abschluss der neuerlichen Beweisaufnahme zu einer abweichenden Bewertung gelangen und riet deswegen dringlich zum Abschluss des Vergleichs.

 

 

2.    Prozessdauer und Zinsen

Obwohl das Verfahren bereits seit Januar 2007 andauert, ist eine zeitnahe und kurzfristige Entscheidung des Gerichts nicht zu erwarten: Nachdem sich das Verfahren bislang aufgrund mehrfacher Richterwechsel überaus schleppend gestaltet hat, deutete auch die nunmehr zuständige Richterin im Rahmen der letzten Verhandlung an, dass sie selbst in dieser Angelegenheit aus zeitlicher Sicht keine Entscheidung mehr treffen werde.

 

Die Verfahrensdauer ist insbesondere mit Blick auf eine auflaufende Verzinsung der Forderungen zu berücksichtigen. Soweit Ansprüche der STRABAG GmbH begründet sind, laufen seit dem Jahre 2007 Zinsforderungen an und steigen stetig weiter. Sofern man mit einer berechtigten Forderung der STRABAG GmbH in Höhe von knapp
1,6 Mio. EUR kalkuliert, ausgehend von dem seitens der Stadt bislang unterbreiteten Vergleichsvorschlag, liegt alleine die Zinslast nunmehr bei 760.000 EUR.

 

Darüber hinaus droht stets ein Berufungsverfahren, mit zusätzlichen nicht abschätzbaren Kosten sowie dem Risiko einer abweichenden rechtlichen Beurteilung. Und natürlich auch hier eine zeitlich nicht abschätzbare noch längere Verfahrensdauer.

 

3.    Kosten und Risiken einer Prozessfortführung:

 

Bei Prozessfortführung entstünden neben steigender Zinslast auch weitere erhebliche Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme. Darüber hinaus hat das Gericht in der letzten mündlichen Verhandlung die Erforderlichkeit eines weiteren Sachverständigengutachtens bei Prozessfortführung in Aussicht gestellt, was ebenfalls weitere erhebliche Kosten nach sich zieht.

 

Die STRABAG GmbH hat bereits erklärt, den Vergleich abschließen zu wollen, sofern auch die Stadt Offenbach diesem zustimmt.

 

Nach § 8 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan u.a. alle wesentlichen Ausgaben beinhalten. Insofern ist die bei Annahme des Vergleichsvorschlages zu leistende Ausgabe von 2.921.000,00 EUR zzgl. der Rechts- und Gerichtskosten in Höhe von voraussichtlich 180.000,00 EUR nun zu etatisieren. Mit der Möglichkeit das Verfahren im Jahr 2016 zu Ende zu bringen konnte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes Ende des Jahres 2015 noch nicht gerechnet werden. Entsprechende Rückstellungen wurden aber vorsorglich gebildet.

 

Damit der Abschluss des Verfahrens als Ende des beschlossenen Gesamtprojektes „Deponie GRIX“ auch im parlamentarischen Rahmen gesichert wird, ist vom Magistrat zu gegebener Zeit eine entsprechende Schlussmitteilung vorzulegen.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da die Gerichtsverhandlung erst am 26.10.2016 stattfand und die untenstehenden Anlagen noch ausgefertigt werden mussten. Wie dem Beschluss zu entnehmen ist, muss die Stadt Offenbach am Main sich bis spätestens 23.11.2016 zu dem Vergleichsvorschlag äußern.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:
Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 26.10.2016

Protokoll zur Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main vom 26.10.2016