Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0241Ausgegeben am 08.08.2017

Eing. Dat. 27.07.2017

 

 

 

 

 

Bestellung des Abschlussprüfers für den ESO Eigenbetrieb für das Jahr 2017

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-235 (Dez. II, ESO) vom 26.07.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.)

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) – Kommunale Dienstleistungen für das Jahr 2017 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich beauftragt.

 

2.)

Diese Beschlusslage ersetzt die Beschlusslage des Magistrates Nr. 2017-214 vom 05.07.2017, diese ist hiermit aufgehoben.

 

(Nachrichtlich: Zu Ziffer 2 erfolgt keine Abstimmung, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.)

 

 

Begründung:

 

Zu 1.)

Gemäß § 7 Absatz 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der nach § 5 Nr. 13 von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.

 

Zur Beschlussempfehlung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich:

Der Haupt- Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen (HFB) hat - in Abänderung seines Beschlusses vom 29.10.2007 - am 20. März 2017 beschlossen, „die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der städtischen Eigenbetriebe und Unternehmen künftig alle fünf Jahre zu wechseln“. „Die vorgenannte Regelung soll bei der Ausschreibung der Prüfungsleistungen für die Jahresabschlüsse 2017 ff. erstmalig beachtet werden“.

Die SOH GmbH hat verschiedene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert und in einem transparenten Prozess mit einer Arbeitsgruppe die Prüfungsangebote ausgewertet. Die Schüllermann & Partner AG, Dreieich hat - wie auch in den Jahren 2014 bis 2016 – mit 107.500,- € das günstigste Angebot abgegeben.

 

Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt für das Jahr 2017. Damit erhält die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG in Dreieich den Auftrag für das 4. Jahr in Folge. Eine Beauftragung der Schüllermann & Partner AG wäre gem. Beschluss des HFB vom 20. März 2017, der alle 5 Jahre einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorsieht, auch noch für das Folgejahr 2018 möglich. Hierüber ist zu gegebener Zeit ein gesonderter Beschluss zu fassen.

 

 

Zu 2.)

Der in der Magistratssitzung am 05.07.2017 unter Nr. 2017-214 gefasste Beschluss zur gleichnamigen Vorlage (Bestellung des Abschlussprüfers für den ESO Eigenbetrieb für das Jahr 2017) wird in Abstimmung mit dem Stadtverordnetenbüro zurückgenommen, da in der Begründung zur Vorlage die von den Mitbewerbern abgegebenen Angebote dargestellt wurden. Eine Veröffentlichung dieser Daten im Internet über das Parlamentarische Informationssystem „PIO“ soll nicht erfolgen, da es sich bei den abgegebenen Angeboten der Mitbewerber um datenschutzrechtlich relevante Daten handelt. Aus diesem Grund wird die Vorlage nun ohne Angaben zu den abgegebenen Angeboten der Mitbewerber in der Begründung eingebracht. Die schützenswerten Daten wurden herausgenommen und in eine nicht zu veröffentlichende  Anlage überführt.

Anlage:

Nichtöffentliche Anlage