Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0253Ausgegeben am 07.08.2017

Eing. Dat. 04.08.2017

 

 

Aufruf: Gewalt ächten, Grundgesetz verteidigen!

Antrag AfD vom 03.08.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Anlässlich der bevorstehenden Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Offenbach am Main, sowie der nachfolgenden Bundestagswahl, ruft die Stadtverordnetenversammlung alle Seiten zu einer fairen Durchführung und einem geordneten Ablauf des Wahlkampfes auf.

 

Unter Bezugnahme auf das Grundgesetz, welches unter anderem die politische Anschauung und die Meinungsfreiheit in besonderer Weise unter Schutz stellt, bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands und erteilt jeder Art von Radikalismus und Extremismus eine deutliche Absage.

 

In diesem Zusammenhang verurteilt die Stadtverordnetenversammlung auf das Schärfste jeden Aufruf, jede Androhung, sowie insbesondere die Anwendung jedweder Form von Gewalt gegenüber Personen oder Sachen, gleich, ob in physischer oder auch in psychischer Form als Mittel des Protestes bzw. Widerstandes.

 

 

Begründung:

 

Ähnlich, wie im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg, in dessen Umfeld es zu massiven Krawallen und regelrechten Gewaltexzessen linksextremer und autonomer Gewalttäter gekommen ist, kursieren, auch im Hinblick auf die Bundestagswahl, vermehrt unterschwellige Aufrufe zur Ausübung von Gewalt gegenüber Vertretern politisch non-konformer Ansichten bzw. Parteien.

 

Spätestens dort, wo die körperliche Unversehrtheit des Individuums nicht mehr gewährleistet ist, stößt der politische Protest im Diskurs gegenüber Andersdenkenden an seine Grenzen.

 

Deshalb ist Gewalt, als Mittel des politischen Protestes gegenüber Andersdenkenden und zur Durchsetzung der eigenen Ziele - das sollte eigentlich fraktionsübergreifend unumstrittener Konsens sein - scharf zu verurteilen, gesellschaftlich zu ächten, zu verfolgen und letztlich auch konsequent und stringent zu ahnden.

 

Daher kann für jeden aufrechten Demokraten die Zustimmung zu oben stehender Erklärung nur eine Selbstverständlichkeit, wenn nicht gar ein absolutes Muss sein.