Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0254Ausgegeben am 08.08.2017

Eing. Dat. 08.08.2017

 

 

 

 

 

Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten

Antrag AfD vom 07.08.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird, in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Offenbach, beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit

 

1.    sich die in den vergangenen Jahren eingeführte Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten in der Stadt Offenbach bewährt hat,

 

2.    die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten verringert bzw. ausgeweitet werden könnte,

 

3.    bei der Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten künftig (versuchsweise) moderne Systeme zur Gesichtserkennung eingesetzt werden können,

 

4.    sich das Tragen von sogenannten „Body-Cams“ im Polizeidienst bewährt hat und auf alle Beamte im aktiven Dienst ausgeweitet werden kann.

 

 

Begründung:

 

Nach kontroverser Debatte, wurde im Jahre 2003 in der Stadt Offenbach die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten eingeführt.

 

Seither ist die Zahl der Straftaten an den jeweiligen Standorten der Überwachungskameras kontinuierlich zurückgegangen. Auch die Quote negativer Begleiterscheinungen, wie etwa illegale Müllablagerungen oder Lärmbelästigungen, hat sich deutlich verringert. Somit kann mit Recht von einem Erfolg der Maßnahme gesprochen werden, die, im Interesse der Bevölkerung und der Ordnungsbehörden, fortgesetzt und, gegebenenfalls, sogar noch ausgeweitet werden sollte.

 

Dabei gilt es zu prüfen, inwieweit neueste Techniken, wie beispielsweise auch moderne Systeme der Gesichtserkennung eingesetzt werden können, die nicht nur der Verringerung von Straßenkriminalität, sondern auch zur Abwehr terroristischer Bedrohungen dienen. Dies könnte, falls erforderlich, durchaus zunächst auch in einem Pilotversuch, wie beispielsweise in Berlin, getestet werden.

Hierzu stellt die Landesregierung 2017 deutlich mehr Geld als in den Jahren davor zur Verfügung, mit dem Hessen den Ausbau der Überwachungsanlagen in Städten und Gemeinden fördert. Auch der Betrieb und Unterhalt der Anlagen wird höher als bislang vom Land bezuschusst.

 

Laut Innenminister Beuth ist die Videoüberwachung „von sehr hohem Nutzen bei der präventiven und repressiven polizeilichen Einsatzbewältigung sowie der Aufklärung von Straftaten, auch im Zusammenhang mit Terroranschlägen“. Kameraüberwachung könnte das subjektive Sicherheitsgefühl deutlich verbessern, so Beuth.

 

Ziel des Einsatzes von sogenannten „Body-Cams“ ist es, Polizeibeamte bei Kontrollmaßnahmen, wie zum Beispiel Identitätsfeststellungen, vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. „Body-Cams“ sind damit ein ergänzendes Element der polizeilichen Eigensicherung.

 

Jeder Beamte mit einer „Body-Cam“ ist mit einer Warnweste mit der Aufschrift „Videoüberwachung“ ausgestattet, und muss den Beginn der Aufzeichnung ankündigen.

 

Bereits seit Mitte 2014 sind drei Einheiten des 2. Polizeireviers mit „Body-Cams“ ausgestattet, ihnen folgten seit Jahresbeginn 2017 auch drei Einheiten des 1. Polizeireviers. Seitdem ist die Zahl der gewalttätigen Übergriffe auf Beamte im Einsatz deutlich zurückgegangen. Daher erscheint es sinnvoll und folgerichtig, den Einsatz der „Body-Cams“ auf möglichst alle Polizeibeamte auszuweiten.