Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0296Ausgegeben am 19.10.2017

Eing. Dat. 19.10.2017

 

 

 

 

 

Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer Biergrund, Aktive Innenstadt

hier:    Projekt- und Einstufungsbeschluss Umbau Marktplatz gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S 618) in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014 (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-343 (Dez. I, Amt 60) vom 18.10.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Dem Umbau Marktplatz (Grundsatzbeschluss 16/DS-I(A) 0585 vom 06.05.2010 „Integriertes Handlungskonzept“ im Rahmen des Projektes „Aktive Innenstadt“, Erweiterung Grundsatzbeschluss „Umbau Marktplatz/ Bieberer Straße bis Großer Biergrund“ 2011-16/DS-I (A) 0429 vom 12.09.2013, Änderung des erweiterten Grundsatzbeschlusses 2011-16/DS-I(A) 0718 vom 18.06.2015, Vergabebeschluss Entwurfsplanung Stufe I (Nr. 2016-104) vom 13.04.2016, Vergabebeschluss Planerleistung LP 5 bis anteilig 6, Stufe II (Nr. 2017-164) vom 07.06.2017), nach der vom Büro Hahn Hertling von Hantelmann, Berlin erstellten und seinerzeit vom Revisionsamt geprüften (mit Ausnahme der Planung für die sogenannte Zeltdachhaltestelle) detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 5.100.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktsachkonto  

       12010100.0952002760 "Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Großer  Biergrund ", Investitionsnummer 1201010900601206 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2016 und früher:        970.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                            700.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                        1.630.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                        1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                          800.000,00 €

Gesamt:                                                5.100.000,00 €

 

Im Haushalt 2017 (Investitionsprogramm) sind bis Ende 2019 für diese Maßnahme einschließlich Haushaltsreste Mittel i. H. v. 3.700.000,00 € eingestellt. Die erforderliche Anpassung der Mittel erfolgt über die Änderungsliste zum Investitionsprogramm 2018 ff..

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von 5.100.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Zuschuss Förderprogramm Land

„Aktive Kernbereiche in Hessen“ (nur Maßnahmen im Fördergebiet)

(Produktkonto 12010100.3601001460):            2.600.000,00 €

Straßenbeiträge Umbau Marktplatz/Bieberer Str.

(Produktkonto 12010100.3660000360):            1.443.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                1.057.000,00 €

Gesamt:                                                                   5.100.000,00 €

 

Die Haushaltsansätze bei dem Produktkonto 12010100.3601001460 Zuwendung Land "Aktive Kernbereiche in Hessen" Umbau Marktplatz und dem Produktkonto 12010100.3660000360 Straßenbeitrag Umbau Marktplatz werden über die Änderungsliste zum Investitionsprogramm 2018 ff entsprechend angepasst.

 

3.      Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S 618), in Verbindung mit § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.2014 werden für den Umbau der Marktplatz sowie die Bieberer Straße vom Marktplatz bis Großer Biergrund gem. § 4 Abs. 2 e als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingestuft. Daher hat die Stadt 40% der beitragsfähigen Herstellungskosten zu tragen.

 

4.     Die bereits ermittelten und jährlich anfallenden Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 129.613,84 €/p.a. werden durch die aktuellen Planungsänderungen nicht überschritten und sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung, Bestandteil der o.g. Folgekosten) sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV ab dem Jahr 2020 für zukünftige Jahre um 2.806,64 €/p.a.. Diese sind schutzschirmkonform zu veranschlagen bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraßen“.

 

5.     Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Nachtrags 2017 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme vorliegen.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 06.05.2010, 16/DS-I (A) 0585 hat die Stadtverordnetenversammlung den Grundsatzbeschluss über das „Integrierte Handlungskonzept“ im Rahmen des Projekts „Aktive Innenstadt“ gefasst. Darin ist der Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis zum Großen Biergrund als Maßnahme enthalten. Weitere Beschlüsse: Erweiterung Grundsatzbeschluss „Umbau Marktplatz/ Bieberer Straße bis Großer Biergrund“ 2011-16/DS-I-(A) 0429 vom 12.09.2013, Änderung des erweiterten Grundsatzbeschlusses 2011-16/DS-I(A) 0718 vom 18.06.2015, Vergabebeschluss Entwurfsplanung, Stufe I (Nr. 2016-104) vom 13.04.2016, Vergabebeschluss Planerleistung LP 5 bis anteilig 6, Stufe II) Nr. 2017/ 164 vom 07.06.2017. Im Rahmen der Neugestaltung der Innenstadt kommt der gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Marktplatzes im Kernbereich der Stadt eine hohe Bedeutung zu.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Anlage 1: Auszug aus der Stadtkarte mit dem Bearbeitungsgebiet

Anlage 2: Entwurfsplanung südlicher Marktplatz und Bieberer Straße

Anlage 3: Entwurfsplanung nördlicher Marktplatz

Anlage 4: Allgemeine Ausführungsbestimmungen

Anlage 5: Kostenübersicht

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.