Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0308Ausgegeben am 14.11.2017

Eing. Dat. 02.11.2017

 

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Wirtschaftsplan 2018 (Pb 05)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-365 (Dez. III, OE 58) vom 01.11.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.        Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2018, der im

 

1.1      Erfolgsplan

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 148.316 und den Erträgen in Höhe von T€ 148.316 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt und im

 

1.2      Vermögensplan

keine Einnahmen und Ausgaben vorsieht,

 

1.3      keine Verpflichtungsermächtigungen benötigt,

 

1.4      eine Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und die

 

1.5      Finanzplanung enthält

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.         Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der in dem Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Tätigung der Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf T€ 7.000 festgesetzt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunaler Träger des SGB II wahr.

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2018 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

Der für das siebte Haushaltsjahr des Eigenbetriebs zu erstellende Wirtschaftsplan enthält bis auf die Leistungen gem. § 16a SGB II alle Ausgaben für Unterhaltsleistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit sowie für Verwaltungsaufwendungen. Rund 50 Prozent der Ausgaben für Unterhaltsleistungen sowie für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 116,9 Mio. Euro entfallen auf Leistungen in Trägerschaft des Bundes, rund 50 Prozent auf Leistungen in Trägerschaft der Kommune. Die Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit in Höhe von rund 9,15 Mio. Euro fallen in die Trägerschaft des Bundes. Die Aufwendungen für Verwaltung und vom Jobcenter erbrachte Beratungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen in Höhe von 18,1 Mio. Euro im Jahr 2018 werden vom Bund mit 84,8 und von der Kommune mit 15,2 Prozent finanziert.

 

Die Erträge für Finanzierung von Transferleistungen belaufen sich auf 121 Mio. Euro im Jahr 2018. Knapp die Hälfte der Transfererträge fließt von Seiten der Stadt Offenbach zu. Die Stadt kann im Jahr 2018 damit rechnen, dass etwa 35 Prozent der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 54,5  Mio. Euro vom Bund refinanziert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes wird jedoch im Haushalt der Stadt vereinnahmt und deshalb nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs veranschlagt.

 

Die Erträge für Eingliederungsleistungen belaufen sich auf 12,7 Mio. Euro, die Erträge für Verwaltungskostenerstattung auf rund 14,6 Mio. Euro.

 

Der Stellenplan umfasst 190 Stellen für Tarifbeschäftigte und 51,37 Stellen für Beamte.

 

Dem Wirtschaftsplan liegen die Annahmen einer aufgrund der Folgen der Flüchtlingsbewegung und weiterer EU-Zuwanderung bei anhaltend positiver Konjunkturentwicklung gegenüber 2017 gleichbleibenden  Zahl von Bedarfsgemeinschaften, einer weiteren Erhöhung von Regelsätzen und steigenden Kosten für Mieten und Energie zugrunde. Bei den Verwaltungsaufwendungen wurden insgesamt 241,37 Stellen und entsprechende Aufwendungen für Personalkosten, Gebäudemieten, EDV und sonstige Verwaltungskosten zugrunde gelegt.

 

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach hat in ihrer Sitzung am 12.10.2017 dieser Vorlage zugestimmt.

Anlage

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  5 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.