Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0320Ausgegeben am 23.11.2017

Eing. Dat. 23.11.2017

 

 

 

 

 

Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2018

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-405 (Dez. III, Amt 20) vom 22.11.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Begleitend zum Haushalt 2018 wird das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

 

 

Begründung

 

Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein. Ist der Haushaltsausgleich nicht möglich, ist gem. § 92 Abs. 4 HGO ein HSK aufzustellen. Es ist von der Gemeindevertretung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen. Die Beschlussfassung über das HSK ist eine Voraussetzung für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des städtischen Haushaltsplans.

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 21.06.2017 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 genehmigt. Die Genehmigung verweist auf die Verpflichtung, das HSK fortgesetzt weiterzuentwickeln. Außerdem müssen die mit dem Land Hessen im Schutzschirmverfahren vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen sowie inzwischen benannte Ersatzmaßnahmen auch weiterhin in vollem Umfang im HSK enthalten sein.

 

Das HSK für das Haushaltsjahr 2018 basiert grundsätzlich auf dem Konsolidierungsvertrag (Schutzschirmgesetz – SchuSG) zwischen dem Land Hessen und der Stadt Offenbach am Main, welcher am 07.02.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 18.02.2013 vom Magistrat unterzeichnet wurde. Neben den im Konsolidierungsvertrag vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen wurden im Zahlenmaterial des Haushalts 2018 korrigierende Maßnahmen (Ersatzmaßnahmen) eingepreist, welche die Einhaltung des Konsolidierungspfads sicherstellen.